Betreff
Anlage einer Hundewiese
Vorlage
VO/082/2022
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. VO/093/2021 und Beratungsfolge September/Oktober 2021 und Bekanntgabe im Ausschuss für Bauen, Planung und Wohnen am 1.02.2022.

 

Rat und Verwaltung sind übereinstimmend zu dem Schluss gekommen, dass die Anlage einer sog. Hundewiese, als Angebot für Hunde zum Freilauf, eine sinnvolle Ergänzung der gemeindlichen Infrastruktur darstellt. Die gemeindeeigenen Flächen, die für die Anlage einer solchen Fläche in Betracht kommen, sind sehr stark eingeschränkt. Da sich bei der von der Verwaltung zunächst vorgeschlagenen Fläche östlich der ehemaligen Gärtnerei Frisse an der Schützenstraße ortsauswärts in Richtung Hohenholte hinsichtlich der Erschließung grundsätzliche Fragen ergeben haben, hat die Verwaltung die in anliegendem Lageplan dargestellten Flächen zwischen Kleingartenanlage und Sportzentrum in die Betrachtung einbezogen. Diese Flächen liegen unmittelbar am Rand der Ortslage, sind gut erreichbar und können ohne großen Aufwand für die Nutzung als Hundewiese gestaltet werden.

Da die Flächen nah bei Wohngrundstücken liegen, hat die Verwaltung mit den Eigentümern der unmittelbar angrenzenden Grundstücke die Planungsabsicht erörtert. Dem Grunde nach haben alle Beteiligten dem Bedarf für eine solche Fläche zugestimmt, jedoch auf Lärmbelästigungen durch Hundegebell und den Schutz der vorhandenen Obstgehölze hingewiesen.

Diese Einwendungen sind durchaus nachvollziehbar und können bei der Umsetzung der Planung auch berücksichtigt werden. So kann z. B. die Nutzung der Fläche, die nicht beleuchtet ist, auf die helle Tageszeit begrenzt werden. Ferner kann bei der Anlegung der Einzäunung auf die notwendigen Abstände zu den vorhandenen Obstgehölzen geachtet werden.

Die Unterhaltung der Fläche sollte durch einen Verein von interessierten Hundehaltern erfolgen. Bei der Verwaltung haben sich bereits Interessierte gemeldet, die in diesem Sinne unterstützend mitwirken wollen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich die beiden Flächen im Flothfeld eignen. Die Größe ist jedoch mit 487 m² und 470 m² eher gering. Trotzdem oder gerade deshalb eignen sich die Fläche jedoch für die Anlage der 1. Hundewiese in Havixbeck, damit Erfahrungen beim Betrieb und der Akzeptanz gesammelt werden können, um ggfls. weitere Flächen z. B. im südlichen Gemeindegebiet anzulegen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung, die Hundewiese im Flothfeld anzulegen und die Gründung eines Vereins für die Pflege der Fläche aktiv zu unterstützen.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stimmt der Anlegung einer Hundewiese auf den Grundstücken der Gemeinde im Bereich des Sportzentrums Flothfeld (Gemarkung Havixbeck, Flur 14, Flurstücke 19 und 20 tlw.) zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Einzäunung des Geländes unter Berücksichtigung der dort vorhandenen Vegetation (Obstgehölze) vorzunehmen und die Gründung eines Vereins, der die Pflege und Unterhaltung der Fläche übernimmt, aktiv zu begleiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die für die Umzäunung anfallenden Kosten stehen beim Produkt 1301 (öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft) zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen