Betreff
Energieeinsparmaßnahmen im Zusammenhang mit der Energiekrise
Vorlage
VO/120/2022
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage -vertraulich-

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Die Verwaltung hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe zu dem Thema Energieeinsparmaßnahmen unter Beteiligung des Bürgermeisters gebildet. Diese Gruppe trifft sich seit Anfang August einmal in der Woche und bespricht mögliche Energieeinsparmaßnahmen. Hierbei werden Potenziale in verschiedensten Bereichen identifiziert und kostengünstige Maßnahmen direkt umgesetzt.

Außerdem hat sich die Arbeitsgruppe mit den Havixbecker Heizungsinstallateuren getroffen, um die Expertise der Handwerkerschaft zu nutzen und gemeinsame Maßnahmen und Vorgehensweisen zu identifizieren. Dabei wurde das regionale Gasnetz beschrieben, Schwachstellen aufgezeigt und ein erster Notfallplan für den Worst Case entwickelt. Außerdem wurden allgemeine Einsparmaßnahmen benannt, die die Bürger*innen ohne viel Aufwand eigenständig umsetzen können. Eine entsprechende Informationskampagne wird durch die Verwaltung vorbereitet.

Umgesetzte Maßnahmen

Die Strominstallation der kommunalen Gebäude wurde auf mögliche Energieeinsparmaßnahmen geprüft. Die Beleuchtung der Flure und WC-Anlagen wird in den Gebäuden, wo es wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, sukzessive auf LED-Technik mit Anwesenheitserfassung umgerüstet oder die Anzahl der Leuchtmittel reduziert.

Im Rathaus und im Bauamt wurden alle Durchlauferhitzer an den Handwaschbecken abgeschaltet.

In den Feuerwehrgerätehäusern wurden nicht essenzielle Kleinverbraucher und Kühlschränke abgeschaltet.

Im Hinblick auf allgemeine Einsparmaßnahmen in der AFG durch die geplanten Änderungen bei der Beheizung und Beleuchtung sowie des Nutzerverhalten hat ein Abstimmungstermin zwischen Schulleitung, Vertretern der Lehrerschaft und Verwaltung stattgefunden. Die geplanten Maßnahmen werden von der Schulleitung mitgetragen. Ein entsprechender Termin soll mit der Grundschule durchgeführt werden.

Für das Hallenbad wurde zur Einsparung von Wärmeenergie analog zum Freibad eine Abdeckfolie für das Becken bestellt.

Konkrete Vorschläge, die zeitnah umzusetzen sind:

Die Raumheizung im Rathaus soll insgesamt reduziert werden. Hierbei bezieht sich die Verwaltung auf die Vorgaben der kürzlich beschlossenen Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV). Demnach dürfen die Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden seit dem 01.09.2022 nur noch bis maximal 19 °C beheizt werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büroflächen bei 20 °C. Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen wie Fluren, Foyers oder Technikräumen ist untersagt. Die Verwaltung reduziert auf dieser Grundlage die Temperatur der Büroräume auf maximal 19 °C und hält die Flurbereiche frostfrei.

Analog zu den Einstellungen im Rathaus soll die Raumheizung in der AFG insgesamt reduziert werden. Die Klassenräume und Verwaltungsräume werden auf maximal 19 °C beheizt und die Flurbereiche frostfrei gehalten. Ein entsprechendes Vorgehen ist auch noch mit der Grundschule abzustimmen.

Bei der Trinkwassererwärmung in den Sporthallen wird aufgrund der Dimensionierung der Anlagen viel Wasser vorgehalten, welches aber vergleichsweise wenig genutzt wird. Um dieser Energieverschwendung entgegenzuwirken, soll die Warmwasserbereitung komplett abgeschaltet werden. Hygienische Bedenken können hier ausgeschlossen werden, da die Installation der Trinkwassererwärmung aktuell in beiden Turnhallen erneuert wird. Die Speicher werden zwar geliefert, aber nicht angeschlossen. Außerdem wird die Raumtemperatur auf Grundlage der o.g. Energieeinsparverordnung auf ca. 16 °C reduziert. Die Gemeinschaftsflächen werden frostfrei gehalten.  

Die Bewohner der kommunalen Wohngebäude werden über energieeffizientes Heiz-, Lüftungs- und Duschverhalten aufgeklärt. Darüber hinaus wird für die Regulierung der Raumtemperatur eine reversible, technische Lösung erarbeitet, die kurzfristig umgesetzt werden kann. Außerdem empfiehlt die Verwaltung die Installation von Drückerarmaturen in den Duschen, um die Duschzeiten zu verkürzen. Das Wasser geht bei diesen Armaturen jeweils nach einer voreingestellten Zeit aus. Es ist mit Kosten von rund 6.000 € zu rechnen. Zudem soll die Warmwassertemperatur auf maximal 38 °C fest eingestellt werden.

Im Hallenbad soll der Warmwassertag mit einer Wassertemperatur von rd. 30°C ausgesetzt werden bei einer allgemeinen Reduzierung der Wassertemperatur auf 26 °C.

Die Weihnachtsbeleuchtung wurde vor 3 Jahren erneuert. Es wurde eine energieeffiziente Beleuchtung mit LED-Technik angeschafft. Die Verwaltung empfiehlt zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens die Weihnachtsbeleuchtung dennoch aufzuhängen. In der o.g. Energieeinsparverordnung wird der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt. Angelehnt daran soll die Weihnachtsbeleuchtung lediglich in dem Zeitraum ab Eintritt der Dunkelheit bis 22 Uhr eingeschaltet sein.

Mittelfristig umzusetzende Maßnahmen:

Die Verwaltung prüft technische Lösungen zur Reduzierung der Straßenbeleuchtung. Zunächst sollen, wo es technisch möglich ist, Halbnachtschaltungen umgesetzt werden. Ist dies technisch nicht möglich, empfiehlt die Verwaltung die Straßenbeleuchtung zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens teilweise komplett auszuschalten und nur noch Bereiche für die Verkehrssicherheit und die Hauptverkehrsachsen angeschaltet zu lassen. Die Bürgerschaft wird über die üblichen Kanäle öffentlichkeitswirksam informiert, sofern entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

 

 

1. Beschlussvorschlag: 

1.      Der Gemeinderat nimmt die Darstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlage 1).

2.      Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzen soll:

a.    Reduzierung der Raumtemperatur im Rathaus

b.    Reduzierung der Raumtemperatur in der AFG

c.    Abschaltung der Warmwasserversorgung in den Sporthallen

d.    Installation von Drückerarmaturen in den Duschen der kommunalen Wohngebäude

e.    Aussetzung des Warmwassertages im Hallenbad

f.     Einschaltung der Weihnachtsbeleuchtung nur in dem Zeitraum zwischen Eintritt der Dunkelheit bis 22 Uhr

Alle Maßnahmen werden zunächst zeitlich befristet bis zum 31.03.2023.

3.      Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der teilweisen Abschaltung der Straßenbeleuchtung zwischen 23 und 5 Uhr.

4.      Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass alle hier vorgestellten Maßnahmen den aktuellen Bearbeitungsstand der Arbeitsgruppe darstellt und die Verwaltung den Gemeinderat laufend über substanzielle Entwicklungen informiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:          ja      nein     

3. Finanzielle Auswirkungen  

Die Finanzierung der Drückerarmaturen in den kommunalen Wohngebäuden ist im Produkt 0504 im Rahmen der Gebäudeunterhaltung gedeckt.