Betreff
Abwassergebühren für das Jahr 2023
Vorlage
VO/097/2022
Aktenzeichen
865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Die Abwasser- und Niederschlagswassergebühren können für das Jahr 2023 stabil gehalten werden.

Der gestiegene Beitrag für die Unterhaltung des Klärwerkes durch den Lippeverband  sowie die drastisch ansteigenden Preise für die laufende Unterhaltung können kompensiert werden durch den Wegfall der kalkulatorischen Zinsen, den erhöhten Wasserverbrauch und größere Versiegelte Flächen.

Für den Haushalt 2023 ist eine Gebührenüberprüfung vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2023 und beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung der VO/98/2022 die 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck (Anlage 2) für das Jahr 2023. Die kalkulierten Ansätze der Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2023 zu übernehmen.

Wird dem Beschlussvorschlag der VO/098/2022 nicht gefolgt, nimmt der Gemeinderat Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr 2023 und beschließt die 8. Änderung gemäß der Anlage 2.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:         abhängig von VO/098/2022                                      

 

 

Finanzielle Auswirkungen        

Die Gebühr bleibt konstant bei 2,12 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr verbleibt bei 0,44 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.

Sofern der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag in der VO/098/2022 nicht folgt, ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Form einer Senkung der Abwasser und Niederschlagswassergebühren.