Begründung
Nach § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Abwasserbeseitigung decken. Die Gebühren sind im Haushalt zu veranschlagen. Die Abwasser- und Niederschlagswassergebühren können für das Jahr 2023 stabil gehalten werden.
Der gestiegene Beitrag für die Unterhaltung des Klärwerkes
durch den Lippeverband sowie die
drastisch ansteigenden Preise für die laufende Unterhaltung können kompensiert
werden durch den Wegfall der kalkulatorischen Zinsen, den erhöhten Wasserverbrauch und größere Versiegelte
Flächen.
Für den Haushalt 2023 ist eine Gebührenüberprüfung
vorzunehmen. Diese liegt in Form einer Gebührenbedarfsberechnung dieser
Verwaltungsvorlage als Anlage 1 bei.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im
Jahr 2023 und beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung der VO/98/2022 die
8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde
Havixbeck (Anlage 2) für das Jahr 2023. Die kalkulierten Ansätze der
Gebührenbedarfsberechnung sind in den Haushaltsplan des Jahres 2023 zu
übernehmen.
Wird dem
Beschlussvorschlag der VO/098/2022 nicht gefolgt, nimmt der Gemeinderat
Kenntnis von der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserentsorgung im Jahr
2023 und beschließt die 8. Änderung gemäß der Anlage 2.
Finanzielle
Auswirkungen: abhängig
von VO/098/2022
Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühr bleibt konstant bei 2,12 € je Kubikmeter Frischwasserverbrauch, die Niederschlagswassergebühr verbleibt bei 0,44 € je Quadratmeter bebauter bzw. befestigter Grundstücksfläche.
Sofern der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag in der VO/098/2022 nicht folgt, ergeben sich finanzielle Auswirkungen in Form einer Senkung der Abwasser und Niederschlagswassergebühren.