Betreff
Schaffung von Grundlagen für die Gründung einer Bürgerenergie-Genossenschaft zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien
Vorlage
VO/106/2022
Aktenzeichen
II/BM
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der Fraktionen Bd.90/Die Grünen und SPD vom 09.06.2022

 

Die spürbaren Folgen des Klimawandels, die weltpolitischen Veränderungen auf dem Energiemarkt und der Wunsch und die Notwendigkeit, gemeindliche Planungen unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit auf einen besonderen Prüfstand zu stellen, machen deutlich, dass der Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort eine besondere Bedeutung zukommt.

 

Die Diskussionen über die geplanten Windkraftanlagen in Walingen/Herkentrup haben gezeigt, dass eine frühzeitige und umfassende Einbeziehung der Bürgerschaft besonders wichtig ist und dass dabei auch die Möglichkeit, an den durch die Anlagen erzielten finanziellen Erträgen Anteil zu haben von einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern konkret gewünscht wird. Investitionen in die Zukunft und in nachhaltige Klimaprojekte erfreuen sich großer Beliebtheit und die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an Projekten in der eigenen Gemeinde wird begrüßt. Dies gilt auch für die politische Gemeinde Havixbeck, da Beteiligungen an Energieprojekten mit regenerativer Energie in Havixbeck neben den Umweltaspekten auch eine Möglichkeit bieten, den Gemeindehaushalt durch die Einnahme der zu erwartenden Renditen zu entlasten.

 

Größere Energieprojekte führen dazu, dass Anlagen einerseits von den Bewohnern des engeren Umfeldes durchaus kritisch betrachtet werden, dass aber auf der anderen Seite finanzielle Erträge zu erwarten sind. Zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung sollte daher ein klares politisches Votum dafür abgegeben werden, dass in  Havixbeck möglichst nur Projekte umgesetzt werden, an denen Bürgerinnen und Bürger und/oder die politische Gemeindes selbst ganz maßgeblichen Anteil haben. Ausschließlich von externen Investoren durchgeführt Projekte sind in Havixbeck nicht erwünscht.

 

Für die Umsetzung von Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten an konkreten Energieprojekten gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten. Wichtig ist dabei aber vor allem, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger

-       frühzeitig Kenntnis von den Planungen erhalten

-       die möglichen finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten bereits im Planungsstadium des Projektes aufgezeigt bekommen

-       eine konkrete Ansprechperson innerhalb der Verwaltung haben, die gleichzeitig die Verbindung zwischen der Bürgerschaft und den weiteren Akteuren herstellt und einen reibungslosen Ablauf des Beteiligungsprozesses gewährleistet.

 

Im Rahmen des Klimaschutzes und der Verringerung des CO2-Ausstoßes wäre es wünschenswert, dass die Gemeinde  - auch als Vorbild für Private – Planungen für eigene Energieprojekte aufnimmt, bei denen sich dann auch Bürgerinnen und Bürger beteiligen können. Hierfür bieten sich insbesondere Windkraftanlagen und Flächenphotovoltaikanlagen an. Die Verwaltung sollte daher beauftragt werden, für die Umsetzung solcher Projekte in kommunaler Trägerschaft mit einer breiten Bürgerbeteiligungsmöglichkeit die Realisierungsmöglichkeiten konkret zu untersuchen.

 

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Gemeinderat unterstützt das Anliegen verschiedener Akteure, eine Bürgerenergie-Genossenschaft für Havixbeck zu gründen, als auch das Anliegen, bereits bestehende Initiativen, wie beispielsweise die Mitmachgemeinschaft BaumbergeEnergie, in eine entsprechende Kooperationsform mit einzubinden.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete (Personal-)Ressourcen bereitzustellen, um den Gründungsprozess bzw. erste Projekte in der Anfangsphase zu initiieren. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung hierzu auf die Expertise einer ehemaligen Mitarbeiterin im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zurückgreifen wird.
     
  2. Der Rat beschließt, dass größere Energieanlagen innerhalb des Gemeindegebietes nicht ausschließlich durch externe Investoren betreiben werden sollten. Stattdessen gilt das Primat, dass lokale Akteure,  die Bürgerinnen und Bürger und/oder die Gemeinde auch Profiteure etwaiger Energieanlagen sein sollten. Falls Energieanlagen nicht ohne Beteiligung von externen Investoren umsetzbar sind (z. B. aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit) sollen vorrangig Kooperationsprojekte gestaltet werden. Die Verwaltung möge hierzu ihre Einflussmöglichkeiten vollumfänglich ausschöpfen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte für
    1. eine „kommunale Windkraftanlage“
    2. eine großflächige PV-Anlage

mit dem Ziel zu identifizieren, eine oder mehrere bürgerschaftliche Energieprojekte zu ermöglichen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den zusätzlichen Personalaufwand im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses entstehen Kosten in Höhe von max. 2.710  € jährlich. Weitere finanzielle Auswirkungen z. B. durch die Einnahme von Renditen aus Beteiligungen können erst zu einem späteren Zeitpunkt kalkuliert werden.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen