Betreff
Einführung der Ehrenamtskarte NRW für Havixbeck
Vorlage
VO/104/2022
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In der Sitzung des Rates am 25.06.2020 wurde auf Grundlage eines Antrags der CDU-Fraktion der folgende Beschluss gefasst:

„Der Rat der Gemeinde Havixbeck beauftragt die Verwaltung die Ehrenamtskarte NRW für die Gemeinde Havixbeck im Laufe des Jahres 2021 mit einer Gültigkeit von drei Jahren einzuführen und anzubieten. Die Voraussetzungen für die Ausgabe der Ehrenamtskarte werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

Aufgrund mangelnder Personalressourcen war die Umsetzung dieses Beschlusses bisher nicht möglich. Inzwischen konnten zumindest vorbereitende Gespräche mit dem Marketingverein sowie eine Kontaktaufnahme zur Staatskanzlei NRW erfolgen. Seitens der Staatskanzlei hat die Verwaltung umfassende Informationen zu den Voraussetzungen für die Einführung der Ehrenamtskarte erhalten. 

               

Die Ehrenamtskarte NRW ist ein gemeinsames Projekt der Landesregierung und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, das im Jahr 2008 eingeführt wurde. Das Land hat den Rahmen für dieses Projekt geschaffen und begleitet und unterstützt die Gemeinden, Städte und Kreise bei der Einführung der Karte. Das Projekt "Ehrenamtskarte" wurde bisher in insgesamt 289 Städten und Gemeinden in ganz Nordrhein-Westfalen eingeführt. Weitere Kommunen haben bereits den Ratsbeschluss zur Einführung der Karte erwirkt und werden zeitnah ebenfalls dem Projekt beitreten. Die Karteninhaber können die Vergünstigungen NRW-weit in Anspruch nehmen.

 

Das Land NRW leistet dazu einen öffentlichkeitswirksamen Beitrag und stellt Materialien in Form von Flyern, Plakaten und Aufklebern zur Verfügung. Auch das von der Kommune bestellte erste Kartenkontingent wird vom Land kostenlos zur Verfügung gestellt. Sobald die Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte zwischen Land und Kommune unterzeichnet ist, würde der Kommune die sog. Anschubfinanzierung ausgezahlt, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zur Ehrenamtskarte verwendet werden kann. Die Höhe dieser Finanzierung richtet sich nach der Einwohnerzahl, so dass die Gemeinde Havixbeck mit rund 12.000 Einwohnern einmalig einen Betrag in Höhe von 1.500 EUR erhalten würde.

 

Im Vorfeld zur Einführung der Karte sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

-          Nötigen Beschluss auf politischer Ebene herbeiführen

-          Voraussetzungen für kommunale Vergünstigungen schaffen (z. B. Satzungsänderungen bestehender Gebührensatzungen)

-          Information der Akteure vor Ort (Vereine, Initiativen usw. als potentielle Empfänger der Ehrenamtskarte und Akteure der Privatwirtschaft als Vergünstigungspartner)

-          Kommunale Kriterien für die Karte festlegen (z. B. Dauer der Gültigkeit usw.)

-          Bewerbungsformulare erstellen und an örtliche Bedingungen anpassen

-          Material für Öffentlichkeitsarbeit erstellen/beschaffen

-          Abschluss der Vereinbarung zur Einführung der Ehrenamtskarte mit dem Land

-          Karten erstellen und erste Kartenausgabe öffentlichkeitswirksam organisieren

 

Darüber hinaus ist das Projekt im Anschluss fortlaufend zu begleiten. Anträge von Ehrenamtlichen für die Karte sind zu bearbeiten, weitere Vergünstigungsanbieter sind zu gewinnen und Änderungen dazu sowie statistische Werte fortlaufend der Staatskanzlei mitzuteilen.

  

Nach Auskunft der Staatskanzlei werden insbesondere in der Einführungsphase, welche 3-6 Monate beträgt, personelle Kapazitäten von etwa 10 Stunden pro Woche in der Verwaltung beansprucht. Dauerhaft werden für die Antragsannahme und Kartenausstellung, also laufend, personelle Ressourcen von etwa 1-2 Stunden pro Woche benötigt.

Mit den aktuellen personellen Ressourcen ist die Einführung der Ehrenamtskarte verwaltungsseitig nicht nebenher zu bewältigen. Insofern werden hierfür zusätzliche Personalstunden von mindestens 5 Wochenstunden in den ersten sechs Monaten und darüber hinaus von 1-2 Wochenstunden notwendig sein um das Projekt erfolgreich durchzuführen.

 

 

Kriterien für den Erhalt der Karte:

Grundsätzlich weist auch die Staatskanzlei NRW darauf hin, dass nicht versäumt werden dürfe, ausnahmslos allen ehrenamtlich tätigen Menschen für ihr Engagement zu danken und dieses zu würdigen. Die Ehrenamtskarte soll dazu als Ergänzung und Bereicherung anderer Formen der örtlichen Engagementförderung verstanden werden. Die Vergabe der Ehrenamtskarte darf dabei nicht dazu führen, dass die ehrenamtlich tätigen Menschen sich als Engagierte erster und zweiter Klasse empfinden. Weniger zeitintensives Engagement darf in keinem Falle abgewertet werden. 

