2. Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Die Verwaltung hat eine interdisziplinäre
Arbeitsgruppe zu dem Thema Energieeinsparmaßnahmen unter Beteiligung des
Bürgermeisters gebildet. Diese Gruppe trifft sich seit Anfang August einmal in
der Woche und bespricht mögliche Energieeinsparmaßnahmen. Hierbei werden
Potenziale in verschiedensten Bereichen identifiziert und kostengünstige
Maßnahmen direkt umgesetzt.
Außerdem
hat sich die Arbeitsgruppe mit den Havixbecker Heizungsinstallateuren
getroffen, um die Expertise der Handwerkerschaft zu nutzen und gemeinsame
Maßnahmen und Vorgehensweisen zu identifizieren. Dabei wurde das regionale
Gasnetz beschrieben, Schwachstellen aufgezeigt und ein erster Notfallplan für
den Worst Case entwickelt. Außerdem wurden allgemeine Einsparmaßnahmen benannt,
die die Bürger*innen ohne viel Aufwand eigenständig umsetzen können. Eine
entsprechende Informationskampagne wird durch die Verwaltung vorbereitet.
Umgesetzte
Maßnahmen
Die
Strominstallation der kommunalen Gebäude wurde auf mögliche
Energieeinsparmaßnahmen geprüft. Die Beleuchtung der Flure und WC-Anlagen wird
in den Gebäuden, wo es wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, sukzessive
auf LED-Technik mit Anwesenheitserfassung umgerüstet oder die Anzahl der
Leuchtmittel reduziert.
Im Rathaus
und im Bauamt wurden alle Durchlauferhitzer an den Handwaschbecken
abgeschaltet.
In
den Feuerwehrgerätehäusern wurden nicht essenzielle Kleinverbraucher und
Kühlschränke abgeschaltet.
Im
Hinblick auf allgemeine Einsparmaßnahmen in der AFG durch die geplanten
Änderungen bei der Beheizung und Beleuchtung sowie des Nutzerverhalten hat ein
Abstimmungstermin zwischen Schulleitung, Vertretern der Lehrerschaft und
Verwaltung stattgefunden. Die geplanten Maßnahmen werden von der Schulleitung
mitgetragen. Ein entsprechender Termin soll mit der Grundschule durchgeführt
werden.
Für
das Hallenbad wurde zur Einsparung von Wärmeenergie analog zum Freibad
eine Abdeckfolie für das Becken bestellt.
Konkrete
Vorschläge, die zeitnah umzusetzen sind:
Die
Raumheizung im Rathaus soll insgesamt reduziert werden. Hierbei bezieht
sich die Verwaltung auf die Vorgaben der kürzlich beschlossenen
Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV). Demnach dürfen die Arbeitsräume in
öffentlichen Gebäuden seit dem 01.09.2022 nur noch bis maximal 19 °C beheizt
werden. Bisher lag die empfohlene Mindesttemperatur für Büroflächen bei 20 °C.
Die Beheizung von Gemeinschaftsflächen wie Fluren, Foyers oder Technikräumen
ist untersagt. Die Verwaltung reduziert auf dieser Grundlage die Temperatur der
Büroräume auf maximal 19 °C und hält die Flurbereiche frostfrei.
Analog
zu den Einstellungen im Rathaus soll die Raumheizung in der AFG insgesamt
reduziert werden. Die Klassenräume und Verwaltungsräume werden auf maximal 19
°C beheizt und die Flurbereiche frostfrei gehalten. Ein entsprechendes Vorgehen
ist auch noch mit der Grundschule abzustimmen.
Bei
der Trinkwassererwärmung in den Sporthallen wird aufgrund der
Dimensionierung der Anlagen viel Wasser vorgehalten, welches aber
vergleichsweise wenig genutzt wird. Um dieser Energieverschwendung
entgegenzuwirken, soll die Warmwasserbereitung komplett abgeschaltet werden.
