Betreff
Erlass einer Satzung hier: Veräußerung einer Teilfläche eines Interessentenweges
Vorlage
VO/027/2023
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck sind Eigentümer des Wegeflurstückes 439

der Flur 5 in der Gemarkung Havixbeck zur Größe von 1.896 m². Eine Teilfläche zur Größe von ca. 65 m² soll nunmehr an den Anlieger dieser Teilfläche veräußert werden (siehe hierzu Anlage 1 und 2 zu dieser VO/027/2023).

Die Parzelle des Interessentenweges hat laut Katastereintragung eine Breite von ca. 7,50 m; der Weg ist in der Örtlichkeit tatsächlich jedoch nur ca. 3,50 m bis teilweise 4,90 m ausgebaut und befahrbar. 

Die restlichen verbleibenden Flächen werden von den Anliegern als Grünflächen oder Stellflächen genutzt.

Der Anlieger hat die zu erwerbende Teilfläche in der Vergangenheit teilweise als Stellfläche genutzt und möchte diese nunmehr erneut befestigen.

 

Diese Absicht wurde im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck Nr. 7 vom 30.06.2022 auf Seiten 47 und 48 öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung ist dieser VO/027/2023 als Anlage 3 beigefügt.

 

Gegen diese Absicht sind keine Bedenken vorgebracht worden.

 

Bevor der Grundstückskaufvertrag abgeschlossen werden kann und die Teilfläche der Wegefläche aus dem Vermögen und der Verwaltung der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck herausgenommen wird, ist der Erlass einer Satzung, die der Zustimmung der

Aufsichtsbehörde bedarf, erforderlich. Vorliegend hält der Kreis Coesfeld zumindest bei tatsächlichem Wegfall des Zweckes „Weg“ für die betroffene Teilfläche und unbeeinträchtigter Zufahrt aller Nachbarn zu ihren Grundstücken, eine Zustimmung für möglich. Eine endgültige Entscheidung wird erst nach Erlass der Satzung herbeigeführt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die folgende Satzung:

 

Satzung

 

über die Veräußerung von Interessentengrundstücken

 

vom

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die folgende Satzung erlassen:

 

§ 1

 

Aus dem Wegeflurstück 439 der Flur 5 der Gemarkung Havixbeck, welches im Eigentum der Interessenten der Bauerschaft Poppenbeck steht, wird eine Teilfläche von ca. 65 m² aus der Verwaltung der Interessentenschaft herausgenommen und die Zweckbindung für diese Teilfläche aufgehoben. 

Diese Teilfläche des Weges wird an den Anlieger veräußert.  

 

Die Fläche ist im beigefügten Lageplan (Anlage 2 zu dieser VO/027/2023) gekennzeichnet. 

 

§ 2

 

Die erforderliche Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages geregelt. 

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Satzung bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen.