Betreff
Benennung eines Ausschussmitgliedes für den Wasser- und Bodenverband "Obere Stever"
Vorlage
VO/049/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 
Der Wasser- und Bodenverband „Obere Stever“ teilt mit Schreiben vom 10.12.2019 mit, dass für die Amtszeit des Verbandsausschusses vom 01.01.2020 – 31.12.2024 die Ausschlussmitglieder von den Städten und Gemeinden zu benennen sind (s. Anlage 1). Der gemäß VO -010-2020 bestimmte Vertreter der Gemeinde Havixbeck - Herr Michael Röttger - sowie das Ersatzmitglied aus Nottuln sind während der aktuellen Amtszeit ausgeschieden. Daher muss sowohl ein Ordentliches Mitglied sowie ein Vertreter für die restliche  Amtszeit nachbenannt werden.

 

Der Verbandsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern. Diese verteilen sich auf die

 

Gruppe A (Erschwerer)   1 Mitglied

Eigentümer und Erbbauberechtigte von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung der Gewässer über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren,

 

Gruppe B (Anlieger)     8 Mitglieder

Gewässereigentümer, Erbbauberechtigte und Anlieger der vom Verband zu unterhaltenden Gewässer und Ufergrundstücke,

 

Gruppe C (Gemeinden und Städte)   6 Mitglieder

 

In der Gruppe C entfallen auf

 

die Gemeinde Nottuln 2 Mitglieder

die Gemeinde Senden 2 Mitglieder

die Gemeinde Havixbeck 1 Mitglied

und die Stadt Münster 1 Mitglied

 

Nach § 7 Abs. 2 der Satzung werden die Ausschlussmitglieder der Gruppen A und B von den Verbandsmitgliedern gewählt. Die Ausschussmitglieder der Gruppe C werden von der Stadt/Gemeinde benannt. Ihre Vertretung richtet sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.

 

Nach § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen, an denen die Gemeinde beteiligt ist.

 

Das Ersatzmitglied in der Gruppe C wird durch die Gemeinde Nottuln gestellt, da diese den größten Flächenanteil im Verbandsgebiet besitzt.

 

Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Stever“ und die Übersichtskarte des Verbandsgebiets sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt (nur online).

 

 

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat benennt für die Vertretung der Gemeinde Havixbeck im Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Stever“ die Verwaltungsmitarbeiterin Annegret Heidbrink als Ausschussmitglied.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen   nein