Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023
Vorlage
VO/151/2022
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2023 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023“.

Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zu Grunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                        2023: 0,014356 €  (2022: 0,017000 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                         2023: 0,029452 €  (2022: 0,029150 €),

Obere Stever                                                    2023: 0,035194 €  (2022: 0,038019 €),

Steinfurter Aa                                                  2023: 0,023497 €  (2022: 0,014563 €).

 

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                        2023: 0,000138 €  (2022: 0,000163 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                         2023: 0,000140 €  (2022: 0,000139 €),

Obere Stever                                                    2023: 0,000162 €  (2022: 0,000175 €),

Steinfurter Aa                                                  2023: 0,000049 €  (2022: 0,000030 €).

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023“ vom 03.11.2022 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 10,17 %.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):

Unterhaltungsverband                versiegelte Flächen                       nicht versiegelte Flächen

IV Havixbeck-Roxel                                        -  15,55 %                                           -  15,34 %,

Münsterische Aa-Oberlauf                         +   1,04 %                                            +   0,72 %,

Obere Stever                                                    -    7,43 %                                            -    7,43 %,

Steinfurter Aa                                                  + 61,35 %                                           + 63,33 %.

Es gilt hierbei zu beachten, dass sich die Gebühren für den Unterhaltungsverband Steinfurter Aa noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau befinden!

 

 

 

 

Jörn Möltgen