Maßnahme als Ergänzung zum Mobilitätskonzept
Begründung
Die Gemeinde Havixbeck verfügt über rd. 168 kam Wirtschaftswege im Außenbereich (siehe Anlage 1). Diese ländlichen Wege sollen zwischenzeitlich vielfältige Funktionen erfüllen. Sie binden Einzelgehöfte und Häuser an das Verkehrsnetz an, erschließen land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, dienen beispielsweise als Schulwege und Radrouten der Freizeit und Erholung.
Das Ziel des Wegenetzkonzeptes soll es
sein, die vorhandenen ländlichen Wege zu kategorisieren und Prioritäten für die
künftige Unterhaltung zu vereinbaren. Hier ist insbesondere deren Funktion für
die Landwirtschaft, Natur und Landschaft aber auch Touristik zu
berücksichtigen. Mit externer Unterstützung (Planungsbüro) sollen in
Zusammenarbeit mit den relevanten, örtlichen Akteuren Überlegungen für ein
zukunftsträchtiges Wegenetz angestellt werden. Hierbei gilt es, den
unterschiedlichen Anforderungen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht zu werden.
So können z. B. die Unterhaltung konzentriert oder reduziert und überflüssige
Wege identifiziert werden. Alle, auch private ländliche Wege in der gesamten
Gemeinde sind zu untersuchen (private und öffentliche Wege). In begründeten
Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
Über
die Förderkulisse „Ländlicher Raum“ wird die Erarbeitung eines ländlichen
Wegenetzkonzeptes mit Beteiligung der Bevölkerung bestehend aus:
- einer Bestandserfassung
- einem Soll-Konzept
- konkreten Handlungsempfehlungen für die Kommune zum
weiteren Vorgehen und zur
Nutzung des Wegenetzkonzeptes
gefördert.
Die
Kosten zur Erarbeitung des Wegenetzkonzeptes für die Gemeinde Havixbeck werden
voraussichtlich bei ca. 40.000 € liegen. Gefördert werden 75 % der
zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 50.000 € und maximal ein Konzept je
Kommune. Der Stichtag für die Antragstellung ist der 31.10.2023. Vor der
Antragstellung sind die Inhalte des Konzeptes (u. a. Mindestanforderungen und
Festlegung der Länge der zu untersuchenden Wege) mit der Bezirksregierung
Münster abzustimmen.
Neben
der Frage der zukünftigen Nutzung der Wege dient das Wegenutzungskonzept als
Grundlage für die Förderung des Ausbaus der Wirtschaftswege.
Der Gemeinderat
sollte beschließen, für die Gemeinde Havixbeck ein ländliches Wegenetzkonzept
erarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Förderantrag zur Erarbeitung eines ländlichen
Wegenetzkonzeptes vorzubereiten und bis zum Stichtag am 31.10.2023 bei der
Bezirksregierung in Münster einzureichen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, für die Gemeinde Havixbeck ein ländliches Wegenetzkonzept
erarbeiten zu lassen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Förderantrag zur Erarbeitung eines ländlichen
Wegenetzkonzeptes vorzubereiten und bis zum Stichtag am 31.10.2023 bei der
Bezirksregierung in Münster einzureichen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Ca. 40.000 € sind in
den Haushalt 2024 einzustellen.
Jörn Möltgen