Betreff
Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie)
Vorlage
057/2015
Aktenzeichen
II 622-11/29
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 18.12.2014 beschlossen, die Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet von Havixbeck planungsrechtlich zu steuern, und zwar in den 3 als potentiell geeignet festgestellten Bereichen. Diesem Beschluss lag eine vom Büro enveco erstellten Potentialstudie mit einer Differenzierung der sog. harten und weichen Ausschlusskriterien (Stand Oktober 2014) zugrunde (vgl. auch Vorlage 123/2014 und Beschluss des Rates vom 13.11.2014).

 

Obwohl sich der Flächennutzungsplan auf das gesamte Gemeindegebiet bezieht, soll lediglich die Steuerung der Windenergienutzung erfolgen, und zwar im Rahmen eines sog. sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Ziel dieser Planung ist die Konzentration der Windenergienutzung auf bestimmte Teilbereiche des Gemeindegebietes mit der Folge, dass außerhalb der dargestellten Bereiche die Nutzung von Windenergie nicht mehr zulässig ist.

 

Ein Planentwurf sowie ein Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt. Vertreter des Büros enveco werden die wesentlichen Planinhalte in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 28.05.2014 erläutern.

 

Ich schlage Ihnen zur zeitnahen Weiterentwicklung des Planverfahrens vor, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden zu beteiligen. Die Planunterlagen sind für die Dauer von mindestens einem Monat offen zu legen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck, und zwar als sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2 b BauGB. Auf der Grundlage der der Vorlage 057/2015 beigefügten Unterlagen (Planentwurf, Entwurf der Begründung mit Umweltbericht) ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden durchzuführen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

 

entfällt

 

 

 

 

Klaus Gromöller