Für die Vergabe der Ehrenamtskarte soll neben der Würdigung besonderen Engagements auch ein erhöhter Umfang an ehrenamtlicher Tätigkeit erreicht werden. Es werden in der Regel die folgenden Kriterien vorgesehen, welche verwaltungsseitig auch für die Havixbecker Karte vorgeschlagen werden:

 

-          Das ehrenamtliche Engagement umfasst mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr

Vor dem Hintergrund, dass die Hürde der fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit gerade für junge Menschen sehr hoch ist und um das Engagement von Jugendlichen besonders zu würdigen, sollen der Empfehlung der Staatskanzlei NRW folgend, die Kriterien für den Erhalt der Ehrenamtskarte bei Inhaberinnen und Inhabern der Juleica (bis 26 Jahre) abgeschwächt werden und bei Vorlage der Juleica auf den Nachweis der notwendigen Stundenzahl verzichtet werden. (Die Jugendleiter/In-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.)

-          Das ehrenamtliche Engagement wird bereits seit 2 Jahren ausgeführt

-          Das Engagement wird nicht (außerhalb des § 3 Nr. 26 bzw. Nr. 26a EStG) vergütet und es wird keine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt

-          Das ehrenamtliche Engagement wird in der Gemeinde Havixbeck ausgeübt oder der/die Ehrenamtliche hat seinen/ihren Wohnsitz in der Gemeinde Havixbeck

 

Nach Erfahrungswerten aus Kommunen vergleichbarer Größe ist bei der Erstausgabe mit einer Stückzahl von ca. 300 Karten zu rechnen.

 

Derzeit sind aus Verwaltungssicht folgende Ermäßigungen angedacht:

 

-          25 % Ermäßigung auf Saison- und Jahreskarten für das Freibad und das Hallenbad oder Ermäßigung auf Einzeleintritt (1,50 € Ermäßigung auf Eintrittspreis von 4 €)

-          Ermäßigungen bei Führungen im Sandsteinmuseum 

 

Es soll darüber hinaus versucht werden auch weitere Vergünstigungspartner aus der Privatwirtschaft zu gewinnen.   

 

Nach einem Zeitraum von zwei Jahren würde eine Evaluierung der Inanspruchnahme der Ehrenamtskarte und der Nutzerzahlen der einzelnen Angebote erfolgen. Anpassungen könnten auf dieser Grundlage vorgenommen werden.

 

 

Die Verwaltung ist sich der immensen Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in und für unsere Gemeinde sehr bewusst. So liegt in allen Tätigkeitsbereichen der Verwaltung ein besonderes Augenmerk auf der Förderung und Anerkennung der Ehrenamtlichen und ihrer Tätigkeit. So wurde neben der Verleihung des Ehrenamtspreises zum Beispiel ebenfalls eingeführt, dass Personen, die ein Ehrenamt ausüben, bei der Grundstücksvergabe neuer Wohnbaugrundstücke besonders bevorzugt werden.

 

Darüber hinaus halten wir zusätzlich die Einführung der Ehrenamtskarte für eine weitere wertvolle Anerkennung und Förderung des Ehrenamtes vor Ort. 

 

Allerdings wird es aufgrund der derzeitigen allgemeinen wirtschaftlichen Lage voraussichtlich schwierig einen Haushaltsausgleich zu erreichen. Insofern ist die Einführung zusätzlicher freiwilliger Leistungen mit Vorsicht zu betrachten. Daher schlagen wir vor, die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Ehrenamtskarte zurückzustellen bis eine ausgeglichene Haushaltslage sichergestellt werden kann.

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt die Ausführungen zu den Voraussetzungen sowie der zu erwartenden finanziellen Mindereinnahmen und der zusätzlich benötigten Personalressourcen zur Einführung der Ehrenamtskarte NRW in Havixbeck zur Kenntnis.

Da zurzeit schwer absehbar ist, ob künftig ein ausgeglichener Haushalt vorgelegt werden kann, kann die endgültige Entscheidung bezüglich der Finanzierbarkeit dieser freiwilligen zusätzlichen Leistung aktuell nicht getroffen werden. Der Rat beschließt daher, die Entscheidung über die Einführung der Ehrenamtskarte zurückzustellen bis eine ausgeglichene Haushaltslage nachgewiesen werden konnte.

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Produkt 0507 (Wohngeld und sonstige soziale Leistungen)

 

Anschubfinanzierung von 1.500 € für Werbemaßnahmen und Veranstaltungen zur Einführung durch die Staatskanzlei NRW

 

Mögliche Mindereinnahmen durch vergünstigte Angebote in den gemeindlichen Einrichtungen können nur unsicher geschätzt werden. Bei z. B. einer 25 %- Ermäßigung auf eine Jahreskarte für Freibad und Hallenbad für Erwachsene und einer angenommenen Nutzerzahl von 100, würden sich Mindereinnahmen von 2.400 € im Jahr ergeben.

Zusätzlich werden insbesondere in der Einführungsphase (3-6 Monate) personelle Kapazitäten in der Verwaltung beansprucht (mindestens 5 Wochenstunden einer Stelle in Entgeltgruppe 6 TVöD: 2.973 € für 6 Monate).

 

Dauerhaft werden für die Antragsannahme und Kartenausstellung, also laufend, personelle Ressourcen benötigt (ca. 2 Wochenstunden einer Stelle in Entgeltgruppe 6 TVöD: 2.378 € jährlich).

 

Druckkosten je Karte: 60-80 Cent (der erste Druck der Ehrenamtskarte wird von der Staatskanzlei NRW koordiniert, in Auftrag gegeben und finanziert).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen