Begründung
Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat im seiner Sitzung am 10.02.2022 die Aufstellung eines Planes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sentrupskamp“ im Verfahren gem. § 13 BauGB beschlossen. Ziel der Planung ist eine Verbesserung der verkehrlich problematischen Situation Ecke Josef-Heydt-Straße/Geschwister-Scholl-Straße in Verbindung mit einer besseren Ausnutzbarkeit der Wohnfläche. Der städtebauliche Charakter der umliegenden Bebauung wird nicht berührt und bleibt somit erhalten. Ebenso bleibt der rechte Gebäudeteil des aktuellen Bestandes erhalten, da dieser aufgrund der vorhandenen Sandsteinfassade einen städtebaulichen Wert für die Ortsgeschichte der Gemeinde Havixbeck hat. Dieser wird in den Neubau integriert (siehe hierzu auch VO/018/2022).
Weiterhin hat der Rat der Gemeinde Havixbeck in der gleichen Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit dazugehöriger Begründung für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen. Diese Auslegung hat in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 07.04.2022 stattgefunden.
Während der Auslegungsphase sind von den Nachbargemeinden und Bürgerinnen und Bürgern weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden.
Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange eingereicht wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/058/2022 entnommen werden. Nachfolgend wird die Beschlussempfehlung der eingegangenen Stellungnahme wiedergegeben.
Ordnungsziffer 1
Schreiben vom Kreis
Coesfeld vom 25.04.2022
– siehe Anlage 3 zu
dieser VO/058/2022 –
Beschlussvorschlag:
Der Hinweis, dass keine direkte Zufahrt von den betroffenen Flurstücken auf die K51 Josef-Heydt-Straße geplant wird, wird zur Kenntnis genommen.
Die Zufahrt wird im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sein. Es wird angeregt, dass die K51 nur vorwärts zu befahren sein wird.
Die eingegangenen
Einwände noch Anregungen, die bei der Gemeindeverwaltung eingetroffen sind,
wurden im Rahmen der Abwägung bewertet und mit einem Beschlussvorschlag
versehen. Darüber hinaus werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Somit wird seitens
der Gemeindeverwaltung empfohlen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Sentrupskamp“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und
beschließt, unter Berücksichtigung der zu den vorgebrachten Anregungen und
Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse, den Plan zur 3. Änderung des Bebauungsplanes
„Sentrupskamp“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Entfällt. Die Kosten werden von dem Antragsteller übernommen.
Jörn Möltgen