Betreff
Aufwandsentschädigung für die Nutzung eines Privatraumes für die Tätigkeit als Schiedsperson bzw. stellv. Schiedsperson
Vorlage
VO/182/2022
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

In den vergangenen Jahren erhielt die Schiedsperson der Gemeinde Havixbeck eine Entschädigung in Höhe von 20,45 € pro Monat für die Nutzung eines Privatraumes zur Vorbereitung von Schlichtungsverhandlungen. Der Raum wird u.a. für die Vorgespräche und für Telefongespräche mit Klienten genutzt.

Ob und in welcher Höhe eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, wird von den jeweiligen Gemeinden unterschiedlich geregelt.

So ergibt sich bei einer stichpunktartigen Recherche bei den Gemeinden im Kreis Coesfeld für Billerbeck: eine wahrscheinlich baldige Erhöhung von 20 € auf 50 €, in Nottuln eine Erhöhung von 30 € auf 70 € ab 01.01.2023. Im Bundesdurchschnitt werden 78 € pro Monat gezahlt.

Das Schiedsamt erfordert neben einem hohen Maß an sozialer Kompetenz natürlich auch eine gewisse Rechtssicherheit unter anderem im Nachbarrecht, dem BGB und dem Strafrecht. Schiedspersonen leisten einen wichtigen Beitrag zu einem friedlichen und menschlichen Miteinander in den Gemeinden. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen würde das Schiedsamt und damit das Ehrenamt stärken.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, die Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 01.01.2023 wie folgt zu erhöhen: Die Hauptschiedsperson erhält 70,00 € pro Monat; die stellv. Schiedsperson 35,00 € pro Monat.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Durch die Anhebung der bisherigen Sätze entstehen Mehraufwendungen in Höhe von jährlich rund 900 €, die im Produkt 201 (Allgemeine Gefahrenabwehr) zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen