Begründung
In den vergangenen
Jahren erhielt die Schiedsperson der Gemeinde Havixbeck eine Entschädigung in
Höhe von 20,45 € pro Monat für die Nutzung eines Privatraumes zur Vorbereitung
von Schlichtungsverhandlungen. Der Raum wird u.a. für die Vorgespräche und für
Telefongespräche mit Klienten genutzt.
Ob und in welcher Höhe eine
Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, wird von den jeweiligen Gemeinden
unterschiedlich geregelt.
So ergibt sich bei einer stichpunktartigen
Recherche bei den Gemeinden im Kreis Coesfeld für Billerbeck: eine
wahrscheinlich baldige Erhöhung von 20 € auf 50 €, in Nottuln eine Erhöhung von
30 € auf 70 € ab 01.01.2023. Im Bundesdurchschnitt werden 78 € pro Monat
gezahlt.
Das Schiedsamt erfordert neben einem hohen
Maß an sozialer Kompetenz natürlich auch eine gewisse Rechtssicherheit unter
anderem im Nachbarrecht, dem BGB und dem Strafrecht. Schiedspersonen leisten
einen wichtigen Beitrag zu einem friedlichen und menschlichen Miteinander in
den Gemeinden. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen
würde das Schiedsamt und damit das Ehrenamt stärken.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt, die Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen zum 01.01.2023 wie
folgt zu erhöhen: Die Hauptschiedsperson erhält 70,00 € pro Monat; die stellv.
Schiedsperson 35,00 € pro Monat.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anhebung der bisherigen Sätze entstehen Mehraufwendungen in Höhe von jährlich rund 900 €, die im Produkt 201 (Allgemeine Gefahrenabwehr) zur Verfügung gestellt werden müssen.
Der Bürgermeister
Jörn Möltgen