Betreff
Digitalisierungskonzept Schulen; Erster Teilschritt zur Umsetzung einer 1:1-Ausstattung
Vorlage
VO/067/2022
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Entwicklung der Digitalisierung und damit die digitale Ausstattung hat an den Schulen in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung gewonnen. Im Rahmen der Fördermaßnahme „Digitalpakt NRW“ konnte die schulische Ausstattung bereits enorm verbessert werden. Darüber hinaus soll nun auch eine 1:1-Ausstattung der Schülerschaft in absehbarer Zeit realisiert werden.

Aus finanziellen wie organisatorischen und pädagogisch-didaktischen Gründen soll die Ausstattung der Schülerschaft in den nächsten Jahren stufenweise erfolgen. Dabei liegt das Augenmerk zunächst auf der Ausstattung der Anne-Frank-Gesamtschule mit digitalen Endgeräten.

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe mit der Anne-Frank-Gesamtschule sowie der Stadt Billerbeck und mit beratender Unterstützung des Medienzentrums des Kreises Coesfeld, wurde sich dazu auf die in beigefügtem Konzept beschriebene Vorgehensweise verständigt, welche, zumindest mit Hilfe noch nicht feststehender Fördermittel, realisierbar sein könnte. Das Medienzentrum, vertreten durch Herrn Schellnock (Medienberater der Bezirksregierung Münster in der Region Kreis Coesfeld), hat eine Teilnahme an der Ausschusssitzung zugesagt und wird für etwaige Rückfragen zur Verfügung stehen.  

In einem ersten Teilschritt soll zum 2. Schulhalbjahr des kommenden Schuljahres 22/23, also ab Februar 2023 mit der Ausstattung der Jahrgänge 10 und 11 der Anne-Frank-Gesamtschule am Standort Havixbeck begonnen werden. Die entsprechenden Geräte für den Jahrgang 10 (110 Stück) würden dafür bereits in diesem Jahr beschafft werden, ein Beschluss zu Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel dazu ist in der Sitzung des Rates am 07.04.2022 erfolgt (VO/036/2022). Die Ausstattung des Jahrgangs 11 kann mit Bestandsgeräten erfolgen.

 

Die zusätzlich zu den eigentlichen Geräten benötigte Raumausstattung ist für diese Jahrgänge im Wesentlichen vorhanden. Somit fallen für diesen ersten Ausstattungsschritt zunächst voraussichtlich keine weiteren Kosten an. Perspektivisch hat allerdings für weitere Jahrgangsstufen eine Ertüchtigung der Räumlichkeiten hinsichtlich der sicheren Unterbringung und Auflademöglichkeit der Geräte zu erfolgen. Mit dem Voranschreiten der Ausstattung und der damit verbundenen Geräteanzahl, steigt auch der entsprechende Personalbedarf zur Administration.

Um diese weiteren Kosten und ihren Entstehungszeitpunkt detailliert darlegen zu können, gilt es zunächst die Grundlagen im Vorgehen der Ausstattung zu beschließen, das heißt, festzulegen, in welchen Teilschritten vorgegangen werden soll.

 

Darüber hinaus wurde im Vorfeld der Landtagswahl von Bund und Land eine umfangreiche technische Ausstattung an den Schulen in Aussicht gestellt, sodass auch diese Entwicklungen zu beobachten und perspektivisch hinsichtlich der Finanzierungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Auch ist noch ungeklärt, ob digitale Endgeräte zukünftig als Lernmittel nach Lernmittelfreiheitsgesetz anerkannt werden, damit nach der Ermittlung des tatsächlichen Lernmittelbedarfes inkl. der Schülerendgeräte sozialverträgliche Finanzierungsmodelle entwickelt werden können (so die Forderung z. B. der Landeselternkonferenz).

 

Bis dahin käme auch eine mögliche Beteiligung der Elternschaft an den Kosten in Betracht. Hierzu werden landesweit sehr unterschiedliche, teils sehr umstrittene Konzepte verfolgt. Zum Kauf oder zur Beteiligung verpflichtet werden können die Eltern zudem nicht. Die Anne-Frank-Gesamtschule versteht sich von je her als „Schule für alle“. Diesem Grundsatz würde eine Mitfinanzierung durch die Elternschaft widersprechen. Auch Schulen in unmittelbarer Umgebung (z. B. in Münster) stellen die Geräte kostenlos zur Verfügung. Im Hinblick auf einen zu befürchtenden Standortnachteil, aber vor allem im Sinne einer echten Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit wünscht sich die Schule den Zugang zu einem für die Eltern kostenfreien iPad für alle Schülerinnen und Schüler. 

 

Da die Finanzierungsfrage, insbesondere hinsichtlich der perspektivischen Förderung durch das Land noch nicht geklärt ist, aber der Beginn des Ausstattungsprozesses nicht weiter hinausgezögert werden soll, schlagen wir daher vor, zunächst, wie in beigefügtem Konzept als Ausstattungsschritt 1 beschrieben, zu verfahren und jede Schülerin und jeden Schüler der Jahrgangsstufen 10 und 11 zum 2. Schulhalbjahr 2022/23 mit einem iPad auszustatten. Dabei soll aus den o. g. Gründen zunächst auf eine Elternbeteiligung verzichtet werden. 

 

Dieser erste Ausstattungsschritt soll genutzt werden, um Erfahrungen zu sammeln und festzuhalten, welcher personelle Aufwand die Ausstattung mit sich bringt und welche sachlichen Voraussetzungen, auch perspektivisch zusätzlich erforderlich sind. Ziel ist es, sowohl auf Seiten der Pädagogik und Unterrichtsgestaltung als auch auf Seiten der gemeindlichen Schul-IT / Schulverwaltung Erfahrungswerte im laufenden Betrieb zu sammeln.

 

Rechtzeitig zum Beginn des Schuljahres 23/24 soll gemeinsam mit den Medienbeauftragten der Schule eine Evaluation stattfinden mit dem Ziel, festzustellen, ob die weiteren Ausstattungsschritte im Sinne des beigefügten Konzeptes für alle Beteiligten für realisierbar erachtet werden. Den politischen Gremien soll dann ein aktualisiertes Konzept inklusive der für die kommenden Jahre kalkulierten Kosten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden. In der Zwischenzeit besteht die Chance, dass die Landespolitik nach der Landtagswahl 2022 eine Position zur Frage der Endgeräte als Lehr- und Lernmittel sowie zur Förderung einer weiteren technischen Ausstattung an den Schulen entwickelt hat.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck nimmt das beigefügte Konzept bezüglich einer 1:1-Ausstattung zur Kenntnis und beschließt, in einem ersten Teilschritt mit der schulträgerfinanzierten Ausstattung der Jahrgänge 10 und 11 der Anne-Frank-Gesamtschule zum zweiten Schulhalbjahr 2022/2023 zu beginnen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Konzeptumsetzung zusätzlichen Personaleinsatz erfordern wird, welcher voraussichtlich bereits im Rahmen des Stellenplans 2023 spezifiziert werden wird.

Der Antrag der CDU-Fraktion an den Gemeinderat „Digitale Ausstattung der Schulen“ vom 16.09.2021 wird hiermit erledigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja           

 

Finanzielle Auswirkungen

Produkt 0303 (AFG): Aufwand in Höhe von 60.500,00 € in 2022 für die Anschaffung von iPads für den Jahrgang 10 zum zweiten Halbjahr des Schuljahres 2022/2023

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen