Betreff
Benennung eines sachkundigen Einwohners für freiwillige Ratsausschüsse
Vorlage
078/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner mit beratender Stimme angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW vom Rat zu wählen sind. Gegebenenfalls zu bestellende sachkundige Einwohner sind namentlich vom Gemeinderat zu benennen bzw. zu wählen.

 

Mit Schreiben vom 08.06.2015 beantragen alle Fraktionsvorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen Herrn Rainer Becker als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen. Der Antrag mit Begründung liegt dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

Die Bestimmungen des § 58 Abs. 4 GO NRW zur Benennung sachkundiger Einwohner sind erfüllt.

 

Bedenken gegen die vorgeschlagene Benennung bestehen nicht.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Rainer Becker, Am Schlautbach 25, 48329 Havixbeck, als sachkundigen Einwohner für den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zu benennen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                          ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.