Betreff
Antrag auf Optimierung des Schülerbeförderungsverkehrs der Anne Frank Gesamtschule
Vorlage
VO/113/2022
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Es liegt der in Anlage 1 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion zur Optimierung des Schülerbeförderungsverkehrs der Anne-Frank-Gesamtschule vom 30.05.2022 vor.

Damit soll die Verwaltung beauftragt werden, mit der Schulleitung und der Elternschaft der AFG Missstände zu erfragen und festzustellen und danach Maßnahmen seitens der Verwaltung vorzunehmen, die die Probleme auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe soll zum Ende des Jahres 2022 berichtet werden.

 

Zunächst gilt es im Hinblick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Schülerbeförderung folgendes zu beachten:

Nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW entscheidet der Schulträger über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Dabei hat der Schulträger keine Pflicht zur Beförderung, sondern er übernimmt die anfallenden Schülerfahrkosten sofern hierfür ein Anspruch besteht. Hierbei muss die wirtschaftlichste und eine für die Schülerinnen und Schüler zumutbare Art gewählt werden.

Da die Schülerschaft der AFG aus 10 verschiedenen Städten und Gemeinden kommt und eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist, hatte die Gemeinde Havixbeck zunächst einen Schülerspezialverkehr eingerichtet. Mit der Beförderung wurde die Firma Reisedienst Veelker beauftragt. Durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde der bisherige Schülerfreistellungsverkehr zum Sommer 2018 in den ÖPNV umgewandelt. Damit haben die Schülerinnen und Schüler zusätzlich die Möglichkeit erhalten, die ÖPNV-Busse (z.B. die Linie R 64) zu nutzen. Mit diesem neuen Fahrangebot wurde die Attraktivität der AFG und das Angebot des Schülerverkehrs bereits enorm verbessert und mehr Flexibilität für die Schülerschaft geschaffen. 

 

Zurzeit werden ca. 600 Schülerinnen und Schüler mit 8 Bussen, die wiederum 10 verschiedene Städte und Gemeinden anfahren, befördert. Im April eines jeden Jahres beginnen in enger Zusammenarbeit mit den Schulen und dem Busunternehmen die aufwendigen Planungen für das nächste Schuljahr. Klassenlisten werden abgeglichen und Änderungen eingepflegt. Änderungen, die sich im laufenden Schuljahr ergeben werden kontinuierlich berücksichtigt.

Bei den Neuaufnahmen wird jeder Schülerin und jedem Schüler eine Einstiegshaltestelle nach dem zuletzt gültigen Busfahrplan zugeordnet. Ist eine Zuordnung aufgrund der Wegstrecke zur nächstgelegenen Bushaltestelle nicht zumutbar, werden ggfls. neue Haltestellen eingerichtet. Dies erfordert eine besonders enge Absprache mit dem Busunternehmen, da dieses Fahrtzeiten und mögliche Routenverlegungen auf Durchführbarkeit prüfen muss. Auch sind die Fahrpläne wiederum im Vorfeld durch die Bezirksregierung Münster zu genehmigen. Sollte es im Einzelfall nicht möglich sein, eine Bushaltestelle in zumutbarer Entfernung zum Wohnort einzurichten, würde die Gemeinde Havixbeck die jeweils anfallenden zusätzlichen Fahrkosten den Eltern erstatten. Bislang wurde dies allerdings noch nicht erforderlich.

Gewiss können bei der Planung der Routen nicht immer alle Wünsche zu Einrichtung von Bushaltestellen erfüllt werden, da die Fahrzeiten der jeweiligen Touren zudem insgesamt ebenfalls angemessen sein müssen. Dies ist allerdings objektiv und nach rechtlicher Vorgabe nicht als Missstand zu bezeichnen.

Nach Schülerfahrtkostenverordnung entsteht ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I ab einer Entfernung von 3,5 km zwischen Wohnung und Schule und in der Sekundarstufe II ab einer Entfernung von 5 km. Daraus lassen sich die Maßgaben der zumutbaren Strecken von der Wohnung zur nächsten Bushaltestelle ableiten. Ebenso ist bei der Zumutbarkeit die regelmäßige Fahrtzeit jedes Schülers zu berücksichtigen, welche für Hin- und Rückweg zusammen nicht mehr als 3 Stunden in Anspruch nehmen darf. Ebenso darf ein Schüler nicht überwiegend vor 6 Uhr morgens das Haus verlassen müssen. Diese Maßgaben werden in der Regel nicht ausgereizt, geben aber einen Eindruck über die Komplexität der Planung der Schülerbeförderung einer Schule wie der AFG im ländlichen Raum mit einem großen Einzugsbereich.   

 

 

Die CDU-Fraktion berichtet in ihrem Antrag, dass Probleme hinsichtlich der Schülerbeförderung an die Politik herangetragen wurden. So fahre zwar zu bestimmten Zeiten ein Schulbus von Havixbeck nach Altenberge, welcher aber lediglich Grundschulkinder befördere. Schüler der AFG sollen hingegen bei früherem Schulschluss keine Möglichkeit haben diesen Bus zu nutzen und müssen unter Umständen lange Wartezeiten in Kauf nehmen. 

Dies trifft aus Sicht der Verwaltung so nicht zu. Vielmehr ist es so, dass aus Altenberge keine Kinder die Grundschule in Havixbeck besuchen, hier sind vermutlich die Kinder aus anliegenden Bauernschaften gemeint. Mittags werden für die Grundschule 2 Busse eingesetzt, die Hohenholte, Beerlage und weitere umliegende Bauernschaften in Havixbeck anfahren. In der Regel haben Grundschule und AFG unterschiedliche Schulschlusszeiten. Bei einem Unterrichtsausfall und früherem Schulschluss können diese Busse aber auch von Schülerinnen und Schülern der AFG genutzt werden.

