Betreff
Umstellung des Abrechnungssystems und Anpassung der Verpflegungskosten in der Kommunalen Kindertagesstätte Im Flothfeld
Vorlage
VO/068/2022
Aktenzeichen
II/13
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Stattküche Münster liefert sei dem 01.08.2010 täglich ein vollständiges Mittagessen (inkl. Vor- und Nachspeise) für die Kinder der Kommunalen Kindertagesstätte Im Flothfeld. Dafür stellt sie je Essen monatlich eine Rechnung, die von der Gemeinde Havixbeck beglichen wird. Die Kindertagesstätte führt eine Liste, auf der die monatlichen Essen pro Kind notiert werden. Die Verwaltung stellt dies wiederum jeden Monat gegenüber den Eltern in Rechnung. Zurzeit beträgt der Kostenbeitrag für die Eltern pro Essen 3,00 € und zwar seit dem 01.11.2015.

 

Die Stattküche Münster bietet nun an, die Abrechnung der Mittagsverpflegung direkt mit den Eltern durchzuführen und würde dafür je ein Kundenkonto einrichten, auf das die Eltern jederzeit über das Internet zugreifen können. Auf das guthabenbasierte Kundenkonto ist im Vorfeld ein monatlicher Einzahlungsbetrag zu leisten (dies kann auch per SEPA-Lastschriftmandat vorgenommen werden). Das Essen wird weiterhin von der Kommunalen Kindertagesstätte ausgwählt. Die Kundenkonten können so voreingestellt werden, dass für jedes Kind für jeden Tag ein Essen bestellt wird. Es wird auch die Möglichkeit einer Voreinstellung für nur bestimmte Tage in der Woche angeboten. Im Krankheitsfall ist eine Stornierung durch die Eltern morgens bis 8.00 Uhr bei der Stattküche Münster möglich.

 

Eltern, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz haben, bekommen die monatlichen Essensbeiträge auf Antrag mittels monatlicher Abrechnung des Kundenkontos vom Jobcenter erstattet.

 

Inklusive erforderlich gewordener Tariflohnanpassungen und gestiegener Lebensmittelkosten wird der Preis für die Eltern pro Mittagessen inkl. Vor- und Nachspeise ab dem 01.08.2022 3,50 € betragen.

Sollte es bei dem bisherigen Abrechnungssystem durch die Gemeinde Havixbeck verbleiben, müsste ebenfalls eine Preiserhöhung erfolgen. Die bisher anfallenden Kosten im Bereich Verwaltung und der Kommunalen Kindertagesstätte für die administrative Begleitung der Mittagsverpflegung, wurden bisher bei der Kalkulation der Verpflegungskosten nur im geringen Umfang berücksichtigt.

 

Hierzu werden folgende Zahlen aus dem Haushaltsjahr 2021 dargestellt:

Kosten Stattküche =                                                                      23.472,05 €

Personalkosten hauswirtschaftl. Kräfte =                             9.782,12 €

Personalkosten Kitaleitung/Verwaltung =                           1.311,60 €          

Ausgaben Gesamt                                                                         34.565,77 €

abzgl. Einnahmen Kostenbeiträge Eltern             25.563,00 €

= Gemeindlicher Zuschuss                                                         9.062.77 € : 8.521 Essen/Jahr   

= Gemeindlicher Zuschuss pro Essen                      1,06 €

 

Sollte es bei dem bisherigen Abrechnungssystem bleiben, müsste unter Berücksichtigung der o. g. Personalkosten somit der Preis für das Essen von 3,00 € auf mindestens 4,00 € erhöht werden. Dabei unberücksichtigt bleibt noch die Steigerung der Kosten, die die Stattküche der Gemeinde Havixbeck aufgrund der gestiegenen Lebensmittelkosten und Änderungen im Tariflohnbereich berechnen würde. Diese wiederum würden den Preis bzw. den gemeindlichen Zuschuss erhöhen. 

 

Die Übertragung der Abrechnung an die Stattküche bringt somit einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil für die Eltern und den Gemeindehaushalt mit sich.  

Daher empfehlen wir die Übertragung der Abrechnung der Mittagsverpflegung an die Stattküche Münster GmbH zu einem Preis pro Essen für die Eltern in Höhe von 3,50 € ab dem 01.08.2022.

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Abrechnung der Mittagsverpflegung mit den Eltern der Kommunalen Kindertagesstätte Im Flothfeld ab dem 01.08.2022 auf die Stattküche GmbH, Münster zu übertragen sowie die damit einhergehende Anpassung des Verpflegungsgeldes auf 3,50 € pro Mittagessen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Im Produkt 0601 (Förderung v. Kindern in Tageseinrichtungen) entfallen die Einnahmen für die Kindergartenspeise, die Ausgaben für den Einkauf von Kindergartenspeise verringern sich entsprechend.

Die freigesetzten personellen Kapazitäten im Bereich der Verwaltung (2 Stunden monatlich) werden für den Zuwachs der gestiegenen Fallzahlen (ca. 20 neue Fälle im Kitajahr 2022/2023) benötigt. Die Personalkosten für die hauswirtschaftlichen Kräfte für die Ausgabe des Mittagessens bleiben bestehen.

 

 

 

 

Jörn Möltgen