2 Anlagen
Finanzielle
Auswirkungen: ja X
nein
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die folgende Satzung:
Satzung
über die
Veräußerung von Interessentengrundstücken
vom
Aufgrund des § 7
der Gemeindeordnung für das Land NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV.NRW S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom
11. April 2019 (GV.NRW 2019, S. 202) und des § 2 des Gesetzes über die durch
ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten
vom 09.04.1956 (GS.NRW, Seite 740) hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die
folgende Satzung erlassen:
§
1
Das Wegeteilstück
Flur 24, Flurstück 858, groß ca. 956 m² der Gemarkung Havixbeck, welches im
Eigentum der Interessentenschaft aus der Teilung des Hangwerfeldes steht, wird
aus der Verwaltung der Interessenten herausgenommen; die Zweckbindung wird
aufgehoben.
Diese Teilfläche
wird an Herrn Michael Backhove, Herkentrup 27, 48329 Havixbeck veräußert.
Die Fläche ist im
beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet.
§
2
Die erforderliche
Eigentumsänderung wird mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages
geregelt.
§
3
Diese Satzung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Begründung
Siehe Verwaltungsvorlage Nr. 49/2021 (als Anlage beigefügt).
Haupt- und Finanzausschuss am 10.06.2021, TOP 12 (von der TO abgesetzt).
Gemeinderat am 17.06.2021, TOP 17 (von der TO abgesetzt) und
Haupt- und Finanzausschuss am 15.07.2021, TOP 6 (einstimmig beschlossen).
Der Gemeinderat hatte den Haupt- und Finanzausschuss bevollmächtigt, die Entscheidung über die Satzung in der Sondersitzung am 15.07.2021 zu treffen.
Danach hat die Verwaltung die Satzung zur Genehmigung der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Mit Schreiben vom 22.02.2022 teilt sie mit, dass die Entscheidung der Satzung über die Veräußerung von Interessentengrundstücken nicht übertagbar ist und somit dem Rat vorbehalten bleibt (§ 41 Abs. 1) f GO NRW).
Da die Entscheidungsbefugnis jedoch vom Rat auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen wurde und dieser die Satzung in der Sitzung am 15.07.2021, TOP 6 einstimmig beschlossen hat, ist die Satzung nicht wirksam zustande gekommen.
Daher ist eine erneute Beschlussfassung im Gemeinderat erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Der Beschluss der Satzung hat keinerlei finanzielle Auswirkungen.
Jörn Möltgen