Begründung
Auf Grundlage des
Ratsbeschlusses vom 20.09.2022 (VO/111/2022) wurde
die Verwaltung damit beauftragt, bis zu drei Stellen in oder in unmittelbarer
Nähe der Fußgängerzone zu benennen, die geeignet sind, um
Abstellmöglichkeiten/-bügel für Fahrräder zu montieren. Die zu entsprechenden
Kosten für Anschaffung und Montage sollten ermittelt und in den Haushaltsplan
2023 eingeplant werden.
Die ISG
Havixbeck hat nach einer Ortsbegehung am 27.09.2022 dafür mehrere Standorte
vorgeschlagen, wo zusätzliche Abstellanlagen errichtet und bestehende
modernisiert werden könnten (siehe Bericht der Klimaschutzmanager im Ausschuss
für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am
01.12.2022). Unter Einbeziehung des Ordnungsamtes, des Marketingvereins und in
Rücksprache mit den ansässigen Geschäftsinhaber*innen, hat die Verwaltung diese
Standortvorschläge eingehender überprüft und schlägt die in Anlage 1
beschriebenen Standorte vor.
Die
Verwaltung schlägt vor, in Ergänzung zum o. g. Ratsbeschluss, nicht nur
zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu schaffen, sondern auch die in der
Fußgängerzone bestehenden Anlagen zu renovieren. In der aktuell gültigen
Kommunalrichtlinie werden nämlich sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei der
Modernisierung bestehender Anlagen 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben durch den Bund bezuschusst (vorausgesetzt,
dass diese ortsfest und nicht demontierbar sind).
Mit dem
Neubau von bzw. die Modernisierung zu hochwertigen Fahrradabstellanlagen, an
denen sich Fahrräder fest und sicher anschließen lassen (z. B. durch
Fahrradbügel), kann ein weiterer Anreiz zur Fahrradnutzung im Ortskern gesetzt
werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.09.2022 zur
Verwaltungsvorlage VO/111/2022, die Fahrradabstellanlagen, welche in der Anlage
zur vorliegenden Verwaltungsvorlage
beschrieben sind, zu errichten und die dort bestehenden Anlagen zu
modernisieren.
Finanzielle
Auswirkungen: X ja
nein
Finanzielle Auswirkungen
Je nach Gestaltung der Fahrradbügel belaufen sich die Kosten
für Anschaffung und Mon-
tage auf schätzungsweise 300 – 400 € pro Fahrradbügel. Die Gesamtkosten sind
beim Produkt 1401 (Umweltschutz) zu veranschlagen. Im Falle einer Förderung
über die Kommunalrichtlinie des Bundes i. H. v. 50 %, lassen sich u. a. diese
Kosten, sowie die, die durch die Modernisierung bestehender Anlagen sowie zur
Vor- und Nachbereitung der Baustelle entstehen, entsprechend reduzieren.