Betreff
Erstellung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck
Maßnahme als Ergänzung zum Mobilitätskonzept
Vorlage
VO/023/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die Gemeinde Havixbeck verfügt über rd. 168 kam Wirtschaftswege im Außenbereich (siehe Anlage 1). Diese ländlichen Wege sollen zwischenzeitlich vielfältige Funktionen erfüllen. Sie binden Einzelgehöfte und Häuser an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, dienen beispielsweise als Schulwege und Radrouten der Freizeit und Erholung.

Das Ziel des Wegenetzkonzeptes soll es sein, die vorhandenen ländlichen Wege zu kategorisieren und Prioritäten für die künftige Unterhaltung zu vereinbaren. Hier ist insbesondere deren Funktion für die Landwirtschaft, Natur und Landschaft aber auch Touristik zu berücksichtigen. Mit externer Unterstützung (Planungsbüro) sollen in Zusammenarbeit mit den relevanten, örtlichen Akteuren Überlegungen für ein zukunftsträchtiges Wegenetz angestellt werden. Hierbei gilt es, den unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht zu werden. So können z. B. die Unterhaltung konzentriert oder reduziert und überflüssige Wege identifiziert werden. Alle, auch private ländliche Wege in der gesamten Gemeinde sind zu untersuchen (private und öffentliche Wege). In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.

Über die Förderkulisse „Ländlicher Raum“ wird die Erarbeitung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes mit Beteiligung der Bevölkerung bestehend aus:
     - einer Bestandserfassung
     - einem Soll-Konzept
     - konkreten Handlungsempfehlungen für die Kommune zum weiteren Vorgehen und zur 
       Nutzung des Wegenetzkonzeptes
gefördert.

 

Die Kosten zur Erarbeitung des Wegenetzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck werden voraussichtlich bei ca. 40.000 € liegen. Gefördert werden 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 50.000 € und maximal ein Konzept je Kommune. Der Stichtag für die Antragstellung ist der 31.10.2023. Vor der Antragstellung sind die Inhalte des Konzeptes (u. a. Mindestanforderungen und Festlegung der Länge der zu untersuchenden Wege) mit der Bezirksregierung Münster abzustimmen.

 

Neben der Frage der zukünftigen Nutzung der Wege dient das Wegenutzungskonzept als Grundlage für die Förderung des Ausbaus der Wirtschaftswege. 

 

Der Gemeinderat sollte beschließen, für die Gemeinde Havixbeck ein ländliches Wegenetzkonzept erarbeiten zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Erarbeitung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes vorzubereiten und bis zum Stichtag am 31.10.2023 bei der Bezirksregierung in Münster einzureichen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt, für die Gemeinde Havixbeck ein ländliches Wegenetzkonzept erarbeiten zu lassen.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zur Erarbeitung eines ländlichen Wegenetzkonzeptes vorzubereiten und bis zum Stichtag am 31.10.2023 bei der Bezirksregierung in Münster einzureichen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

Finanzielle Auswirkungen

Ca. 40.000 € sind in den Haushalt 2024 einzustellen.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen