Betreff
Anlage einer Hundewiese
Darstellung des weiteren Vorgehens
Vorlage
VO/031/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

 

s. VO/093/2021 und Beratungsfolge September/Oktober 2021 und Bekanntgabe im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 01.02.2022.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.06.2022 der Anlegung einer Hundewiese auf den Grundstücken der Gemeinde im Bereich des Sportzentrums Flothfeld (Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstücke 19 und 20 tlw.) zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, eine Einzäunung des Geländes unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Vegetation (Obstgehölze) vorzunehmen und die Gründung eines Vereins, der die Pflege und Unterhaltung der Fläche übernimmt, aktiv zu begleiten.

 

Für die Genehmigung einer Hundewiese, evtl. auch mit baulichen Anlagen auf der Fläche ist ein Bauleitplanverfahren, in dem diese Fläche ausgewiesen ist, notwendig.

 

Im Zuge der Realisierung des Beschlusses wurden daher Gespräche mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld geführt, da die Entnahme einzelner Sträucher und Gehölze aus der dort bestehenden Hecke erforderlich wäre. Die Behörde wies darauf hin, dass die im Westen angrenzende Fläche, Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstück Nr. 1156, eine grundbuchlich abgesicherte Ausgleichsfläche (Obstwiese) sei. Für die Nutzung als Hundewiese wären damit der Artenschutz und der Lärmschutz sowie möglicher zusätzlicher Verkehr/Stellplatzsituation zu prüfen. Nach einer ersten Begutachtung können schützenwerte Tierarten auf der Obstwiese nicht ausgeschlossen werden.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die gemeindliche Fläche (ohne das Grundstück, Flurstück Nr. 1156) wie vorgesehen, einzuzäunen. Bürger, die diese Fläche für einen Aufenthalt nutzen möchten, können sich hier aufhalten, wie dies bislang auch schon auf Flurstück 20 möglich ist. Damit ist es keine offizielle Hundewiese, bietet auch Hundehaltern aber eine Aufenthaltsmöglichkeit. Für eine Hundewiese mit dem Anspruch eines Hundevereins stehen kurzfristig keine geeigneten Liegenschaften zur Verfügung.

 

Die Pflege für die Fläche wird weiterhin vom Bauhof übernommen.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Hundewiese an dem geplanten Standtort Gemarkung Havixbeck Flur 14 Flurstücke 19 und 20 tlw., ohne weitere Bauleitplanung nicht realisierbar ist.

Die Verwaltung schlägt vor, den in der Anlage gekennzeichneten Bereich einzuzäunen und diesen Bereich den Bürgern zur allgemeinen Nutzung freizugeben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja          nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Die für die Umzäunung anfallenden Kosten stehen beim Produkt 1301 (öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft) über die Ermächtigungsliste zur Verfügung.