Begründung
Der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. stellt mit Schreiben vom 17.03.2022 den Antrag, dass die Baunebenkosten insgesamt von der Gemeinde getragen werden, siehe VO/132/2019 (Beschluss des Gemeinderates am 05.12.2019) als Grundlage zur Teilung der Nebenkosten und VO/061/2022, Anlage 1, Antrag des Vereins zur Förderung des Außenbereichs.
Das große Engagement des Vereins zur Förderung des Außenbereichs zum Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich wird von der Verwaltung anerkannt.
Gleichwohl stellt die Gemeinde auf Grundlage der in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur vorgestellten Variante Kostenplanung 2: Vortrieb bis zur Hauswand noch einen Änderungsantrag, der 28 neue Förderadressen umfasst. Ferner wird bei den Vortriebsadressen der Hausanschluss bis zur Hauswand verlegt. Wenn der Änderungsantrag bewilligt würde, käme es zu einer deutlichen Reduzierung der ursprünglich durch den Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. zu tragenden Maßnahmen. Die Wirtschaftlichkeitslücke des Projektes erhöht sich dadurch um rund 172.712,15 €. Der damit verbundene gemeindliche Eigenanteil um ca. 17.300 € (VO 061/2022).
Dieses dürfte bei einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke um rund 9 % vergaberechtlich noch zulässig sein. Wenn die Bewilligung der Fördergeber, der Bund und das Land NRW, vorliegt, würde der Zuwendungsvertrag entsprechend ergänzt und die Maßnahme umgesetzt.
Kostenplanung 2: Vortrieb bis zur Hauswand
Neue Förderadressen: 28
Summe Förderadressen: 262
Vortriebsadressen: 45
Summe gesamt: 307
Wirtschaftlichkeitslücke: 2.169.780,15 €, alt 1.997.068,00 €, Differenz 172.712,15 €, Eigenanteil ca. 17.300 €
Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Lage der Gemeinde kann der im Haushaltsplan 2022 veranschlagte Eigenanteil nur geringfügig erhöht werden.
Gleichzeitig sollte dem Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. ein gewisser finanzieller Spielraum gewährt werden.
Seitens der Gemeinde gehe ich davon aus, dass die gesamten Baunebenkosten nicht mehr als 65.000 € betragen werden und somit der gemeindliche Anteil an diesen Kosten gleich bliebe.
Weitere „neu“ gebildete Adresspunkte werden nun nicht mehr in die Förderung aufgenommen, da dieses zwangsläufig zu einer Erhöhung des kommunalen Eigenanteils führt.
Für Kunden, die im Rahmen der Vortriebsregelung angeschlossen würden fielen Einmalkosten in Höhe 1.800 € an. Diese bekommen einen Vortriebsvertrag gemäß Ausschreibung (Vortriebsadresse). Die von der telkodata GmbH im Rahmen des Änderungsantrages angebotenen Einmalkosten die Vortriebsadressen von 1.800 € werden von der Verwaltung positiv bewertet und sollten beibehalten werden. Eine Erhöhung dieser Kosten, zwecks Quersubventionierung, sieht die Verwaltung kritisch.
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau müsste der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. 67 Adressen mit einem Glasfaseranschluss versorgen. Ferner müsste der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. bei Bedarf eine Lösung für den Hausanschluss der Vortriebsadressen finden. Insgesamt würden dann 374 Adressen im Außenbereich von Havixbeck einen Glasfaseranschluss erhalten. 30 weitere Adressen in Walingen haben bereits einen Glasfaseranschluss.
Hinweis:
Es verblieben noch insgesamt 67 eigenwirtschaftliche Adressen, die durch den Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen wären. Ferner müsste der Verein zur Förderung des Außenbereichs e.V. bei Bedarf eine Lösung für den Hausanschluss der Vortriebsadressen finden. Insgesamt würden dann 374 Adressen im Außenbereich einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten. Hiervon profitieren auch Adresspunkte, die nicht Mitglied im Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. sind.
Wenn Sie spezielle Fragen zu den angesprochenen Thematiken
haben, so bittet die Verwaltung, diese im Vorfeld mitzuteilen. Bei Bedarf
besteht die Möglichkeit, dass unsere technisch-fachliche Begleitung des
geförderten Netzausbaus, die TÜV Rheinland Consulting GmbH, per Video zu dem
Tagesordnungspunkt zugeschaltet wird.
Beschlussvorschlag
a)
Der
Gemeinderat beschließt die Übernahme der gesamten Nebenkosten, insofern der
ursprünglich angedachte Anteil der Gemeinde an den Nebenkosten in Höhe von
65.000 € nicht überschritten wird. Sobald dieser Anteil überschritten wird,
trägt der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. die
anfallenden Nebenkosten, bis die Summe von 130.000 € verausgabt worden ist.
Darüber hinaus anfallende Nebenkosten werden, wie vereinbart, wieder geteilt.
b)
Der
Gemeinderat beschließt die Anzahl der geförderten Adresspunkte und den
Ausbaustandard auf dem Stand der der VO 061 „Kostenplanung 2“ zu belassen und
die Angebotspreise der telkodata GmbH zu akzeptieren.
c)
Der
Gemeinderat beschließt die Anzahl der geförderten Adresspunkte und den
Ausbaustandard auf dem Stand der der VO 061 „Kostenplanung 2“ zu belassen und
die Angebotspreise der telkodata GmbH zu akzeptieren.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Haushaltsplan 2022
Ausgabe: 2.200.000 €
Einnahme: 1.911.000
€
Eigenanteil: 289.000 €
Einnahmen und Ausgaben unter Berücksichtigung der Kostenplanung 2 und der Übernahme der Nebenkosten durch die Gemeinde bis zu einem Betrag von 65.000 €.
Kostenplanung 2 (gem. Änderungsantrag)
Baukosten: 2.169.780,15 €
Nebenkosten: 65.000,00 €
Ausgabe: 2.234.780,15 €, rund 2.240.000 €
Zuwendung: 1.952.802,14 €
Nebenkosten: 0,00 €
Einnahme: 1.952.802,14
€, rund 1.950.000 €
Eigenanteil: 290.000 €
Jörn Möltgen
Bürgermeister