Begründung 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Wohnen am 14. Juni 2022 wurde unter dem Tagesordnungspunkt 3 der Sachstand der möglichen Umplanung und möglichen Finanzierung der K 51 (Schützenstraße) durch den Bürgermeister bekannt gegeben. Die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt sowie die bereits nach Ausschusssitzung digital an die Rats- und Ausschussmitglieder versendete Entwurfspläne, sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 7 nochmals beigefügt (nur online im Ratsinformationssystem).

Weitere Abstimmungsgespräche zwischen den Vertretern des Kreises Coesfeld und den für die Förderung zuständigen Abteilungen bei der Bezirksregierung Münster als Bewilligungsbehörde, haben zu den folgenden Ergebnissen geführt:

Der Kreis Coesfeld kann im Rahmen der bereits erfolgten Bewilligung für die grundhafte Erneuerung der K 51 (Schützenstraße) im Rahmen der Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str) einen Änderungsantrag stellen, bei dem die oben genannten und seitens der Gemeinde Havixbeck zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gewünschten Ausbauelemente berücksichtigt werden. Für diese neuen Bestandteile der Fahrbahn bzw. der Nebenanlagen sind die 30 % Eigenanteil nicht durch den Kreis Coesfeld, sondern von der Gemeinde Havixbeck zu übernehmen. Weiterhin sind die Planungskosten bis zur Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen. Die Bezirksregierung Münster hat in Gesprächen mitgeteilt, dass die im o. g. 1. Beschlussvorschlag aufgeführten Ausbauelemente zunächst als grundsätzlich förderfähig seien, vorbehaltlich der finalen Prüfung der Unterlagen des Änderungsantrages.

 

Schutzstreifen

Der Schutzstreifen ist Voraussetzung dafür, dass im diesem südlichen Bereich des Abschnittes 2 der gegenläufige kombinierte Geh- und Radweg aufgehoben und ein Gehweg ausgewiesen wird. Auf diesem kombinierten Geh- und Radweg (südlich), werden derzeit die Radfahrenden gegenläufig geführt, was aufgrund der geringen Breite der Nebenanlage im Rahmen der Verkehrssicherung zu optimieren ist. Der rot eingefärbte Schutzstreifen mit 1,50 m Breite soll auf der Fahrbahn geführt werden.

 

Neue Baumstandorte

Weil für die Ertüchtigung der K 51 durch den Kreis Coesfeld im sogenannten Vollausbau vorgesehen ist, hat der Fördergeber eine Förderung die Herstellung der Baumstandorte im 3. Abschnitt als förderfähig eingestuft.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Schaffung von neuen Baumstandorten in diesem Bereich zwingend im Sinne des Klimaschutzes erforderlich, um neben der Reduzierung der Hitzeentwicklung in den Sommermonaten durch Beschattung auch einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz durch die CO 2 Kompensation der neuen Gehölze zu leisten. Weiterhin tragen aus Sicht der Verwaltung Baumstandorte an dieser Haupterschließungsstraße zu einer Verbesserung des Stadtbildes bei.

Zu guter Letzt tragen die Baumstandorte in diesem Bereich durch die reduzierte Fahrbahnbreite zur Vermeidung erhöhter Geschwindigkeiten bei. Zwischen den Baumbeeten ist das Parken weiterhin möglich.

 

Querungen

Im Rahmen der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn der K 51 Schützenstraße sollen zwei neue Fußgängerüberwege („Zebrastreifen“) mit Querungshilfe einschließlich Beleuchtung realisiert werden:

·         Kreuzungsbereich Schützenstraße / Kardinal-von-Galen-Straße / Beekenkamp

·         Kreuzungsbereich Schützenstraße / Herkentruper Straße

Hierdurch wird die Verkehrssicherheit beim erforderlichen Queren der K 51 maßgeblich erhöht und gegenläufige Verkehre in den Nebenanlagen vermieden

 

Lichtsignalanlage im Bestand

Um Radfahrenden aus der Fahrradstraße Schulstraße heraus ein verkehrssicheres Queren der Schützenstraße zu ermöglichen, soll im Kreuzungsbereich eine Radwegeanforderungstaste mit Vorsignal für die Fußgängersignalanlage (FSA) aufgestellt werden. In den Bestandsgehwegen mit Leitelementen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

 

 

Überarbeitung der Grundstückszufahrten – höhengleicher Radweg

Der Fördergeber hat in Gesprächen mitgeteilt, dass für die seitens der Verwaltung beabsichtigten punktuellen Maßnahmen im Bereich der Grundstückszufahrten keine Fördermöglichkeit gesehen wird, weil aus ihrer Sicht im Vergleich zum Bestand keine maßgebliche Verbesserung erzielt werden würde.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Verbesserung des „Fahrkomforts“ in den Radwegen an der K 51 Schützenstraße jedoch dringend erforderlich. Durch die Ausbildung der Grundstückszufahrten im Bestand mit „kurzen Absenkbordsteinen“ ist für die Radwege kein durchgängiges Höhenniveau vorhanden und eine durchgängige „Fahrhöhe“ aus Sicht der Verwaltung erforderlich. Entsprechend den beigefügten Planunterlagen dieses Ziel durch den Einbau von Schrägborden („S“) bzw. durch das Regulieren des Pflasters (Abschnitt 1) erfolgen.

