Betreff
Beitritt der Gemeinde Havixbeck zur Städteinitiative "Lebenswerte Städte und Gemeinden"
Vorlage
VO/029/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Eine Initiative mehrerer Städte spricht sich für erweiterte Handlungsspielräume bei der Anordnung von Tempo 30 innerorts sowie für Modellversuche einer stadtweiten Einführung von Tempo 30 aus. Hierbei wird betont, dass auch weiterhin höhere Geschwindigkeiten auf ausgewählten Straßenabschnitten gelten sollen. Die Initiative greift damit auch Forderungen der drei kommunalen Spitzenverbände im Rahmen des Bündnisses für moderne Mobilität auf. Dort fordert der DStGB zwar keine Regelumkehr, jedoch mehr kommunale Gestaltungsmöglichkeiten für reduzierte Geschwindigkeit innerorts sowie außerorts, um die Verkehrssicherheit und den Klimaschutz zu stärken und auch zur Reduzierung des Schilderwalds beizutragen.

Die Kernforderung der Initiative ist „ein neuer straßenverkehrsrechtlicher Rahmen, der es den Kommunen ermöglicht, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten – auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und ggf. auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit“.

Die an der Initiative beteiligten Städte erklärten im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung der Städte mit Agora Verkehrswende und dem Deutschen Städtetag:

1.    Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2.    Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3.    Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4.    Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.


Bis zum 20. März 2023 sind bereits 560 Kommunen der Initiative für mehr Entscheidungsfreiheit bei der Anordnung von Tempolimits beigetreten und fordern damit den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Die Gemeinde Havixbeck tritt der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bei.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

keine

 

 

 

Jörn Möltgen