Betreff
Notwendige Ermächtigungsübertragungen aus dem Jahr 2022 nach 2023
Vorlage
VO/033/2023
Aktenzeichen
FB II-Finanzen
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 Gem. § 22 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden diese übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.

 

Aufwendungen werden bei der Gemeinde Havixbeck nicht übertragen. Eine Ermächtigungsübertragung erfolgt nur für investive Auszahlungen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die in der Tabelle (s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven Auszahlungen im Finanzplan 2023 entsprechend.

Eine Deckung der Auszahlung erfolgt zum Teil durch noch nicht abgerufene Zuwendungen, die ebenfalls die bisher geplanten Einzahlungen im Jahr 2023 erhöhen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt die Übertragung der in der Anlage 1 dargestellten Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Jörn Möltgen