Betreff
Gewährung eines Zuschusses für Energie und Heizung an die im Gemeindesportbund vertretenen Vereine
Vorlage
VO/036/2023
Aktenzeichen
FB II/Finanzen
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Der Gemeindesportbund (GSB) beantragte mit Datum vom 03.12.2022 die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. insgesamt 125.000 € für die Modernisierung der Heizungsanlagen und der energetischen Sanierung für fünf Vereine. Dies entspricht einem Einzelzuschuss von 25.000 € je Verein.

 

Der Antrag sollte dem Grunde nach als Grundlage für den Sportinvestitionsplan 2023 dienen. Auf Grund des erst am 14.11.2022 stattgefundenen Vorstandswechsels konnte der Antrag seitens des GSB nicht vorher gestellt werden. Da die Haushaltsplanung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war, wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen bereits durch die Verwaltung vorgeschlagen, den bisher als „Energiekostenhilfe“ geplanten Zuschuss für Vereine von 20.000 € auf 25.000 € aufzustocken, um ggf. eine Umwidmung im laufenden Jahr zu ermöglichen.

 

Der nunmehr im Haushalt eingeplante Ansatz von 25.000 € wurde dem Grunde nach für die Verwendung eingestellt, Vereinen eine Hilfestellung zu geben, die auf Grund der steigenden Energiekostenpreise eine Beitragssteigerung im laufenden Jahr vornehmen müssten und so ggf. sogar eine darin begründete Austrittswelle abzufangen.

 

Wie der aktuelle Energiemarkt und die installierte Energiepreisbremse deutlich machen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht davon auszugehen, dass die Vereine in diesem Jahr den Betrag für diesen Zweck in Anspruch nehmen werden.

 

Um auch für die Folgejahre vorzusorgen und steigenden Energiepreisen vorzubeugen, beabsichtigen die Vereine ihre Heizungsanlagen zu modernisieren bzw. energetische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Die 25.000 € können hier zunächst nur als Anschubfinanzierung verstanden werden. Verwaltungsseitig wird bereits geprüft, ob ggf. Fördermöglichkeiten bestehen, um den Eigenanteil der Vereine zu minimieren.

 

In enger Absprache mit dem GSB wird im Nachgang zum Beschluss geklärt, inwieweit eine Verteilung der Mittel in diesem Jahr für die Vereine sinnvoll und tragbar ist. D.h. bekommen bspw. alle Vereine eine geringe Anschubfinanzierung oder wird eine Priorisierung der Maßnahmen auf einer Zeitschiene erfolgen.

 

Ob ggf. weitere Zuschüsse in den Folgejahren benötigt werden, kann insbesondere im Rahmen der frühzeitigen Entwicklung des Sportinvestitionsplanes 2024 in die folgende Haushaltsplanung aufgenommen werden. Zeitliche Absprachen haben bereits mit dem GSB stattgefunden.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die Gewährung eines Zuschusses i.H.v. 25.000 € zu den energetischen Sanierungsmaßnahmen der im Gemeindesportbund vertretenen Vereine zur zukünftigen nachhaltigen Senkung der Energiekosten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Im Haushaltsplan 2023 wurden bereits im Produkt 0401 Allg. Kulturförderung Mittel i.H.v. 25.000 € eingeplant.

Die bislang als „Energiekostenhilfe“ für die Vereine geplanten Mittel sollen entsprechend der v.g. Erläuterung eingesetzt werden, um den Zuschuss für 2023 zu decken.

Sollte sich in Absprache mit dem GSB ein weiterer Zuschussbedarf ergeben, wir dieser in die folgende Haushaltsplanung im Rahmen des Sportförderplanes einfließen.