Betreff
Bestellung eines weiteren Abwesenheitsvertreters des Bürgermeister zur Durchführung der Bürgermeisterwahl 2015
Vorlage
077/2015
Aktenzeichen
063-20/2015
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) ist Wahlleiter für das Wahlgebiet der Gemeinde der Bürgermeister, stellvertretender Wahlleiter sein Vertreter im Amt.

Weiter wird im § 2 Abs. 2 Satz 2 KWahlG bestimmt, dass u.a. Bürgermeister im Falle ihrer Bewerbung für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrates ab ihrer Aufstellung nicht Wahlleiter oder stellvertretender Wahlleiter in dem Wahlgebiet sein können, in dem sie sich bewerben; an ihre Stelle tritt der jeweilige Vertreter im Amt.

Unabhängig davon besteht nach Satz 4 der gleichen Vorschrift für Wahlleiter und ihre Vertreter die Möglichkeit, auf ihr Amt zu verzichten.

 

Ich werde für das Amt des Bürgermeisters in der Gemeinde Havixbeck am 13.09.2015 kandidieren. Ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages in den nächsten Tagen bin ich kraft Gesetzes nicht mehr Wahlleiter. An die Stelle des Wahlleiters tritt dann automatisch mein Vertreter im Amt.

 

Lt. Beschluss des Rates vom 13.10.2011, TOP 37, sind meine Stellvertreter im Amt
1. als allgemeiner Vertreter Herr Christoph Gottheil und

2. als Abwesenheitsvertretung für den Bürgermeister und den allgemeinen Vertreter Frau Monika Böse.

Weitere Stellvertreter sind nicht bestellt.

 

Mit Erklärung von heute verzichtet Herr Gottheil nach § 2 Abs. 2 Satz 4 KWahlG auf die Ausübung des Amtes als Wahlleiter für die Bürgermeisterwahl 2015.

 

Aufgrund meiner Kandidatur und der Erklärung von Herrn Gottheil ist Frau Monika Böse aufgrund ihrer Bestellung zur Abwesenheitsvertretung automatisch Wahlleiterin für die Bürgermeisterwahl 2015.

Die Position des stellv. Wahlleiters / stellv. Wahlleiterin ist nicht besetzt.

Zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl ist zwingend erforderlich, einen weiteren Abwesenheitsvertreter des Bürgermeisters nach § 68 der Gemeindeordnung zu bestellen, der dann im Falle der Verhinderung der Wahlleiterin automatisch den Posten des stellvertretenden Wahlleiters innehat.

 

Ich schlage vor, den Gemeindebediensteten Herrn Dirk Wientges als weiteren Abwesenheitsvertreter ab sofort bis zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch den Gemeinderat im Wahlprüfungsverfahren zu bestellen.

 

Dem Gemeinderat bleibt es unbenommen, einen anderen Bediensteten / eine andere Bedienstete zu bestellen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Zur Durchführung der Bürgermeisterwahl 2015 wird der  Gemeindebedienstete Dirk Wientges als weiterer Abwesenheitsvertreter des Bürgermeisters ab sofort bis zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl durch den Gemeinderat im Wahlprüfungsverfahren bestellt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                       ja      X nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Klaus Gromöller