Begründung
Nach § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW können in den Schulausschuss Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Von dieser Möglichkeit hat der Gemeinderat bisher Gebrauch gemacht.
Diese Funktion hat für die Baumberge Schule bisher Frau Regina Sommer wahrgenommen, die zu Ferienbeginn in den Ruhestand eingetreten ist.
Bis die Nachfolge geregelt ist, übernimmt Frau Stefanie Temme, Konrektorin der Baumberge Schule, kommissarisch die Schulleitung und soll daher in den Ausschuss berufen werden.
Diesem Vorgehen sollte entsprochen werden, so dass seitens
der Verwaltung vorgeschlagen wird, Frau Temme als ständiges Mitglied für den
Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt Frau Stefanie
Temme als Vertreterin der Baumberge Schule als ständiges Mitglied mit
beratender Stimme gemäß § 85 Abs. 2 SchulG NRW in den Ausschuss für Soziales,
Bildung und Teilhabe zu berufen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen
im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeldern.