Betreff
Mögliche Vorbereitungen der Gemeinde zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule im Schuljahar 2026/2027
Vorlage
VO/114/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der CDU-Fraktion vom 26.05.2022

 

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG  - vom 2.10.2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der 1. Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig, d.h. an 5 Wochentagen jeweils 8 Stunden, gefördert zu werden. In den Folgejahren soll dieser Anspruch um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, mit dem Ziel, im Jahr 2029 alle Grundschulkinder zu berücksichtigen.

 

Dieses Ziel soll in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Zur Umsetzung ist es jedoch notwendig, das Bundesgesetz in Landesausführungsgesetze umzusetzen.

 

In NRW, und auch in Havixbeck, hat sich für die Ganztagsbetreuung das Trägermodell der OGS bewährt. Ob allerdings im Rahmen einer Ausweitung dieses Modells oder aber in anderer Form der Rechtsanspruch umgesetzt werden sollte, kann zur Zeit noch nicht verlässlich prognostiziert werden, weil hierzu die notwendigen Ausführungsbestimmungen nicht vorliegen. Dies gilt auch für die Frage des zusätzlichen Raumbedarfes. Wird die hiesige OGS in separaten Räumlichkeiten (Mufu, verschiedene Räume in der Schule) betrieben, wird in anderen Gemeinden auch eine gemeinsame Nutzung von multifunktional ausgestatteten Räumen für Unterricht und Ganztagsbetreuung praktiziert, so dass sich je nach Modell ganz unterschiedliche Raumbedarfe ergeben.

 

Aktuell befassen sich alle Kommunen mit der Frage der Umsetzung des Ganztagsanspruches. Der Kreis Coesfeld hat hierzu eine Datenerhebung bei den Schulträgerinnen im Kreis durchgeführt und erste Ergebnisse zu den Themenfeldern Strukturen der Ganztagsbetreuung, verfügbare Plätze und Anmeldequote, Finanzierung, Konzept und Personal zusammen getragen. Die vollständige Auswertung steht noch aus.

 

Schon jetzt kann jedoch festgestellt werden, dass für eine konkrete Planung die notwendigen Grundlagen noch fehlen. Selbst die Zuständigkeit für die zusätzlichen Angebote steht letztlich noch nicht fest. Durch ein Vorziehen von Planungen zum jetzigen Zeitpunkt besteht die Gefahr, dass Entscheidungen nicht bedarfsgerecht getroffen werden. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, konkrete Planungen zunächst zurückzustellen.

 

Über die Informationen der kommunalen Spitzenverbände, durch den regelmäßigen Austausch auf Schulträgerebene und auf der Arbeitsebene ist die Schulverwaltung in der Lage, politische Entscheidungen so rechtzeig vorzubereiten, dass im Jahr 2026 für die 1.Klässler, die Bedarf an Ganztagsbetreuung anmelden, die erforderlichen Vorbereitungen getroffen sind.  Über die Entwicklungen zum Thema wird die Verwaltung im zuständigen Ausschuss regelmäßig berichten.

 

Zu den im Antrag konkret genannten Fragestellungen kann zusammenfassend festgestellt werden, dass ein Vorziehen weiterer Betreuungsangebote aktuell nur durch eine erneute Erweiterung der OGS-Gruppen möglich wäre. Hier sollte zunächst der Bedarf abgewartet und dann möglichst eine Raumlösung gefunden werden, die in den Bestandsgebäuden stattfindet. Zur Vorbereitung eines substantiierten Förderantrages, muss vorlaufend ein pädagogisches Konzept erstellt werden, aus dem sich dann die konkreten Bedarfe für  Neu- An- oder Umbau am Mufu und/oder der Schule ergeben.

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass zur Zeit noch keine verlässlichen und belastbaren Informationen dazu vorliegen, wie der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 inhaltlich gestaltet wird und welche Stelle für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zuständig ist. Damit die Gemeinde rechtzeitig die notwendigen Zuschussanträge stellen kann, möge die Verwaltung in enger Abstimmung mit der Baumberge-Schule   möglichst bald ein Konzept für die Betreuung im Ganztag erarbeiten, das aufgrund der pädagogischen Rahmenbedingungen eine Raumbedarfsplanung möglich macht.

Die Verwaltung wird beauftragt, über die Entwicklungen (rechtlich und tatsächlich) in regelmäßigen Abständen im zuständigen Ausschuss zu berichten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

entfällt

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen