Begründung
In der Sitzung des Ausschusses für Bauen,
Planen und Wohnen am 14. Juni 2022 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 3 der
Sachstand der möglichen Umplanung und möglichen Finanzierung der K 51
(Schützenstraße) durch den Bürgermeister bekannt gegeben. Die Niederschrift zu
diesem Tagesordnungspunkt sowie die bereits nach Ausschusssitzung digital an
die Rats- und Ausschussmitglieder versendete Entwurfspläne, sind dieser Vorlage
als Anlagen 1 bis 7 nochmals beigefügt (nur online im Ratsinformationssystem).
Weitere Abstimmungsgespräche zwischen den
Vertretern des Kreises Coesfeld und den für die Förderung zuständigen
Abteilungen bei der Bezirksregierung Münster als Bewilligungsbehörde, haben zu
den folgenden Ergebnissen geführt:
Der Kreis Coesfeld kann im Rahmen der
bereits erfolgten Bewilligung für die grundhafte Erneuerung der K 51
(Schützenstraße) im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus
(FöRi-kom-Str) einen Änderungsantrag stellen, bei dem die oben genannten und
seitens der Gemeinde Havixbeck zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
gewünschten Ausbauelemente berücksichtigt werden. Für diese neuen Bestandteile
der Fahrbahn bzw. der Nebenanlagen sind die 30 % Eigenanteil nicht durch den
Kreis Coesfeld, sondern von der Gemeinde Havixbeck zu übernehmen. Weiterhin
sind die Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen. Die
Bezirksregierung Münster hat in Gesprächen mitgeteilt, dass die im o. g. 1.
Beschlussvorschlag aufgeführten Ausbauelemente zunächst als grundsätzlich förderfähig
seien, vorbehaltlich der finalen Prüfung der Unterlagen des Änderungsantrages.
Schutzstreifen
Der
Schutzstreifen ist Voraussetzung dafür, dass im diesem südlichen Bereich des
Abschnittes 2 der gegenläufige kombinierte Geh- und Radweg aufgehoben und ein
Gehweg ausgewiesen wird. Auf diesem kombinierten Geh- und Radweg (südlich),
werden derzeit die Radfahrenden gegenläufig geführt, was aufgrund der geringen
Breite der Nebenanlage im Rahmen der Verkehrssicherung zu optimieren ist. Der
rot eingefärbte Schutzstreifen mit 1,50 m Breite soll auf der Fahrbahn geführt
werden.
Neue Baumstandorte
Weil für die
Ertüchtigung der K 51 durch den Kreis Coesfeld im sogenannten Vollausbau
vorgesehen ist, hat der Fördergeber eine Förderung die Herstellung der
Baumstandorte im 3. Abschnitt als förderfähig eingestuft.
Aus Sicht
der Verwaltung ist die Schaffung von neuen Baumstandorten in diesem Bereich
zwingend im Sinne des Klimaschutzes erforderlich, um neben der Reduzierung der
Hitzeentwicklung in den Sommermonaten durch Beschattung auch einen weiteren
Beitrag zum Klimaschutz durch die CO 2 Kompensation der neuen Gehölze zu
leisten. Weiterhin tragen aus Sicht der Verwaltung Baumstandorte an dieser
Haupterschließungsstraße zu einer Verbesserung des Stadtbildes bei.
Zu guter
Letzt tragen die Baumstandorte in diesem Bereich durch die reduzierte
Fahrbahnbreite zur Vermeidung erhöhter Geschwindigkeiten bei. Zwischen den
Baumbeeten ist das Parken weiterhin möglich.
Querungen
Im Rahmen
der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn der K 51 Schützenstraße sollen zwei
neue Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) mit Querungshilfe
einschließlich Beleuchtung realisiert werden:
·
Kreuzungsbereich Schützenstraße /
Kardinal-von-Galen-Straße / Beekenkamp
·
Kreuzungsbereich Schützenstraße / Herkentruper Straße
Hierdurch
wird die Verkehrssicherheit beim erforderlichen Queren der K 51 maßgeblich
erhöht und gegenläufige Verkehre in den Nebenanlagen vermieden
Lichtsignalanlage im Bestand
Um Radfahrenden aus der Fahrradstraße Schulstraße
heraus ein verkehrssicheres Queren der Schützenstraße zu ermöglichen, soll im
Kreuzungsbereich eine Radwegeanforderungstaste mit Vorsignal für die
Fußgängersignalanlage (FSA) aufgestellt werden. In den Bestandsgehwegen mit
Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
Überarbeitung der Grundstückszufahrten – höhengleicher Radweg
Der
Fördergeber hat in Gesprächen mitgeteilt, dass für die seitens der Verwaltung
beabsichtigten punktuellen Maßnahmen im Bereich der Grundstückszufahrten keine
Fördermöglichkeit gesehen wird, weil aus ihrer Sicht im Vergleich zum Bestand
keine maßgebliche Verbesserung erzielt werden würde.
