Begründung
Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2023 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023“.
Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zu Grunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je m²
IV Havixbeck-Roxel 2023: 0,014356 € (2022: 0,017000 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2023: 0,029452 € (2022: 0,029150 €),
Obere Stever 2023: 0,035194 € (2022: 0,038019 €),
Steinfurter Aa 2023: 0,023497 € (2022: 0,014563 €).
Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2023 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Veranlagung je m²
IV Havixbeck-Roxel 2023: 0,000138 € (2022: 0,000163 €),
Münsterische Aa-Oberlauf 2023: 0,000140 € (2022: 0,000139 €),
Obere Stever 2023: 0,000162 € (2022: 0,000175 €),
Steinfurter Aa 2023: 0,000049 € (2022: 0,000030 €).
Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung und Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung
der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr
2023“ vom 03.11.2022 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle
Auswirkungen
Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 10,17 %.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):
Unterhaltungsverband versiegelte Flächen nicht versiegelte Flächen
IV Havixbeck-Roxel - 15,55 % - 15,34 %,
Münsterische Aa-Oberlauf + 1,04 % + 0,72 %,
Obere Stever - 7,43 % - 7,43 %,
Steinfurter Aa + 61,35 % + 63,33 %.
Es gilt hierbei zu beachten, dass sich die Gebühren für den Unterhaltungsverband Steinfurter Aa noch immer auf einem sehr niedrigen Niveau befinden!
Jörn Möltgen