Betreff
Erteilung der Zustimmung zur offiziellen Bestimmung als Ort des Gemeinsamen Lernens für die Anne-Frank-Gesamtschule sowie die Baumberge-Schule
Vorlage
VO/062/2022
Aktenzeichen
II/17
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

In vorangegangenen Ausschuss- und Ratssitzungen wurde bereits berichtet, dass die Bezirksregierung darum bittet, den formellen Akt der Bestimmung der Anne-Frank-Gesamtschule zum Ort des gemeinsamen Lernens nun endgültig zu vollziehen. Gleichzeitig hat diese Zustimmung in Bezug auf die Baumberge-Schule gegenüber dem Schulamt des Kreises Coesfeld, als zuständiger Schulaufsicht, zu erfolgen.

 

Gem. § 20 Schulgesetz für das Land NRW findet sonderpädagogische Förderung in der Regel in der allgemeinbildenden Schule statt. Im Rahmen der Inklusion hat die Schulaufsicht daher die Verpflichtung, Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf mindestens eine allgemeinbildende Schule vorzuschlagen.

 

Gemeinsames Lernen findet vom Grundsatz her nur an solchen Schulen statt, die von der Schulaufsicht mit Zustimmung des Schulträgers als Schulen des Gemeinsamen Lernens bestimmt worden sind und die dabei konzeptionelle, inhaltliche und personelle Voraussetzungen sowie Qualitätsstandards erfüllen.

 

An der Anne-Frank-Gesamtschule sowie der Baumberge-Schule werden die nötigen Voraussetzungen erfüllt, tatsächlich findet dort bereits seit Jahren gemeinsames Lernen im Sinne der Inklusion statt. Bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen wurde hierbei seitens der Schulträgerin in jedem Einzelfall die Zustimmung zu dem Vorschlag der Schulaufsichtsbehörde erteilt.

 

Lediglich die offizielle Zustimmung der Gemeinde Havixbeck, als Schulträgerin, zur Bestimmung der Schulen zu Orte des gemeinsamen Lernens steht bisher noch aus und soll nun nachgeholt werden.

 

In der Vergangenheit wurde diese Zustimmung mit Blick auf die Anne-Frank-Gesamtschule zunächst nicht erteilt, da nicht in allen Nachbarkommunen bei den weiterführenden Schulen in gleichem Umfang Orte des gemeinsamen Lernens vorhanden sind und dies ein Ungleichgewicht der Verteilung befürchten lies, wenn die Anne-Frank-Gesamtschule dadurch auch für Schülerinnen und Schüler aus Nachbarorten zum nächstgelegenen Ort des gemeinsamen Lernens wird. Es wurden nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen befürchtet, insbesondere im Bereich der Schülerbeförderung, denn diese ist vom Schulträger der aufnehmenden Schule zu organisieren und zu finanzieren.

   

Nach konstruktiven Gesprächen mit den Umlandkommunen ist eine gegenseitige Kooperationsbereitschaft festzustellen, sodass davon auszugehen ist, dass in entsprechenden Einzelfällen eine Kostenbeteiligung der jeweiligen Wohnortkommune an den besonderen Fahrtkosten erfolgen kann.  

 

Das Vorhaben wird von beiden Schulleitungen unterstützt.

 

Wir empfehlen daher, die gemeindliche Zustimmung gegenüber der jeweiligen Schulaufsicht zur offiziellen Bestimmung unserer Schulen zu Orten des gemeinsamen Lernens zu erteilen.

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck erteilt seine Zustimmung zu der offiziellen Bestimmung der Anne-Frank-Gesamtschule sowie der Baumberge-Schule zu Orten des gemeinsamen Lernens.

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

Finanzielle Auswirkungen 

Durch die Erteilung der Zustimmung entstehen keine unmittelbaren Kosten für die Schulträgerin.

Das Aufkommen von besonderen Sachkosten aufgrund der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf kann im Vorfeld nicht kalkuliert werden.