Betreff
Errichtung und Modernisierung von Fahrradabstellanlagen im Ortskern
Vorlage
VO/005/2023
Aktenzeichen
IV/13
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.09.2022 (VO/111/2022) wurde die Verwaltung damit beauftragt, bis zu drei Stellen in oder in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone zu benennen, die geeignet sind, um Abstellmöglichkeiten/-bügel für Fahrräder zu montieren. Die zu entsprechenden Kosten für Anschaffung und Montage sollten ermittelt und in den Haushaltsplan 2023 eingeplant werden.

 

Die ISG Havixbeck hat nach einer Ortsbegehung am 27.09.2022 dafür mehrere Standorte vorgeschlagen, wo zusätzliche Abstellanlagen errichtet und bestehende modernisiert werden könnten (siehe Bericht der Klimaschutzmanager im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit am 01.12.2022). Unter Einbeziehung des Ordnungsamtes, des Marketing­vereins und in Rücksprache mit den ansässigen Geschäftsinhaber*innen, hat die Verwaltung diese Standortvorschläge eingehender überprüft und schlägt die in Anlage 1 beschriebenen Standorte vor.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in Ergänzung zum o. g. Ratsbeschluss, nicht nur zusätzliche Abstellmöglichkeiten zu schaffen, sondern auch die in der Fußgängerzone bestehenden Anlagen zu renovieren. In der aktuell gültigen Kommunalrichtlinie werden nämlich sowohl bei der Neuerrichtung als auch bei der Modernisierung bestehender Anlagen 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben  durch den Bund bezuschusst (vorausgesetzt, dass diese ortsfest und nicht demontierbar sind).

 

Mit dem Neubau von bzw. die Modernisierung zu hochwertigen Fahrradabstellanlagen, an denen sich Fahrräder fest und sicher anschließen lassen (z. B. durch Fahrradbügel), kann ein weiterer Anreiz zur Fahrradnutzung im Ortskern gesetzt werden.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 20.09.2022 zur Verwaltungsvorlage VO/111/2022, die Fahrradabstellanlagen, welche in der Anlage zur vorliegenden Verwaltungsvorlage  beschrieben sind, zu errichten und die dort bestehenden Anlagen zu modernisieren.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        X ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Je nach Gestaltung der Fahrradbügel belaufen sich die Kosten für Anschaffung und Mon-
tage auf schätzungsweise 300 – 400 € pro Fahrradbügel. Die Gesamtkosten sind beim Produkt 1401 (Umweltschutz) zu veranschlagen. Im Falle einer Förderung über die Kommunalrichtlinie des Bundes i. H. v. 50 %, lassen sich u. a. diese Kosten, sowie die, die durch die Modernisierung bestehender Anlagen sowie zur Vor- und Nachbereitung der Baustelle entstehen, entsprechend reduzieren.