Hinsichtlich eines unvorhersehbaren Unterrichtsausfalls ist gleichwohl zu beachten, dass der komplette „Schülerverkehr“ für die AFG auf deren Ganztagsbetrieb ausgerichtet ist. Bei Stundenausfall einer Klasse ist es leider nicht möglich, spontan die Beförderung auf 8 Strecken für einzelne Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Klassen in unter Umständen 10 verschiedene Städte und Gemeinden zu organisieren. Bei Unterrichtsausfall kann hier lediglich, sofern vorhanden, der reguläre ÖPNV genutzt werden. Hinzu kommt, dass die Busse des Unternehmers vormittags auch anderweitig in anderen Städten, wie z.B. Münster eingesetzt sind und nicht zur Verfügung stehen. Zusätzlich gibt es das Problem, von jetzt auf gleich nicht genügend Busfahrer/innen zur Verfügung zu haben.

In Fällen, in denen der Verwaltung notwendig werdende Sonderfahrten bekannt werden, wird in Zusammenarbeit mit dem Busunternehmen immer und häufig sehr kurzfristig (von einen auf den anderen Tag oder innerhalb eines Tages) alles versucht, die Wartezeiten für die Schülerinnen und Schüler auf ein Minimum zu beschränken und unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Bussen die frühestmögliche Abfahrt zu organisieren. Die Schule ist dabei immer bemüht, planbare Verlegungen so frühzeitig wie möglich mitzuteilen. Dies ist allerdings nicht immer möglich.

Die Problematik bei Unterrichtsausfall wurde von der Verwaltung mit dem Schulpflegschaftsvorsitzenden zuletzt Ende 2020 erörtert.

 
Des Weiteren führt die CDU-Fraktion in beigefügtem Antrag aus, dass die Elternschaft kritisiere, dass der Bürgerbus Havixbeck-Nottuln keine Schüler befördere.

Auch diese Kritik lässt sich verwaltungsseitig nicht nachvollziehen, denn die Schülerinnen und Schüler können sehr wohl bei Unterrichtsausfall und mit ihrem Schülerticket den Bürgerbus ohne Zusatzkosten nutzen. Dieses wurde nach aktueller Auskunft vom Bürgerbusverein erneut bestätigt. Allerdings verfügt dieser Bus nur über 8 Sitzplätze. Wenn diese nicht bereits belegt sind, können die Schülerinnen oder Schüler jedoch auch hier mitfahren.  

 

 

Hinsichtlich der Qualitätssicherung der eingesetzten Busse hat sich der Busunternehmer in der für die Schülerbeförderung getroffenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet, bestimmte Qualitätsstandards einzuhalten. Diese Standards wurden vom Zweckverband Münsterland aufgestellt. In diesen Maßgaben ist z. B. auch die Anzahl der Sitzplätze in den jeweiligen Bussen festgelegt. Die Busse verfügen natürlich auch über Stehplätze, mit der Möglichkeit, sich festzuhalten. Wie auch im übrigen ÖPNV gibt es keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Die zulässigen Fahrgastzahlen in den Bussen werden durch die Bezirksregierung geprüft, auch erteilt diese die nötigen Konzessionen für die Fahrtstrecken.

 

 

Es liegt der Verwaltung sehr daran eine möglichst reibungslose und verlässliche Schülerbeförderung zur AFG zu unterhalten. Hinsichtlich der Optimierung des Schülerverkehrs befindet sich die Verwaltung bereits jetzt in ständigem Kontakt mit der Schule sowie dem Busunternehmen. Dies bündelt bereits einen großen Teil der wöchentlichen Arbeitszeit einer Verwaltungskraft. Die von der CDU-Fraktion beantragte Durchführung einer Abfrage bei allen Eltern (ca. 600), wird verwaltungsseitig als nicht zielführend und auch nicht leistbar erachtet, da mit vielen Wünschen der Eltern zu rechnen ist, die alle im Einzelfall beantwortet werden wollen.

 

Sinnvoller ist es, aus den Erfahrungswerten der Verwaltung heraus, wenn Eltern sich beim Vorliegen von Missständen direkt und mit konkreten Angaben (bei bestimmten Vorfällen unter Nennung von Datum, Uhrzeit, Buslinie) an die Schulträgerin wenden, damit dann wiederum eine Klärung mit dem Busunternehmen erfolgen kann.

Bislang konnten Probleme so stets meist unkompliziert auf kurzem Wege geklärt werden.

 

Auch gibt es bei der Firma Veelker eine Beschwerdestelle, die jederzeit angerufen oder angeschrieben werden kann.

 

 

Insofern empfehlen wir, die Ausführungen zur Schülerbeförderung und dem bereits jetzt betriebenen Aufwand zur Optimierung zur Kenntnis zu nehmen und auf eine Abfrage bei der Vielzahl der betroffenen Eltern der Fahrschülerinnen und Fahrschüler zu verzichten.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die in der Begründung dieser Vorlage enthaltene Stellungnahme der Verwaltung zum aktuellen Stand der Schülerbeförderung zur Kenntnis und begrüßt, dass in einem engen Austausch zwischen Schulverwaltung und Schulen regelmäßig an einer Optimierung der Schülerbeförderung gearbeitet wird, weitergehende Maßnahmen allerdings aktuell nicht darstellbar sind.

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

keine