Hygienische Bedenken können hier ausgeschlossen werden, da die Installation der
Trinkwassererwärmung aktuell in beiden Turnhallen erneuert wird. Die Speicher
werden zwar geliefert, aber nicht angeschlossen. Außerdem wird die
Raumtemperatur auf Grundlage der o.g. Energieeinsparverordnung auf ca. 16 °C
reduziert. Die Gemeinschaftsflächen werden frostfrei gehalten.
Die
Bewohner der kommunalen Wohngebäude werden über energieeffizientes
Heiz-, Lüftungs- und Duschverhalten aufgeklärt. Darüber hinaus wird für die
Regulierung der Raumtemperatur eine reversible, technische Lösung erarbeitet,
die kurzfristig umgesetzt werden kann. Außerdem empfiehlt die Verwaltung die
Installation von Drückerarmaturen in den Duschen, um die Duschzeiten zu
verkürzen. Das Wasser geht bei diesen Armaturen jeweils nach einer
voreingestellten Zeit aus. Es ist mit Kosten von rund 6.000 € zu rechnen. Zudem
soll die Warmwassertemperatur auf maximal 38 °C fest eingestellt werden.
Im Hallenbad
soll der Warmwassertag mit einer Wassertemperatur von rd. 30°C ausgesetzt
werden bei einer allgemeinen Reduzierung der Wassertemperatur auf 26 °C.
Die
Weihnachtsbeleuchtung wurde vor 3 Jahren erneuert. Es wurde eine
energieeffiziente Beleuchtung mit LED-Technik angeschafft. Die Verwaltung
empfiehlt zur Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens
die Weihnachtsbeleuchtung dennoch aufzuhängen. In der o.g.
Energieeinsparverordnung wird der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender
Werbeanlagen von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.
Angelehnt daran soll die Weihnachtsbeleuchtung lediglich in dem Zeitraum ab
Eintritt der Dunkelheit bis 22 Uhr eingeschaltet sein.
Mittelfristig
umzusetzende Maßnahmen:
Die
Verwaltung prüft technische Lösungen zur Reduzierung der Straßenbeleuchtung.
Zunächst sollen, wo es technisch möglich ist, Halbnachtschaltungen umgesetzt
werden. Ist dies technisch nicht möglich, empfiehlt die Verwaltung die
Straßenbeleuchtung zwischen 23 Uhr abends und 5 Uhr morgens teilweise komplett
auszuschalten und nur noch Bereiche für die Verkehrssicherheit und die
Hauptverkehrsachsen angeschaltet zu lassen. Die Bürgerschaft wird über die
üblichen Kanäle öffentlichkeitswirksam informiert, sofern entsprechende
Maßnahmen ergriffen werden.
1. Beschlussvorschlag:
1.
Der Gemeinderat
nimmt die Darstellung der umgesetzten Maßnahmen zur Kenntnis (siehe Anlage 1).
2.
Der Gemeinderat
beschließt, dass die Verwaltung folgende Maßnahmen umsetzen soll:
a.
Reduzierung der
Raumtemperatur im Rathaus
b.
Reduzierung der
Raumtemperatur in der AFG
c.
Abschaltung der
Warmwasserversorgung in den Sporthallen
d.
Installation von
Drückerarmaturen in den Duschen der kommunalen Wohngebäude
e.
Aussetzung des
Warmwassertages im Hallenbad
f.
Einschaltung der
Weihnachtsbeleuchtung nur in dem Zeitraum zwischen Eintritt der Dunkelheit bis
22 Uhr
Alle Maßnahmen werden zunächst zeitlich befristet bis
zum 31.03.2023.
3.
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der teilweisen Abschaltung der
Straßenbeleuchtung zwischen 23 und 5 Uhr.
4.
Der Gemeinderat
nimmt zur Kenntnis, dass alle hier vorgestellten Maßnahmen den aktuellen
Bearbeitungsstand der Arbeitsgruppe darstellt und die Verwaltung den
Gemeinderat laufend über substanzielle Entwicklungen informiert.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung
der Drückerarmaturen in den kommunalen Wohngebäuden ist im Produkt 0504 im
Rahmen der Gebäudeunterhaltung gedeckt.