Begründung
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.
Mit Schreiben vom 08.06.2015 beantragen alle Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen Herrn Rainer Becker als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen. Der Antrag mit Begründung liegt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.
Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.
Bedenken gegen die vorgeschlagene
Benennung bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, Herrn Rainer Becker, Am Schlautbach 25, 48329 Havixbeck, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen
sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.