Betreff
Benennung eines sachkundigen Einwohners für den Gemeindeelternrat im Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe
Vorlage
VO/146/2022
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen mit beratender Stimme angehören.

 

Die Wahl der zu bestellenden sachkundigen Einwohner*innen erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages ist ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.

 

Bislang gehörte Frau Ruth Schulze Schleithoff dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe als sachkundige Einwohnerin für den Gemeindeelternrat an, die ihre Mitarbeit in diesem Gremium beenden möchte.

 

Mit Schreiben vom 02.10.2022 (Anlage 1 – nur im RIS) wird Herr Florian Vollmer als Nachfolger benannt.

 

Gegen die Benennung von Herrn Vollmer und eine entsprechende Beschlussfassung bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine Bedenken.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Antrages des Gemeindeelternrates Herrn Florian Vollmer als sachkundigen Einwohner mit beratender Stimme für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.

Finanzielle Auswirkungen:                          nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.