Begründung
Gem. § 22 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Werden diese übertragen, erhöhen sie die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Aufwendungen werden bei der Gemeinde Havixbeck nicht übertragen. Eine Ermächtigungsübertragung erfolgt nur für investive Auszahlungen.
Finanzielle Auswirkungen
Die in der Tabelle
(s. Anlage) dargestellten Auszahlungsermächtigungen erhöhen die investiven
Auszahlungen im Finanzplan 2023 entsprechend.
Eine Deckung der
Auszahlung erfolgt zum Teil durch noch nicht abgerufene Zuwendungen, die
ebenfalls die bisher geplanten Einzahlungen im Jahr 2023 erhöhen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die Übertragung der in der Anlage 1 dargestellten
Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2023.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Jörn Möltgen