Begründung 

Am 28.06.2012 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die bisherige Satzung für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe und der „Übermittagsbetreuung bis 13.00 Uhr“ der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck, beschlossen. Im Anschluss wurden aufgrund von weiteren Beschlüssen hinsichtlich der Änderung der Elternbeiträge Änderungssatzungen erlassen. Die derzeitig gültige Fassung inklusive Änderungssatzungen ist dieser Vorlage als Anlage 2 (nur online im RIS) beigefügt. Darüber hinaus wurden nach Ratsbeschluss vom 25.03.2021 ab dem 01.08.2021 bis zu einem Jahreseinkommen von 37.000 € keine Elternbeiträge mehr erhoben.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen ist für das Jahr 2023 am 15.12.2022 erneut eine Änderung hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen und einer damit verbundenen Änderung der Beitragsstufen (Befreiung von Elternbeiträgen bis zu einem Jahreseinkommen von 45.000 €) beschlossen worden.

 

Da sich zudem seit 2012 einige weitere Änderungen bzw. Anpassungsbedarfe hinsichtlich des Satzungstextes ergeben haben, ist nun eine Neufassung der Satzung vorgesehen. So hat sich beispielsweise das frühere Angebot der Übermittagsbetreuung dahingehend geändert, dass ausschließlich das Konzept der Offenen Ganztagsschule mit einer Betreuung bis mindestens 15 Uhr verfolgt wird.

 

Neben einigen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen zum besseren und eindeutigen Verständnis und der Einarbeitung der durch Änderungssatzungen beschlossenen Inhalte, wurden folgende Bestandteile verändert oder ergänzt, die aus Gründen der Übersichtlichkeit in der als Anlage 3 beigefügten Synopse zur Neufassung der Satzung markiert worden sind:

 

§ 2 Abs. 4:

In Einzelfällen kommt es dazu, dass Eltern ihrer Beitragspflicht nicht nachkommen ohne hierfür Gründe anzuführen. Auch tritt gelegentlich der Fall ein, dass die Verwaltung aufgrund mangelnder Mitwirkung der Eltern (Nichteinreichen der Einkommensnachweise) gezwungen ist, den Höchstbeitrag festzusetzten (§ 3 Abs. 5) und auch dieser nicht gezahlt wird. Rückständige Elternbeiträge werden dann in einem zeitaufwendigen Verwaltungszwangsverfahren versucht beizutreiben. Im Ergebnis besuchen Kinder die OGS, ohne dass die Eltern dafür den vorgeschriebenen Beitrag geleistet haben.

Dies ist den vielen Eltern, die Ihre Beiträge leisten bzw. Ihrer Mitwirkungspflicht nachkommen und die erforderlichen Nachweise erbringen gegenüber nicht gerecht. Insofern soll zukünftig die Möglichkeit bestehen, in diesen Fällen das Betreuungsverhältnis auflösen bzw. dieses im Vorfeld zunächst androhen zu können. Im Sinne der Kinder muss dies allerdings das letzte Mittel bleiben.

 

§ 3 Abs. 6:

Für die zuvor bereits genannten Fälle der mangelnden Mitwirkung ist auch die Möglichkeit der Ahndung als Ordnungswidrigkeit mit der Festsetzung eines Bußgeldes ein gängiges Mittel und sollte damit in die Satzung aufgenommen werden.

 

§ 4:

In der Neufassung des Satzungstextes entfallen ist die Möglichkeit des Erlasses von Elternbeiträgen für Eltern mit geringem Einkommen. Dieser Passus wird durch die Neufestlegung der Einkommensgrenzen bis zu der kein Beitrag zu zahlen ist (45.000 €), obsolet.

Eingefügt wurden dafür die Ausführungen zum Einkommensbegriff, die bisher nur auf dem Formular zur Erklärung zum Elterneinkommen bzw. dem zugehörigen Merkblatt für die Eltern zu finden waren. Hier wird nunmehr bereits in der Satzung beschrieben wie der Begriff Einkommen zu verstehen ist und trägt somit zur Transparenz bei.

 

§ 9:

Eingefügt wurde hier der Passus zur Datenerhebung.

 

 

Der Text der Neufassung inklusive der überarbeiteten Anlage ist dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.   

 

 

Anlage mit Beitragshöhen

Die Anlage zur Satzung beinhaltet die verschiedenen Beitragsstufen und Beträge. Gemäß Beschluss des Rates vom 15.12.2022 wurde hier zunächst die Stufenänderung der Stufe 1 mit einem Jahreseinkommen bis 45.000 € übernommen und damit verbunden, die Beitragsbefreiung bis zu diesem jährlichen Einkommen. Damit entfallen die vorherigen Einkommensstufen von 18.000 €, 25.000 € und 37.000 €. Ansonsten verbleibt es bei den bisherigen Beträgen und der jährlichen Steigerung von 3 %, welche den Vorgaben des entsprechenden Runderlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung entsprechen. Demnach gilt als Höchstbetrag für Elternbeiträge ab dem 01.08.2023 der Betrag von 221 € pro Monat.

 

 

Hinsichtlich der genannten Änderungs- und Anpassungsbedarfe empfehlen wir die als Entwurf beigefügte Neufassung der Satzung für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der OGS der Baumberge-Schule zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 024/2023 beigefügte Neufassung der Satzung für die Teilnahme von Kindern an dem Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ in der Primarstufe der Baumberge-Schule, Kath. Grundschule Havixbeck mit Wirkung zum 01.08.2023 und beauftragt die Verwaltung die Veröffentlichung dieser Änderung im Amtsblatt der Gemeinde Havixbeck vorzunehmen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein