Betreff
Ergebnis der Offenlegung des Entwurfes zum Bebauungsplan "Burg Hülshoff" und Satzungsbeschluss
Vorlage
VO/057/2022
Aktenzeichen
622-21/65, II/21
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplanes „Burg Hülshoff“ für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dementsprechend hat der Planentwurf in der Zeit vom 01.03. bis einschließlich 07.04.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die Nachbarkommunen und Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls beteiligt.

Bürgerinnen und Bürger haben sich in diesem Verfahrensschritt nicht geäußert, die Nachbarkommunen haben keinerlei Einwände erhoben.

Die Anregungen und Hinweise, die von den Trägern öffentlicher Belange abgegeben wurden, können der Anlage 3 zu dieser VO/057/2022 entnommen werden.

 

Nachfolgend sind, sofern nötig, einzelne Punkte der Stellungnahmen mit einer Begründung versehen. Zu jedem Punkt gibt es eine Beschlussempfehlung.

Über alle Einzelpunkte ist separat zu beschließen, bevor der zusammenfassende Beschluss gefasst werden kann.

 

Lfd. Nr. 1:

Schreiben des LWL-Archäologie für Westfalen vom 02.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Die Anregung, die Begründung um eine aus denkmalpflegerischer Sicht erforderliche Einzelfallprüfung bei Bauvorhaben im Bereich von Bodendenkmälern zu ergänzen, wird gefolgt und damit wird berücksichtigt.

 

 

Lfd. Nr. 2:

Schreiben von der Bezirksregierung Münster, Dez. 54, Wasserwirtschaft vom 10.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Lfd. Nr. 3:

Schreiben von Westnetz GmbH vom 16.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die bestehenden Leitungen der Westnetz und ihren Verlauf im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen von Baumaßnahmen in den jeweiligen Bereichen berücksichtigt.

 

 

Lfd. Nr. 4:

Schreiben vom Fernstraßen Bundesamt vom 17.03.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

 

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis auf die Zuständigkeiten des Fernstraßen Bundesamtes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Lfd. Nr. 5:

Schreiben vom Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 07.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

Zu der Planung haben bereits verschiedene Abstimmungen mit dem Straßenbaulastträger der L 581 stattgefunden und eine verkehrstechnische Untersuchung durchgeführt. Demnach kann eine verkehrstechnisch sichere Erschließung des Plangebietes sichergestellt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Lfd. Nr. 6:

Schreiben vom Kreis Coesfeld vom 14.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

  1. Untere Bodenschutzbehörde

Beschlussvorschlag:

Der Hinweis, dass aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde grundsätzlich keine Bedenken bestehen, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Untere Naturschutzbehörde

1. Der Hinweis, dass sich das Plangebiet innerhalb des Landschaftsplans „Baumberge-Nord" und dem hier festgesetzten Landschaftsschutzgebiet „Schonebeck-Herkentrup" befindet, dieser aber nach Rechtskraft des Bebauungsplanes zurücktritt, wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Hinweis, dass spätestens bis zum Satzungsbeschluss geeignete Kompensationsmaßnahmen festzulegen sind, wird zur Kenntnis genommen.

3. Der Hinweis, auf die veröffentlichungspflichten für Kompensationsmaßnahmen gem. § 34 Landesnaturschutzgesetz, wird zur Kenntnis genommen.

4. Der Hinweis auf die Berücksichtigung der im artenschutzrechtlichen Fachbeitrag genannten Vermeidungsmaßnahmen, wird zur Kenntnis genommen.

5. Die Anregung, entsprechend den Regelungen des § 41 a BNatSchG in den Bebauungsplan einen Hinweis zur Verwendung insektenfreundlicher Leuchtmittel und zur Vermeidung von Lichtemissionen in Richtung Außenbereich aufzunehmen, wird berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise Nr. 1 bis einschließlich Nr. 4 werden zur Kenntnis genommen.

Der Anregung Nr. 5 wird berücksichtigt.

