Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Antrag auf Genehmigung des Beschlusses des Rates der Stadt Münster zur Errichtung einer dritten städtischen Gesamtschule
Vorlage
VO/138/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Errichtungsbeschluss einer 3. städtischen Gesamtschule in Münster-Roxel gefasst und diesen Beschluss zwischenzeitlich der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt. Die Beschlussvorlage der Stadt Münster inklusive der antragsbegründenden Daten kann im Ratsinformationssystem der Stadt Münster unter

https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004050250 eingesehen werden.

 

In dem bisherigen Verfahren wurde der Bezirksregierung bereits mehrfach und an verschiedenen Stellen die Bedrohung für unsere Gesamtschule durch eine Gesamtschule am Standort Münster-Roxel deutlich gemacht.

 

Aufgrund der Vorlage des Errichtungsbeschlusses zur Genehmigung durch die Bezirksregierung wird der Gemeinde Havixbeck mit Schreiben vom 21.09.2022 nun erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben (Anlage 2).

 

Da der Ausgang des Verfahrens existenzielle Bedeutung für unsere Gesamtschule und damit unseren Ort sowie die Stadt Billerbeck hat, soll die abzugebende Stellungnahme (Anlage 1) durch einen Ratsbeschluss unterstützt werden.

 

Um diesen Ratsbeschluss realisieren zu können, wurde seitens der Verwaltung bei der Bezirksregierung die Verlängerung der zunächst bis zum 14.10.2022 gesetzten Frist bis zur Ratssitzung beantragt. Diesem Antrag konnte nur teilweise entsprochen und eine Fristverlängerung bis zum 31.10.2022 eingeräumt werden. Dies macht eine Eilentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses mit nachträglicher Genehmigung durch den Gemeinderat notwendig.

 

Die Stellungnahme wurde mit der Stadt Billerbeck abgestimmt. Die dortigen politischen Gremien werden hierzu gleichlautend informiert.

 

Beschlussvorschlag

1. Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe empfiehlt dem Gemeinderat die Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule zu beschließen.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in Form einer Eilentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung NRW an Stelle des Rates die Abgabe der  in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule.

 

3. Der Rat der Gemeinde Havixbeck genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 S. 3 der Gemeindeordnung NRW die durch den Haupt- und Finanzausschuss in der Sitzung vom 27.10.2022 getroffene Entscheidung. Der Beschluss wurde in Form einer Eilentscheidung hinsichtlich der Abgabe der in der Anlage 1 zu der VO/138/2022 beigefügten Stellungnahme zu dem der Bezirksregierung vorliegenden Antrag der Stadt Münster auf Genehmigung des Errichtungsbeschlusses einer dritten städtischen Gesamtschule gefasst.

Finanzielle Auswirkungen:                                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

Jörn Möltgen