Betreff
Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines Waldfriedhofes auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/065/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 7.10.2021 die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Waldfriedhofes in der Nähe von Havixbeck zu prüfen. Dabei sollten Fragen nach dem konkreten Bedarf, geeigneter Waldflächen, der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Beleihung und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde geklärt werden. Im Übrigen sollte die Stellungnahme der Kirchen sowie der Nachbargemeinden hinsichtlich einer möglichen Kooperation eingeholt werden.

Inzwischen liegt der Gemeinde Havixbeck ein konkretes Angebot eines ortsansässigen Privatunternehmens und eines Eigentümers einer geeigneten Waldfläche vor, einen Waldfriedhof zu errichten und dauerhaft zu betreiben (das Angebotsschreiben wird der VO/066/2022 als Anlage beigefügt). Die betreffende Waldfläche liegt zwischen Havixbeck und Roxel und bietet von daher in einem Umkreis von 15 km eine zusätzliche Bestattungsmöglichkeit für rd. 200.000 Einwohner aus Havixbeck, Münster, Nottuln, Billerbeck, Altenberge und Laer.

 

Auf der Grundalge der aktuellen Sterbequote von rd. 1 % und einem Anteil der Urnenbeisetzungen an der Gesamtzahl der Bestattungen und der davon zu erwartenden Anzahl von Urnenbeisetzungswünschen auf einer Waldfläche ergibt sich nach Schätzungen des zukünftigen Betreibers eine jährliche Bestattungszahl von rd. 100 (im Kreis Warendorf werden ca. 7 – 8 % der Urnen auf einem Waldfriedhof beigesetzt). Dies hätte für Havixbeck zur Folge, dass bis zu 5 Urnenbeisetzungen nicht mehr auf dem kommunalen, sondern auf dem Waldfriedhof stattfinden.

 

Als Ausgleich für diese wegfallenden Einnahmen für Grabgebühren und die Möglichkeit der Beleihung eines Dritten erhält die Gemeinde einen finanziellen Ausgleich pro durchgeführter Urnenbestattung, d.h. auch für die Fälle, die aus anderen Gemeinden in Havixbeck beigesetzt werden. Hierzu liegt ebenfalls ein konkretes Angebot vor, das im nichtöffentlichen Sitzungsteil beraten wird.

 

Die beiden Kirchen sind durch die Verwaltung über die Planungsabsicht informiert worden. Dem Grunde nach ist für beide Pastöre der Wunsch nachvollziehbar. Gleichwohl ist den Kirchen die Dauerhaftigkeit der Friedhofsanlage in einem würdevollen Rahmen wichtig. Hinsichtlich der Gestaltung wollen sich beide Kirchen gerne mit einbringen und sich vorlaufend dazu noch abstimmen. Dieses Gesprächsangebot sollte auf jeden Fall gemeinsam mit dem zukünftigen Betreiber angenommen werden. Die Verwaltung wird in diesem Sinne den Austausch mit den Kirchen und dem Betreiber begleiten.

 

Seitens der Nachbarkommunen gibt es kein Interesse an einer Kooperation. Zum einen bestehen in der Nähe einiger Nachbarkommunen bereits Waldfriedhöfe, zum anderen kann der Friedhof immer nur auf  dem Gebiet einer einzigen Gemeinde geschaffen werden. Da ein freies Wahlrecht der Hinterbliebenen für den Begräbnisplatz besteht, erscheinen die Kooperationsmöglichkeiten von daher auch sehr begrenzt.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aufgrund des vorliegenden konkreten Angebotes die Möglichkeit besteht, in Havixbeck einen Waldfriedhof zu errichten. Hierdurch kann dem Wunsch nach einer anderen, naturnäheren Bestattungsform entsprochen werden. Durch die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an den Einnahmen wird das finanzielle Risiko der Gemeinde für den eigenen kommunalen Friedhof kompensiert.

 

Aus diesem Grunde empfehlen wir Ihnen, auf der Grundlage des konkreten Angebotes die Verhandlungen mit dem potentiellen Betreiber aufzunehmen, um die Realisierung eines Waldfriedhofes auf den Weg zu bringen.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat begrüßt die Erweiterung der Bestattungsmöglichkeiten auf dem Gemeindegebiet durch die Errichtung eines Waldfriedhofes. Dem zukünftigen privaten Betreiber wird in Aussicht gestellt, ihn mit der Aufgabe zur Unterhaltung des Friedhofes zu beleihen. Die weiteren Details der Beleihung sind in einem gesondert abzuschließenden Vertrag zu vereinbaren, mit dem Ziel, die dauerhafte Anlage des Begräbnisplatzes zu sichern, die Erschließung und Gestaltung der Fläche zu definieren und die finanzielle Beteiligung der Gemeinde zu regeln (vgl. hierzu VO/066/2022 – nichtöffentlich).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        x ja         nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

s. VO/066/2022

 

 

 

 

Jörn Möltgen