Betreff
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck (Aufhebung Steuerung Windkraft) und Beschluss über die Offenlage
Vorlage
VO/021/2023
Aktenzeichen
622-11/38, IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Es wird auf die VO/024/2021/1 und VO/141/2022 verwiesen.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 beschlossen, den Plan zu der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNPÄ) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die Dauer eines Monats auszulegen. Diese frühzeitige Beteiligung hat in der Zeit vom 21.11. – 21.12.2022 stattgefunden. Der Planentwurf zu ebendieser FNPÄ lag zu jedermanns Einsicht aus und es wurde somit neben den Trägern öffentlicher Belange, auch der Öffentlichkeit und den Nachbarkommunen Gelegenheit gegeben, zu den Planungen Stellung zu nehmen.

Ziel der Planung ist die Beseitigung des Rechtsscheins der 23. FNPÄ (Steuerung Windenergie), da dieser eine geltende und insofern bindende Rechtsnorm darstellt. Um diesen falschen Anschein zu korrigieren, wurde das Aufhebungsverfahren formal eingeleitet (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 04/2022 am 13.04.2022).

 

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/021/2023 entnommen werden. Dort sind – sofern nötig – einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen und es erfolgt, ebenfalls sofern nötig, eine Beschlussempfehlung.

 

Nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen hat der Gemeinderat über die Stellungnahmen zu entscheiden. Dies kann einzeln oder zusammengefasst erfolgen.

 

Nunmehr soll der Beschluss zu der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden. Dieser ist ortsüblich bekannt zu machen. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die öffentliche Auslegung benachrichtigt, ihnen wird gem. § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Planunterlagen werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und umfassen neben dem zeichnerischen Planentwurf auch die Begründung mit Umweltbericht.

 

Keine Anregungen/Hinweise von Trägern öffentlicher Belange/Nachbargemeinden:

-       Regionalverkehr Münsterland GmbH, Schreiben vom 21.11.2022

-       Ericsson Services Gmbh, Schreiben vom 21.11.2022

-       Bezirksregierung Münster, Luftverkehrsbehörde, Schreiben vom 21.11.2022

-       Bezirksregierung Münster, Ländliche Entwicklung, Bodenordnung, Schreiben vom 23.11.2022

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 24.11.2022

-       LWL – Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Schreiben vom 28.11.2022

-       Gelsenwasser Energienetze GmbH, Schreiben vom 23.11.2022

-       Bezirksregierung Münster, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Bodenschutz, Schreiben vom 29.11.2022

-       Vodafone West GmbH, Schreiben vom 30.11.2022

-       Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Münsterland, Schreiben vom 25.11.2022

-       IHK Nord Westfalen, Schreiben vom 02.12.2022

-       Bezirksregierung Münster, Wasserwirtschaft, Schreiben vom 08.12.2022

-       Handwerkskammer Münster, Schreiben vom 19.12.2022

-       Lippeverband, Schreiben vom 21.12.2022

-       Kreis Coesfeld, Schreiben vom 21.12.2022

-       Die Autobahn GmbH des Bundes, Außenstelle Bochum, Schreiben vom 05.01.2023

-       Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 21.12.2022

-       Stadt Münster, Schreiben vom 06.12.2022

-       Gemeinde Senden, Schreiben vom 13.12.2022

 

Beschlussvorschlag 

1. Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung aus der frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis (siehe auch Anlage 3 zu dieser VO/021/2023).

 

2. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander, werden nachfolgende Stellungnahmen

  1. zur Kenntnis genommen:

1, 5, 16 und 18

  1. berücksichtigt:

15

  1. nicht gefolgt:

--

Die Nummern können der Anlage 3 zu dieser VO/021/2023 entnommen werden.

Der Gemeinderat beschließt die Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die übrigen, hier unter 2. nicht aufgeführten laufenden Nummern weder Anregungen noch Bedenken beinhalten. Diese sind in der untenstehenden Begründung aufgelistet.

 

3. Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung der nachstehenden Einzelempfehlungen den Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck mit Begründung und Umweltbericht gem. der §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Planungskosten von 16.279,20 € (brutto) sind im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) veranschlagt.

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen