Begründung
Ziel der Gemeinde Havixbeck ist es, entsprechend der vorhandenen und für die nächsten Jahre prognostizierten Nachfrage, Bauflächen für Ein- und Mehrfamilienhäuser bereitzustellen. Auch durch die Nähe zu dem Oberzentrum Münster ist derzeit eine gestiegene Nachfrage an Wohnraum bemerkbar. Da kaum noch Bauflächen innerhalb bestehender Wohnviertel oder auf baulich vorgenutzten Arealen vorhanden sind, ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen nur durch die Entwicklung eines neuen Quartiers auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche möglich.
Das „Baugebiet Masbeck“ stellt mit seiner Größe und zentralen Lage zwischen dem Bahnhof und dem Siedlungsbereich der Gemeinde Havixbeck die einmalige Chance dar, ein nachhaltiges, zukunftsorientiertes, klimafreundliches und auf die Wünsche der Bürgerschaft angepasstes Baugebiet zu entwickeln. Vor dem Hintergrund bzw. dem Ziel der Schonung der Ressource „Boden“ muss bzw. wird es voraussichtlich in näherer Zukunft kein weiteres Baugebiet dieser Größenordnung im Gemeindegebiet mehr geben.
Besondere Standortvoraussetzungen besitzt das Baugebiet auch aufgrund der guten Anbindung an die Stadt Münster und die Kreisstadt Coesfeld und der gleichzeitigen Nähe zur strukturreichen Münsteraner Parklandschaft.
Mit der Entwicklung des Wohnquartiers ergibt sich die Chance, neue Standards für „grünes Wohnen“ in Havixbeck zu setzen. Aus diesem Anspruch ergeben sich im Entwurf nicht nur eine optimale Versorgung der Wohnungen mit privaten und gemeinschaftlichen Grünräumen, sondern auch neue Maßstäbe in Bezug auf Klimaschutz, Mobilität und Dichte im ländlichen Raum.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Havixbeck wird aufgrund der vorgenannten Zielsetzungen aktuell bereits angepasst.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes kann im
sog. „Normalverfahren“ gem. § 2 BauGB erfolgen. Um der Öffentlichkeit und den
Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben wird
empfohlen, den Planentwurf und die dazugehörige Begründung gem. der §§ 3 und 4
Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung
auszulegen. Diese werden ebenfalls zur Äußerung im Hinblick auf den
erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4
aufgefordert. Die Nachbargemeinden
werden gem. § 2 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt.
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der
Gemeinde Havixbeck beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Baugebiet
Masbeck“ gem. § 2 BauGB. Das Plangebiet ist dem in der Anlage 1 zu dieser
VO/174/2022 beigefügten Planentwurf umrandet dargestellt.
2. Gleichzeitig
beschließt der Gemeinderat, den Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines
Monats im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. der §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB
auszulegen, um der Öffentlichkeit sowie den Trägern öffentlicher Belange
Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Nachbargemeinden werden ebenfalls
gem. § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt (siehe hierzu ebenfalls Anlage 1, 2 und 3 zu
dieser VO/174/2022)
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten sind, bzw. werden im Produkt 0107 (Grundstücksmanagement; GRD-004) veranschlagt.
Jörn Möltgen