Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/032/2023
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Bei der Aufstellung des Brandschutzbedarfsplanes ist die örtliche Feuerwehr beteiligt worden. Auch Kreisbrandmeister Nolte wurde miteinbezogen.

In der Anlage erhalten Sie den von der Firma Lülf + Sicherheitsberatung GmbH aus Viersen erstellten Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck ins Ratsinformationssystem eingestellt. Ein Mitarbeiter der Firma Lülf + wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 25.05.2023 die wesentlichen Planinhalte vorstellen, erläutern und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen. Der vorliegende Planentwurf ist die konsequente Fortführung der bereits in den Jahren 2003, 2011 und 2017 entwickelten Planungsgrundlagen für die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Havixbeck.

Die Anregungen im Brandschutzbedarfsplan sind insofern verbindlich und sollten nach Möglichkeit in die Planungen der Gemeinde einfließen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung den Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom 17.05.2023, und zwar in der Weiterentwicklung des Brandschutzbedarfsplanes der Gemeinde Havixbeck aus dem Jahre 2017. Die nächste Fortschreibung ist nach 5 Jahren vorzusehen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                         x             ja            nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Auf der Grundlage der Empfehlungen des Brandschutzbedarfsplanes sind die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen. Die Höhe ist detailliert zu ermitteln, darüber hinaus auch die Fälligkeit in den kommenden Haushaltsjahren. Dementsprechend hat die Veranschlagung beim Produkt 0207 (Brand-, Zivil-, und Katastrophenschutz) zu erfolgen.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen