Begründung
Am 07.10.2021
beschloss der Gemeinderat auf Grundlage des Konzeptmusters (Anlage 2 der
VO/087/2021) für die Errichtung einer gesicherten Bike und Ride Anlage
(„Leezenbox“) am Bahnhof in Havixbeck einen Antrag auf Zuwendung nach § 12 des Gesetzes
über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW)
einzureichen und die erforderlichen Finanzmittel bereit zu stellen.
Nach der
Förderungsbewilligung Ende 2022 wurde der nun vorliegende Nutzungs- und
Ausstattungsrahmen erstellt. Auf Grundlage dessen soll im Rahmen des
Vergabeverfahrens die Ausschreibung zum Bau der Bike und Ride Anlage
(„Leezenbox“) verfasst und veröffentlicht werden.
Die wichtigsten
Eckpfeiler bzw. technischen Anforderungen im Nutzungs- und Ausstattungsrahmen
sind:
·
Zugang
zur Anlage über ein schlüsselfreies-System
·
Schließfächer
mit Stromanschluss
·
Kameraüberwachung
Die Verwaltung
prüft unter wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten die Möglichkeit
zur Ausstattung einer Photovoltaik-Anlage.
Perspektivisch ist
ein volldigitales, App-basiertes Buchungs- und Zugangssystem (wie z. B.
„radbox.nrw“) einzuführen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt den in der Anlage beschriebenen Nutzungs- und Ausstattungsrahmen zur
Kenntnis, der gleichzeitig technische Grundlage für das Ausschreibungsverfahren
ist.
Finanzielle
Auswirkungen: ja X
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Höhe der Kosten, die über den finanziellen Rahmen des Förderantrages hinausgehen, können erst nach dem Ausschreibungsverfahren beziffert werden.