 

  1. Bauaufsicht

Der Anregung, die mögliche Einhaltung der GRZ zu prüfen, wurde gefolgt. Nach dem Stand der hochbaulichen Planungen ist diese im Hinblick auf die geplante Nutzung ausreichend.

Beschlussvorschlag:

Die Anregung wird berücksichtigt.

 

  1. Brandschutzdienststelle

Der Hinweis, dass die Brandschutzdienststelle der Planung grundsätzlich zustimmt, wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 5. August 2021 (Az. BSD 342/21) wird ebenfalls zur Kenntnis genommen.

Der Hinweis, dass die Schrankenanlage im Osten des Plangebietes mit einer Einrichtung zu versehen ist, die es der Feuerwehr Havixbeck ermöglicht, die Schranke verzögerungsfrei zu öffnen, wird zur Kenntnis genommen, und im Rahmen der weiteren Planungen berücksichtigt.

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Hinblick auf die Schrankenanlage im Zuge der Plandurchführung berücksichtigt.

 

Lfd. Nr. 7:

Schreiben vom LWL-Amt für Denkmalpflege vom 21.04.2022

  siehe Anlage 3 zur VO/057/2022 –

1. Der Hinweis, dass es sich bei der Remise im Hof der Neuen Ökonomie nicht um ein Denkmal handelt, wird zur Kenntnis genommen. Die nachrichtliche Darstellung im Bebauungsplan wird entsprechend korrigiert.

2. Der Hinweis, dass sowohl die Stieleichenallee östlich der Neuen Ökonomie sowie die Pflasterung vor der östlichen Giebelseite des Laufstalls denkmalgeschützt sind, wird zur Kenntnis genommen. Planzeichnung und Begründung werden entsprechend nachrichtlich angepasst.

3. Der Hinweis auf die Regelungen des § 9 DSchG NRW, der die erlaubnispflichtigen Maßnahmen an und im Umfeld von Baudenkmälern festlegt, wird zur Kenntnis genommen. Die Regelungen des § 9 DSchG werden im Rahmen der folgenden Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

4. Der Hinweis, auf das gartendenkmalpflegerische Gutachten wird zur Kenntnis genommen. Die dort formulierten Zielsetzungen werden im Rahmen der weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag:

Die Hinweise Nr. 1, 2 und 4 werden zur Kenntnis genommen.

Die Anregung Nr. 3 wird berücksichtigt.

 

 

Keine Anregungen / Hinweise von Trägern öffentlicher Belange / Nachbargemeinden:

       Bezirksregierung Münster Dezernat 26, Schreiben vom 01.03.2022

       Bezirksregierung Münster Dezernat 52, Schreiben vom 02.03.2022

       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Schreiben vom 02.03.2022

       Deutsche Telekom, Schreiben vom 02.03.2022

       Ericsson Service GmbH, Schreiben vom 03.03.2022

       Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, Schreiben vom 16.03.2022

       Landesbetrieb Wald und Holz, Schreiben vom 15.03.2022

       Gelsenwasser GmbH, Schreiben vom 16.03.2022

       Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstelle Coesfeld, Schreiben vom 18.03.2022

       Handwerkskammer, Schreiben vom 07.04.2022

       Die Autobahn GmbH des Bundes, Schreiben vom 07.04.2022

       Landeskirchenamt, Schreiben vom 31.03.2022

       Gemeinde Altenberge, Schreiben vom 01.03.2022

       Gemeinde Senden, Schreiben vom 01.03.2022

       Gemeinde Nottuln, Schreiben vom 30.03.2022

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung der zu den nachstehend vorgebrachten Anregungen und Bedenken getroffenen Einzelbeschlüsse den Bebauungsplan „Burg Hülshoff“ mit Begründung und Umweltbericht als Satzung und zwar in der Fassung der als Anlage 1 und 2 der VO/057/2022 beigefügten Entwürfe.

Der Gemeinderat bestätigt außerdem nochmals die nach Abwägung erfolgte Beschlussfassung des Rates zu dem Ergebnis des Verfahrens zur Beteiligung der Öffentlichkeit und zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbarkommunen vom 10.02.2022.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Entfällt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen