Betreff
Nachbesetzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales, und Kultur
Vorlage
VO/051/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 zu wählen sind.

 

Bisher gehörte dem Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur Frau Birgit Lenter für Marketing Havixbeck e.V. als sachkundige Einwohnerin an. Da Frau Lenter nicht mehr für den Verein tätig ist, wird von dort mit Schreiben vom 29.06.2023 (siehe Anlage 1) beantragt, Herrn Udo Scholbrock als Nachfolger zu benennen.

 

Eine Neu- und Umbesetzung der Ausschüsse des Rates erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages ist ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Gegen die Benennung von Herrn Scholbrock und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Antrages von Marketing Havixbeck e.V., Herrn Udo Scholbrock als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                      nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeldern.