Begründung
Mit Schreiben vom 24.02.2023 hat die Bezirksregierung
Münster die Gemeinde Havixbeck über
den Erlass „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd. 4,
Aufsichtsmaßnahmen“ informiert (siehe hierzu auch Anlage 1 zu dieser
VO/044/2023). In diesem Erlass wird darauf hingewiesen, dass ab der 4. Runde
der Lärmaktionsplanung in Deutschland überall dort, wo Lärm kartiert ist, auch
Lärmaktionspläne aufgestellt werden müssen. Hierzu ist die Gemeinde Havixbeck
aufgrund einer geänderten Rechtslage nunmehr verpflichtet. Dies ist unabhängig
davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und unabhängig
davon, ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten (z.B. betroffene Bevölkerung)
gibt. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen
vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans (siehe
hierzu auch Anlage 2 zu dieser VO/044/2023).
Es ist unbedingt
erforderlich, dass die Lärmaktionspläne für die 4. Runde vollständig und
pünktlich bis zum 18. Juli 2024 erstellt werden. Sollte die Frist nicht
eingehalten werden, ist nach Einschätzung des Bundesumweltministerium (BMUV)
mit der Einleitung eines Klageverfahrens durch die EU-KOM zu rechnen.
Bei einem
Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches
verschiedene Planungen miteinander verknüpft und Auswirkungen auf andere
Planungen haben kann (bspw. Bauleitplanung, Regionalplanung, etc.). Mit den
Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein
nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur
Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung
berücksichtigt.
Ziel der
Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich
Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu
mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.
Die Lärmkarten
geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem
Gemeindegebiet. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen
sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, müssen die
Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig
oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, werden in den Plan
aufgenommen. Das bedeutet, es werden Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete können
in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt
werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung
mitzuwirken.
Je nachdem, wie komplex die Situation in
einer Kommune ist, kann die Lärmaktionsplanung aus verschiedenen
Projektbausteinen bestehen: Analyse der Lärm- und Konfliktsituation, Analyse
vorhandener Planungen, Aufstellen des Lärmaktionsplanes, Gesamtkonzept und
Wirkungsanalysen, Maßnahmenkatalog, Dokumentation der Lärmaktionsplanung. Bei
der Lärmaktionsplanung werden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft.
Die Rückmeldung an die Bezirksregierung
Münster zu dem Sachstand Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Havixbeck erfolgte
am 17.04.2023. Hier wurde mitgeteilt, dass bisher keine Lärmaktionsplanung für
die Gemeinde Havixbeck erstellt wurde, weil dies bis zu dem jetzigen Zeitpunkt
aufgrund der Rechtslage nicht nötig war. Aktuell befindet sich die Gemeinde
Havixbeck in der Vorprüfung und hatte das Ziel, Angebotsabfragen für die
Erstellung der Lärmaktionsplanung bei mindestens drei Gutachterbüros
einzuholen. Nach Abstimmung mit dem LANUV NRW konnte festgestellt werden, dass
das Land NRW einen Musterlärmaktionsplan erstellt, der gerade für kleinere
Kommunen von Relevanz ist. Dieser wird voraussichtlich Ende Mai 2023 vorliegen,
so dass ab diesem Zeitpunkt die Lärmaktionsplanung durchgeführt werden kann. Im
Anschluss an die Verschriftlichung erfolgt nach Beschluss eine
Öffentlichkeitsbeteiligung. Einen rechtlich vorgegebenen Zeitrahmen für diesen
Partizipationsprozess gibt es nicht, im Allgemeinen wird ein Lärmaktionsplan –
anlehnend an ein Bauleitplanverfahren – für die Dauer eines Monats der interessierten
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Nachfolgend werden die eingegangenen
Anregungen ausgewertet und der Lärmaktionsplan veröffentlicht.
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Lärmaktionsplanung
durchzuführen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine.
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