Begründung
Die Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck sind Eigentümer des Wegeflurstückes 439
der Flur 5 in der Gemarkung Havixbeck zur Größe von 1.896 m². Eine Teilfläche zur Größe von ca. 65 m² soll nunmehr an den Anlieger dieser Teilfläche veräußert werden (siehe hierzu Anlage 1 und 2 zu dieser VO/027/2023).
Die Parzelle des Interessentenweges hat laut Katastereintragung eine Breite von ca. 7,50 m; der Weg ist in der Örtlichkeit tatsächlich jedoch nur ca. 3,50 m bis teilweise 4,90 m ausgebaut und befahrbar.
Die restlichen verbleibenden Flächen werden von den Anliegern als Grünflächen oder Stellflächen genutzt.
Der Anlieger hat die zu erwerbende Teilfläche in der Vergangenheit teilweise als Stellfläche genutzt und möchte diese nunmehr erneut befestigen.
Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 7 vom 30.06.2022 auf Seiten 47 und 48 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser VO/027/2023 als Anlage 3 beigefügt.
Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.
Bevor der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Teilfläche der Wegefläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck herausgenommen wird, ist der Erlass einer Satzung, die der Zustimmung der
Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich. Vorliegend hält der
Kreis Coesfeld zumindest bei tatsächlichem Wegfall des Zweckes „Weg“ für die
betroffene Teilfläche und unbeeinträchtigter Zufahrt aller Nachbarn zu ihren
Grundstücken, eine Zustimmung für möglich. Eine endgültige Entscheidung wird
erst nach Erlass der Satzung herbeigeführt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die Veräußerung von
Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§ 1
Aus dem
Wegeflurstück 439 der Flur 5 der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten der
Bauerschaft Poppenbeck steht, wird eine Teilfläche von ca. 65 m² aus der
Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen und die Zweckbindung für
diese Teilfläche aufgehoben.
Diese Teilfläche
des Weges wird an den Anlieger veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 2 zu dieser VO/027/2023) gekennzeichnet.
§ 2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§ 3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Satzung bedarf der Zustimmung
der Aufsichtsbehörde.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle
Auswirkungen.