Darstellung des weiteren Vorgehens
Begründung
s. VO/093/2021 und Beratungsfolge September/Oktober 2021 und Bekanntgabe im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 01.02.2022.
Der Gemeinderat hat
in seiner Sitzung am 30.06.2022 der Anlegung einer Hundewiese auf den
Grundstücken der Gemeinde im Bereich des Sportzentrums Flothfeld (Gemarkung
Havixbeck, Flur 14, Flurstücke 19 und 20 tlw.) zugestimmt. Die Verwaltung wurde
beauftragt, eine Einzäunung des Geländes unter Berücksichtigung der dort
vorhandenen Vegetation (Obstgehölze) vorzunehmen und die Gründung eines
Vereins, der die Pflege und Unterhaltung der Fläche übernimmt, aktiv zu
begleiten.
Für die Genehmigung
einer Hundewiese, evtl. auch mit baulichen Anlagen auf der Fläche ist ein
Bauleitplanverfahren, in dem diese Fläche ausgewiesen ist, notwendig.
Im Zuge der
Realisierung des Beschlusses wurden daher Gespräche mit der Unteren
Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld geführt, da die Entnahme einzelner
Sträucher und Gehölze aus der dort bestehenden Hecke erforderlich wäre. Die
Behörde wies darauf hin, dass die im Westen angrenzende Fläche, Gemarkung
Havixbeck, Flur 14, Flurstück Nr. 1156, eine grundbuchlich abgesicherte Ausgleichsfläche
(Obstwiese) sei. Für die Nutzung als Hundewiese wären damit der Artenschutz und
der Lärmschutz sowie möglicher zusätzlicher Verkehr/Stellplatzsituation zu
prüfen. Nach einer ersten Begutachtung können schützenwerte Tierarten auf der
Obstwiese nicht ausgeschlossen werden.
Es wird daher
vorgeschlagen, die gemeindliche Fläche (ohne das Grundstück, Flurstück Nr.
1156) wie vorgesehen, einzuzäunen. Bürger, die diese Fläche für einen
Aufenthalt nutzen möchten, können sich hier aufhalten, wie dies bislang auch
schon auf Flurstück 20 möglich ist. Damit ist es keine offizielle Hundewiese,
bietet auch Hundehaltern aber eine Aufenthaltsmöglichkeit. Für eine Hundewiese
mit dem Anspruch eines Hundevereins stehen kurzfristig keine geeigneten
Liegenschaften zur Verfügung.
Die Pflege für die
Fläche wird weiterhin vom Bauhof übernommen.
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt zur
Kenntnis, dass die Hundewiese an dem geplanten Standtort Gemarkung Havixbeck
Flur 14 Flurstücke 19 und 20 tlw., ohne weitere Bauleitplanung nicht
realisierbar ist.
Die Verwaltung
schlägt vor, den in der Anlage gekennzeichneten Bereich einzuzäunen und diesen
Bereich den Bürgern zur allgemeinen Nutzung freizugeben.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
nein
Finanzielle
Auswirkungen
Die für die Umzäunung anfallenden Kosten stehen beim Produkt 1301 (öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft) über die Ermächtigungsliste zur Verfügung.