Betreff
Entscheidung über den Erhalt raumbedeutsamer Gehölze
Vorlage
VO/096/2022
Aktenzeichen
III/5 - 871
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Begründung 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2012 beschlossen, dass zur Klärung der Frage des Erhalts von raumbedeutsamen Gehölzen im Bereich von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen die Verwaltung eine Liste von Bäumen erstellt, deren Entfernung von Anliegerinnen oder Anliegern, sonstigen Interessierten bzw. durch die Verwaltung selbst erbeten oder gefordert worden ist. Die Liste einschließlich einer Fotodokumentation ist in der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlagen 018/2012 und 106/2016 und die Niederschriften zu den Sitzungen verwiesen. Hiernach sind Bäume dann raumbedeutend, wenn sie einen Stammumfang von 70 cm (gemessen 1 m über Geländeoberkante) haben oder Bestandteil einer Allee sind.

 

Im Zuge der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Havixbeck, An der Feuerwache 19, wird unter anderem eine Atemschutzwerkstatt angebaut. In diesem Bereich wird eine Zuwegung mit Treppenanlage errichtet, die auch als Fluchtweg ausgewiesen ist (siehe Anlage 1 zur Vorlage).

Sowohl für die bauliche Errichtung der Atemschutzwerkstatt als auch für den Bau der Zuwegung einschließlich der Stufenanlage ist ausreichend Arbeitsraum in den zu erstellenden Baugruben erforderlich. Die zwei Gehölze würden somit fast unmittelbar am Baugrubenrand stehen und es ist davon auszugehen, dass bei den erforderlichen Erdarbeiten der Wurzelbereich der Bäume „halbseitig“ massiv eingekürzt werden müsste. Somit wäre die Standsicherheit nicht mehr gegeben.

Weiterhin gehören Akazien zu den Gehölzen, die starke Wurzelausläufer bilden, die sodann insbesondere in diesem für die Baumart zu schmalen Grünstreifen auch der Statik des Baumes dienen. Auch aus diesem Grund kann die Standsicherheit im Zuge der Baumaßnahmen  nicht gewährleistet werden. Zudem weisen beide Gehölze erste Trockenschäden auf, sowie eine beginnende Verrottung am Wurzelhals (Gehölz Nr. 1077). Im Bereich des Nachbargrundstückes wurde zudem bereits Pflaster durch sich oberirdisch ausdehnende Wurzelsystem bereits angehoben.

 

Generell tragen Großgehölze im innerstädtischen Bereich zur CO2- Bindung und Sauerstoffproduktion, sowie durch die Beschattung zum Klimaschutz bei. Weiterhin sind sie Lebensraum für zahlreiche Insekten. Der möglichst umfangreiche Erhalt raumbedeutsamer Gehölze ist ebenfalls politisch gewünscht.

 

Auf der erforderlichen Erweiterung der Feuerwache ist in diesem Fall jedoch die Entnahme von 2 Gehölzen unabweisbar erforderlich. Weiterhin soll die Nachpflanzung von 3 neuen Gehölzen (Feldahorn, Amberbaum) in direkter Umgebung des Feuerwehrgerätehauses erfolgen und im Bereich des Grünstreifens, aus dem die Gehölze entnommen werden, einheimische Blütendecksträucher gepflanzt werden.

 

In der Gesamtabwägung empfiehlt die Verwaltung die 2 Akazien aus dem Grünstreifen neben dem Feuerwehrgerätehaus entnehmen.  Die Arbeiten zur Fällung und Rodung werden außerhalb der Vogelschutzzeiten durchgeführt.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt, die Entfernung von 2 raumbedeutsamen Gehölzen (Scheinakazien) in dem Grünstreifen neben dem Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Havixbeck und die Ersatzpflanzung.  

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten sind stark von dem jeweiligen Einzelfall abhängig. Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 1301 – Öffentliches Grün – bzw. im Produkt 0207 Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Projekt Erweiterung Feuerwehrgerätehaus in Havixbeck, in ausreichender Höhe zur Verfügung.