Betreff
Überprüfung und Erstellung eines Notfallplanes bei mehrtägigem Stromausfall
Vorlage
VO/069/2022
Aktenzeichen
II/III
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 5.02.2022

 

Wie bereits im Antrag beschrieben, ist es erforderlich, dass sich die Gesellschaft in den unterschiedlichsten Bereichen auf einen Ausfall besonders kritischer Versorgungsstrukturen einstellt und vorbereitet. Ein ganz wesentlicher Aspekt ist hierbei ein länger andauernder Stromausfall.

Entsprechend den Empfehlungen des Landes hat die Gemeinde Havixbeck seit mehreren Jahren einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) gebildet. Diesem Gremium gehören Mitarbeiter aus den unterschiedlichen Fachbereichen/Außenstellen an, damit gewährleistet werden kann, dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltung sichergestellt bleibt. Da die aktuellen weltpolitischen und klimatischen Entwicklungen gezeigt haben, wie anfällig die Kommunikations-, Versorgungs- und Entsorgungswege aufgrund der ganz wesentlichen Versorgungssicherheit mit Strom sind, haben die Mitglieder des SaE vor kurzem gerade den Fall eines großflächigen Stromausfalls im Rahmen einer Übung bearbeitet.

 

Das Krisen- bzw. Katastrophenmanagement ist stufenweise gegliedert. Ist das Schadensereignis lokal begrenzt, besteht die Zuständigkeit der Gemeinde. Der SaE hat dann die notwendigen Mitglieder im Rahmen eines feststehenden Verfahrens zu alarmieren und die Arbeit ist im Rahmen des Notwendigen aufzunehmen. Auf der operativen Seite kommt der Freiwilligen Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grunde ist auch ein Mitglied der Feuerwehr in den SaE eingebunden.

Wenn das Schadensereignis jedoch mehrere Kommunen betrifft, wechselt die Zuständigkeit an den Kreis, der dann das Krisenmanagement steuert. Auf lokaler Ebene ist dann allerdings der SaE ausführendes Organ. Aktuell wird im Hinblick auf Krisenmanagement eng zwischen Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Gemeinden zusammen gearbeitet, um die Effizienz des Wirkens im Schadensfall zu fördern.

 

Unabhängig von dieser Struktur haben die Ver- und Entsorgungsträger in eigener Verantwortung die notwendige Vorsorge für die Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen zu tragen. Im Bedarfsfall kann dabei dann auch auf Hilfen durch Hilfs- und Rettungsorganisationen wie das THW oder den MHD zurückgegriffen werden.

 

Die im FDP- Antrag genannten Punkte umfassen eine große Anzahl von Einzelaspekten, deren Aufarbeitung und Darstellung nur in Teilen durch die Gemeinde geleistet werden kann. Ob und wie z. B. Kühlmöglichkeiten für Medikamente im Falle eines länger andauernden Stromausfalles bestehen, ist im Fall eines lokalen Ereignisses zumindest über die Einlagerung in einer Nachbargemeinde sichergestellt. Wenn mehrere Kommunen betroffen sind, wird über den Krisenstab des Kreises gehandelt und eine kreisweite Lösung angestrebt. Die Gemeinden sind dabei allerdings nicht im Detail in diese Planungen einbezogen. Inwiefern die Apothekenkammern selbst Vorsorge getroffen haben, müsste eigens erfragt werden. Allein an diesem Beispiel kann nachvollzogen werden, dass eine vollständige Beantwortung der Fragen aufgrund der Vielschichtigkeit der Einzelpunkte und der immer vom jeweiligen Schadensfall abhängenden Handlungsmöglichkeiten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.

 

Die Notwendigkeit, auf Krisensituationen vorbereitet zu sein, ist der Verwaltung jedoch durchaus bewusst. Aus diesem Grunde wird mit Hilfe des SaE die erforderliche Struktur für die sichere und angemessene Handlungsfähigkeit vorgehalten und bedarfsgerecht entwickelt  (z. B. wurde zur Sicherstellung der Stromversorgung des Rathauses ein Notstromaggregat beschafft, das in einer bisher fremdvermieteten Garage unter dem  Rathausplatz ortsnah einsatzfähig ist). Zur Verdeutlichung dieser bestehenden Struktur wird seitens der Verwaltung deshalb vorgeschlagen, diese in einer der nächsten Sitzungen des Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz, Mobilität, Energie und Nachhaltigkeit vorzustellen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass die mit dem Antrag der FDP-Fraktion aufgeworfenen Fragestellungen sowohl im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld (u.a. Krisenstab)  als auch der Gemeinde liegen (u.a. Stab für außergewöhnliche Ereignisse/SAE). Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Gemeinde seit Ende 2021 hierzu in einem Austausch mit dem Kreis steht und dass auch eine gemeinsame Stabsübung mit einem vergleichbaren Krisenszenario auf Kreis-/Gemeindeebene geplant ist.

Nach Durchführung dieser Stabsübung wird die Gemeinde einen entsprechenden Bericht erstellen, mit dem auf die Fragestellungen für einen Notfallplan eingegangen wird, sofern diese in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen.

Die Verwaltung wird beauftragt, in einer der nächsten Sitzungsfolgen die Struktur des gemeindlichen Krisenmanagements vorzustellen..

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt

 

 

 

Jörn Möltgen