Begründung
Zur Erschließung des Glasfasernetzes im Außenbereich ist ein Zuwendungsvertrag mit der telkodata GmbH am 16.12.2022 geschlossen worden.
Dieser beinhaltete den Anschluss von 69 Vortriebsadressen (Adresspunkt entlang der Trasse zu einer Förderadresse) und 234 Förderadressen (<30 Mbit/s).
Im Zuge der Evaluierung des Projektes haben sich 28 weitere Förderadressen ergeben. Dafür ist die Anzahl der Vortriebsadressen auf 45 gesunken.
Die Gemeinde hatte in den vorstehenden Diskussionen den Anschluss der förderfähigen Adressen im Außenbereich zugesagt. Ferner sind im Rahmen des Förderszenarios (zum Zeitpunkt der Ausschreibung) die Vortriebsadressen miterfasst worden. Hier hat der Fördergeber eine Mitverlegung des Glasfaserkabels bis zur Grundstücksgrenze gefördert.
Zwischenzeitlich haben sich die Förderbestimmungen geändert. Grundsätzlich könnten auch die Vortriebsadressen ein Glasfaserkabel bis zur Hauswand bzw. als Upgrade einen geförderten Hausanschluss erhalten.
Je nach Variante würde sich die Wirtschaftlichkeitslücke verändern und somit auch der kommunale Eigenanteil.
Kostenplanung 1: Vortrieb bis zur Grundstücksgrenze
Neue Förderadressen: 28
Vortriebsadressen: 45
Wirtschaftlichkeitslücke: 2.085.151,75 €, alt 1.997.068,00
€, Differenz 88.083,75 €, Eigenanteil ca. 8.900 €
Kunden, die im Rahmen der Vortriebsregelung angeschlossen würden Einmalkosten
in Höhe 3.400 € anfallen und Sie bekommen einen Vortriebsvertrag
(Vortriebsadresse).
Kostenplanung 2: Vortrieb bis zur Hauswand
Neue Förderadressen: 28
Vortriebsadressen: 45
Wirtschaftlichkeitslücke: 2.169.780,15 €, alt 1.997.068,00 €, Differenz 172.712,15 €, Eigenanteil ca. 17.300 €
Kunden, die im Rahmen der Vortriebsregelung angeschlossen würden Einmalkosten in Höhe 1.800 € anfallen und Sie bekommen einen Vortriebsvertrag gemäß Ausschreibung (Vortriebsadresse).
Kostenplanung 3: „Upgrade“
Neue Förderadressen: 28
Vortriebsadressen: 45
Wirtschaftlichkeitslücke: 2.308.494,86 €, alt 1.997.068,00 €, Differenz 311.426,86 €, Eigenanteil ca. 31.200 €
Kunden, die im Rahmen der Vortriebsregelung angeschlossen werden, zahlen keine Einmalkosten und bekommen die Tarife aus der Ausschreibung (geförderte Adresse).
Von Seiten der Gemeinde würde nun beim Fördergeber eine Änderung des Fördergegenstandes gemäß der Kostenplanung 2 beantragt werden. Dieses dürfte bei einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeitslücke um rund 9 % vergaberechtlich noch zulässig sein. Wenn die Bewilligung der Fördergeber, der Bund und das Land NRW, vorliegt, würde der Zuwendungsvertrag entsprechend ergänzt und die Maßnahme umgesetzt.
Hinweis:
Es verblieben noch insgesamt 67 eigenwirtschaftliche Adressen, die durch den Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. mit einem Glasfaseranschluss zu versorgen wären. Ferner müsste der Verein zur Förderung des Außenbereichs e.V. bei Bedarf eine Lösung für den Hausanschluss der Vortriebsadressen finden. Insgesamt würden dann 374 Adressen im Außenbereich von Havixbeck angeschlossen werden. 30 weitere Adressen in Walingen haben bereits einen Glasfaseranschluss erhalten.
Wenn Sie spezielle Fragen zu der Thematik haben, so bitte
ich Sie, mir diese im Vorfeld mitzuteilen. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit,
dass unsere technisch-fachliche Begleitung des geförderten Netzausbaus, die TÜV
Rheinland Consulting GmbH, per Video zu dem Tagesordnungspunkt zugeschaltet
wird.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur nimmt den Bericht
zum Ausbau des Glasfasernetzes im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck zur
Kenntnis.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Änderung des Fördergegenstandes würde sich im Produkt GEO-002 der Zuschuss der Auszahlung als auch zur Einnahme kaum verändern. Die Kosten für die rechtliche und technische Begleitung sind beibehalten worden. Hier ist im Haushaltsplan 2022 ein Ansatz von 130.000 € eingeplant worden, wovon der Verein zur Förderung des Außenbereichs e.V. sich in der Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019 bereiterklärt hat, 50 % zu tragen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz nicht überschritten wird und auch sonst keine nennenswerten finanziellen Risiken mehr zu berücksichtigen sind.
Hinweis:
Mit E-Mail vom 23.05.2022 beantragt der Verein zur Förderung des Außenbereichs e.V. die vollständige Übernahme der Nebenkosten durch die Gemeinde Havixbeck. Dieser Antrag wäre in einer der nächsten Sitzungsfolgen zu beraten.
Haushaltsplan 2022
Auszahlung 2.200.000 €
Einzahlung 1.911.000 €
Eigenanteil 289.000 €
Haushaltsplan 2022, Kostenplanung 1
Auszahlung 2.220.000 €
Einzahlung 1.941.000 €
Eigenanteil 279.000 €
Für den Haushaltsplan stellt sich die Gesamtsituation, bezogen auf den Eigenanteil bei der Variante Kostenplanung 1 etwas günstiger da, als bisher im Haushaltsplan dargestellt.
Haushaltsplan 2022, Kostenplanung 2
Auszahlung 2.300.000 €
Einzahlung 2.017.000 €
Eigenanteil 283.000 €
Für den Haushaltsplan stellt sich die Gesamtsituation, bezogen auf den Eigenanteil bei der Variante Kostenplanung 2 als fast neutral zum bisherigen Kostenansatz dar.
Haushaltsplan 2022, Kostenplanung 3
Auszahlung 2.440.000 €
Einzahlung 2.142.000 €
Eigenanteil 298.000 €
Für den Haushaltsplan stellt sich die Gesamtsituation, bezogen auf den Eigenanteil bei der Variante Kostenplanung 3 etwas teurer da, als bisher im Haushaltsplan dargestellt.
Jörn Möltgen
Bürgermeister