Betreff
Weitere Verfahrensschritte der Gemeinde zur Entwicklung von Handlungsansätzen im Hinblick auf die zukünftige Nutzung von erneuerbaren Energien (insbes. Windengerie)
Vorlage
131/2011
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses sowie des Ausschusses für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 9.11.2011 war nach vorheriger Information durch Mitarbeiter der Energieagentur NRW die Frage erörtert worden, mit welchen Mitteln die Gemeinde Havixbeck Erkenntnisse darüber erlangt, an welchen Stellen im Gemeindegebiet Möglichkeiten zur Nutzung von Windenergie bestehen.

 

Nach eingehender Erörterung der sachlichen und rechtlichen Möglichkeiten wurde deutlich, dass eine Potentialstudie für das gesamte Gemeindegebiet zwingend notwendig ist. Nur so können  die erforderlichen Grundlagen für die weitere politische Willensbildung ermittelt werden. Im Rahmen einer solchen Analyse wird unter Berücksichtigung vorhandener Winddaten sowie der örtlichen Strukturen (Gebäude, Naturschutzflächen, Verkehrswege pp.) zunächst eine grobe Bewertung des Gemeindegebietes vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Bewertungen lassen sich Bereiche feststellen, die für die Nutzung von Windenergie gänzlich ausscheiden. Andererseits werden Bereiche ermittelt, für die – vorbehaltlich einer weiteren detaillierten Untersuchung – Windnutzungspotentiale bestehen können.

 

Auf der Grundlage einer solchen Studie kann dann der politische Willensbildungsprozess über die weiteren Planungsschritte und die Beratung über die Auswahl der Flächen begonnen werden. Auf diesem Wege erhält die Gemeinde auch Grundlagen, die für eine Stellungnahme im Zusammenhang mit der Regionalplanung (Teilbereich Energie) erforderlich sind. In der gemeindlichen Stellungnahme zum Regionalplan, die im Juli abgegeben werden musste, ist bereits zum Ausdruck gebracht worden, dass sich  die Gemeinde Havixbeck planerische Möglichkeiten wünscht, für  eine intensivere Nutzung von Windenergie als bisher.

 

Da die Verwaltung selbst nicht über die notwendige fachliche und technische Ausstattung verfügt, um die Potentialstudie selbst zu erstellen, wird vorgeschlagen, dass sich in der nächsten Sitzungsfolge 3 Planungsbüros mit einem Angebot für die Durchführung der Arbeiten vorstellen.

 

Der Gemeinde liegen inzwischen 2 Anträge von Grundstückseigentümern auf Ausweisung von Windeignungsbereichen vor. Diese Informationen sollten dem noch zu beauftragenden Planungsbüro zur Verfügung gestellt werden.

 

Im Verlauf der Beratung in der gemeinsamen Ausschusssitzung wurde deutlich, dass die Realisierung von Windanlagen im Rahmen von Bürgerprojekten gewünscht wird, damit möglichst viele Bürgerinnen und Bürger daran teil haben können und die Wertschöpfung in der Region verbleibt.

 

Die Verwaltung wird auf ausdrücklichen Wunsch der Ausschussmitglieder rechtliche Möglichkeiten untersuchen, wie im Vorfeld verbindlicher gemeindlicher Planungen für  Investitionswillige die Umsetzung in Form einer Bürgerwindanlage verbindlich geregelt werden kann.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, als weitere Entscheidungshilfe für die Feststellung von Windeignungsbereichen eine Potentialanalyse für das gesamte Gemeindegebiet erstellen zu lassen.

Hierzu sollen sich in der nächsten Sitzungsfolge mindestens 3 Planungsbüros mit einem Angebot vorstellen.

 

Die Verwaltung möge darüber hinaus rechtliche Möglichkeiten prüfen, inwiefern die Schaffung von Bürgerwindanlagen im Vorfeld einer weitergehenden gemeindlichen Planung für Investitionswillige verbindlich geregelt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Erst durch die Vergabe eines Planungsauftrag werden Aufwendungen entstehen, die dem Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) zuzuordnen sind.