Aus Sicht
der Verwaltung ist die Verbesserung des „Fahrkomforts“ in den Radwegen an der K
51 Schützenstraße jedoch dringend erforderlich. Durch die Ausbildung der
Grundstückszufahrten im Bestand mit „kurzen Absenkbordsteinen“ ist für die
Radwege kein durchgängiges Höhenniveau vorhanden und eine durchgängige
„Fahrhöhe“ aus Sicht der Verwaltung erforderlich. Entsprechend den beigefügten
Planunterlagen dieses Ziel durch den Einbau von Schrägborden („S“) bzw. durch
das Regulieren des Pflasters (Abschnitt 1) erfolgen.
Diese
Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung wichtig und sinnvoll, sie führen zu
einer Verbesserung der sogenannten Leichtigkeit des Radverkehrs.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Regulierung der
Grundstückszufahrten auch im Sinne der Mobilitätswende aus dem gemeindlichen
Haushalt zu finanzieren.
Weiterhin
sollen die in der Baulast der Gemeinde liegenden Gehwege stellenweise reguliert
werden.
Zu 3.)
Vereinbarung
Durch die Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und
der Gemeinde Havixbeck soll der Übergang der Baulast des derzeit kombinierten
Geh- und Radweges und der Bestandsbäume (Kreis Coesfeld) als Gehweg an die
Gemeinde geregelt werden.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld kann derzeit
davon ausgegangen werden, dass nach erfolgter Beschlussfassung der Gemeinde
Havixbeck und Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Planung und
Finanzierung ein Änderungsantrag zu dem bestehenden Förderantrag bei der Bezirksregierung
in Münster gestellt wird. Das Vergabeverfahren ist sodann für das das Jahr 2023
vorgesehen. Daran schließt sich die Baudurchführung an.
Bei Bedarf
wird das Ingenieurbüro Thomas & Bökamp die Entwurfspläne nochmals in der
Sitzung des Ausschusses
für Bauen, Planung und Wohnen am 13.09.2022 vorstellen. Nach erfolgter
Beschlussfassung werden die Anliegerinnen und Anlieger informiert.
Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Mittel
im Haushaltplan 2023 zur Verfügung zu stellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat
beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der
Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die
Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte
Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der
zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von
30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu
übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht
förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.
a.
Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem
Abschnitt 2
b.
Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3
d. Neuanlage von 2
Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich
Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit
der Herkentruper Straße)
e. Umbau der
Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße
2.
Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der
beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die
kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur
Verfügung zu stellen.
a.
Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand
in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit
des Radverkehrs
b.
Regulieren der Bestandsgehwege
3.
Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde
Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den
Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen
Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich,
da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die
Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast
der Gemeinde übergeht.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Insgesamt entstehen für die von der Gemeinde im Zuge
der Fahrbahnerneuerung durch den Kreis Coesfeld vorgeschlagenen verkehrs- und
umweltverbessernden Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 700.000 Euro. Durch die
von der Bezirksregierung in Aussicht gestellte Förderung hofft die Gemeinde,
dass rund 200.000 € refinanziert werden könnten.
Somit sind von der Gemeinde im besten Fall rund
500.000 € als Eigenanteil zu finanzieren. Sofern keine Förderung erfolgt könnte
sich dieser Betrag auf 700.000 € erhöhen.
Bislang wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 930.000 Euro unter
der Investitionsnummer STR-032 im Produkt 1201 für die seitens der Gemeinde zu
finanzierenden Ausbauelemente veranschlagt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und -anlagen unter der Investitionsnummer STR-032 in ausreichender Höhe zur Verfügung.