 

Diese Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung wichtig und sinnvoll, sie führen zu einer Verbesserung der sogenannten Leichtigkeit des Radverkehrs. Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Regulierung der Grundstückszufahrten auch im Sinne der Mobilitätswende aus dem gemeindlichen Haushalt zu finanzieren.

Weiterhin sollen die in der Baulast der Gemeinde liegenden Gehwege stellenweise reguliert werden.

 

Zu 3.)

Vereinbarung

Durch die Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und der Gemeinde Havixbeck soll der Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges und der Bestandsbäume (Kreis Coesfeld) als Gehweg an die Gemeinde geregelt werden.

 

 

Nach Rücksprache mit dem Kreis Coesfeld kann derzeit davon ausgegangen werden, dass nach erfolgter Beschlussfassung der Gemeinde Havixbeck und Beschlussfassung des Kreistages bzgl. der Planung und Finanzierung ein Änderungsantrag zu dem bestehenden Förderantrag bei der Bezirksregierung in Münster gestellt wird. Das Vergabeverfahren ist sodann für das das Jahr 2023 vorgesehen. Daran schließt sich die Baudurchführung an.

 

Bei Bedarf wird das Ingenieurbüro Thomas & Bökamp die Entwurfspläne nochmals in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Wohnen am 13.09.2022 vorstellen. Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Anliegerinnen und Anlieger informiert.

Zusammenfassend schlägt die Verwaltung vor, die Mittel im Haushaltplan 2023 zur Verfügung zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag 

1.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, im Rahmen der Antragstellung des Kreises Coesfeld auf Zuwendung nach den Richtlinien für die Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Str), für die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn der K 51 (Schützenstraße) die Eigenanteile der zuwendungsfähigen Baukosten der aufgeführten Ausbauelemente a bis e in Höhe von 30 % zuzüglich der Baunebenkosten bis zu Leistungsphase 4 der HOAI zu übernehmen und die Mittel bereit zu stellen. Sollten einzelne Maßnahmen nicht förderfähig sein, so wird die Gemeinde die gesamten Baukosten tragen.

a.    Anlage des Schutzstreifens für Radfahrende in dem Abschnitt 2

b.    Neuanlage von Baumbeeten in dem Abschnitt 3

c.     Rückbau kombinierter Geh- und Radweg im Abschnitt 2 zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße und dessen Umwandlung in einen Gehweg

d.    Neuanlage von 2 Fußgängerüberwegen mit Querungshilfen im 2. und 3. Abschnitt einschließlich Beleuchtung (Knotenpunktbereiche der Schützenstraße mit dem Beekenkamp und mit der Herkentruper Straße)

e.    Umbau der Lichtsignalanlage im Bereich der Schulstraße

 

2.    Der Gemeinderat beschließt auf Grundlage der beigefügten Entwurfspläne, die Mittel für die folgenden Leistungen, für die kein Förderzugang als Refinanzierung besteht, im gemeindlichen Haushalt zur Verfügung zu stellen.

a.    Regulieren der Grundstückszufahrtsbereiche im Bestand in den Abschnitten1, 2 und 3 zur Verbesserung der Befahrbarkeit und Sicherheit des Radverkehrs

b.    Regulieren der Bestandsgehwege

 

3.    Der Gemeinderat beschließt, dass zwischen der Gemeinde Havixbeck und dem Kreis Coesfeld eine Vereinbarung abgeschlossen wird, die den Übergang der Baulast des derzeit kombinierten Geh- und Radweges zwischen Beekenkamp und Herkentruper Straße regelt. Diese Vereinbarung ist erforderlich, da der kombinierte Geh- und Radweg nach Anlage des Schutzstreifens für die Radfahrenden in einen Gehweg umgewandelt wird, der sodann in die Straßenbaulast der Gemeinde übergeht.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Insgesamt entstehen für die von der Gemeinde im Zuge der Fahrbahnerneuerung durch den Kreis Coesfeld vorgeschlagenen verkehrs- und umweltverbessernden Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 700.000 Euro. Durch die von der Bezirksregierung in Aussicht gestellte Förderung hofft die Gemeinde, dass rund 200.000 € refinanziert werden könnten.

Somit sind von der Gemeinde im besten Fall rund 500.000 € als Eigenanteil zu finanzieren. Sofern keine Förderung erfolgt könnte sich dieser Betrag auf 700.000 € erhöhen.

Bislang wurden im Haushaltsplan Mittel in Höhe von 930.000 Euro unter der Investitionsnummer STR-032 im Produkt 1201 für die seitens der Gemeinde zu finanzierenden Ausbauelemente veranschlagt.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in dem Produkt 1201 Verkehrsflächen und -anlagen unter der Investitionsnummer STR-032 in ausreichender Höhe zur Verfügung.