Betreff
Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/044/2023
Aktenzeichen
IV/11
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Mit Schreiben vom 24.02.2023 hat die Bezirksregierung Münster die Gemeinde Havixbeck über den Erlass „EU-Umgebungslärmrichtlinie, VVV, LK Rd. 4, LAP Rd. 4, Aufsichtsmaßnahmen“ informiert (siehe hierzu auch Anlage 1 zu dieser VO/044/2023). In diesem Erlass wird darauf hingewiesen, dass ab der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Deutschland überall dort, wo Lärm kartiert ist, auch Lärmaktionspläne aufgestellt werden müssen. Hierzu ist die Gemeinde Havixbeck aufgrund einer geänderten Rechtslage nunmehr verpflichtet. Dies ist unabhängig davon, wie hoch die Lärmpegel in den betreffenden Bereichen sind und unabhängig davon, ob es in den Bereichen Lärmbetroffenheiten (z.B. betroffene Bevölkerung) gibt. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans (siehe hierzu auch Anlage 2 zu dieser VO/044/2023).

 

Es ist unbedingt erforderlich, dass die Lärmaktionspläne für die 4. Runde vollständig und pünktlich bis zum 18. Juli 2024 erstellt werden. Sollte die Frist nicht eingehalten werden, ist nach Einschätzung des Bundesumweltministerium (BMUV) mit der Einleitung eines Klageverfahrens durch die EU-KOM zu rechnen.

 

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, welches verschiedene Planungen miteinander verknüpft und Auswirkungen auf andere Planungen haben kann (bspw. Bauleitplanung, Regionalplanung, etc.). Mit den Lärmaktionsplänen steht den Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ein nachhaltiges und langfristiges Konzept zum Abbau von Lärmbelastungen zur Verfügung, das die städtebauliche Entwicklung und Verkehrsplanung berücksichtigt.  

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden.

Die Lärmkarten geben den Städten und Gemeinden einen Überblick über die Lärmsituation in ihrem Gemeindegebiet. Sie machen die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Dort, wo besonders hohe Lärmbelastungen vorliegen, müssen die Kommunen Lärmaktionspläne aufstellen. Maßnahmen, die kurz- oder mittelfristig oder auch über einen langen Zeitraum umgesetzt werden, werden in den Plan aufgenommen. Das bedeutet, es werden Prioritäten gesetzt. Ruhige Gebiete können in den Plan aufgenommen werden, damit sie vor einer Zunahme des Lärms geschützt werden. Die Öffentlichkeit erhält die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.

Je nachdem, wie komplex die Situation in einer Kommune ist, kann die Lärmaktionsplanung aus verschiedenen Projektbausteinen bestehen: Analyse der Lärm- und Konfliktsituation, Analyse vorhandener Planungen, Aufstellen des Lärmaktionsplanes, Gesamtkonzept und Wirkungsanalysen, Maßnahmenkatalog, Dokumentation der Lärmaktionsplanung. Bei der Lärmaktionsplanung werden verschiedene Maßnahmen zur Lärmminderung geprüft.

Die Rückmeldung an die Bezirksregierung Münster zu dem Sachstand Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Havixbeck erfolgte am 17.04.2023. Hier wurde mitgeteilt, dass bisher keine Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Havixbeck erstellt wurde, weil dies bis zu dem jetzigen Zeitpunkt aufgrund der Rechtslage nicht nötig war. Aktuell befindet sich die Gemeinde Havixbeck in der Vorprüfung und hatte das Ziel, Angebotsabfragen für die Erstellung der Lärmaktionsplanung bei mindestens drei Gutachterbüros einzuholen. Nach Abstimmung mit dem LANUV NRW konnte festgestellt werden, dass das Land NRW einen Musterlärmaktionsplan erstellt, der gerade für kleinere Kommunen von Relevanz ist. Dieser wird voraussichtlich Ende Mai 2023 vorliegen, so dass ab diesem Zeitpunkt die Lärmaktionsplanung durchgeführt werden kann. Im Anschluss an die Verschriftlichung erfolgt nach Beschluss eine Öffentlichkeitsbeteiligung. Einen rechtlich vorgegebenen Zeitrahmen für diesen Partizipationsprozess gibt es nicht, im Allgemeinen wird ein Lärmaktionsplan – anlehnend an ein Bauleitplanverfahren – für die Dauer eines Monats der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Nachfolgend werden die eingegangenen Anregungen ausgewertet und der Lärmaktionsplan veröffentlicht.

 

Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Gemeindeverwaltung, eine Lärmaktionsplanung durchzuführen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine.

 

 

 

 

 

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