Begründung
Zur
Erfüllung der Aufgaben nach §§ 46 und 47 LWG haben die Gemeinden und
Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen
Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu
erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Mit dem
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) legen die Gemeinden der zuständigen Behörde
eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz-
und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maßnahmen, insbesondere die
zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.
Der Geltungszeitraum der 7. Fortschreibung des ABK umfasst den Zeitraum von 2023 bis 2028.
Die
Mindestinhalte des Abwasserbeseitigungskonzepts sind in der
Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten
festgelegt. Danach muss das ABK u.a. Angaben zu den Abwasseranlagen,
Abwassereinleitungen, Entwässerungsgebieten und erforderlichen Baumaßnahmen
enthalten.
Die Angaben
zur Niederschlagswasserbeseitigung sind im
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches zwingender Bestandteil
des ABK ist, zusammengefasst. Dieses umfasst eine Auflistung aller 36
Einleitungsstellen im Gemeindegebiet, die Darstellung im Übersichtslageplan
sowie einen Steckbrief für jede Einleitungsstelle mit den dazugehörenden Daten
(Einzugsgebiet, Einleitungsmenge etc.) und einer fotografischen Darstellung der
Einleitungsstelle.
Die im
Zeitraum 2023 – 2028 geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere die Erschließung
des Wohngebiets Masbeck westlich der Münsterstraße, des geplanten
Technologieparks südlich der Schützenstraße und die geplante Erweiterung des
Gewerbegebiets Masbeck südlich Lütke Feld.
Den
Erläuterungsbericht zum ABK einschließlich der tabellarischen Auflistung der
Maßnahmen sind der Anlage 1 zur Vorlage (nur online im Ratsinformationssystem
(RIS)) zu entnehmen.
In der
Anlage 2 sind die Einleitungssteckbriefe sowie die Tabelle aller
Einleitungsstellen (RIS) hinterlegt, in der Anlage 3 befinden sich
Ausarbeitungen zur Fremdwasser Situation der Gemeinde Havixbeck. Der
Übersichtsplan ist im RIS in der Anlage 4.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde
Havixbeck.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die zur Durchführung der geplanten Maßnahmen in den Jahren 2023 – 2028 benötigten Finanzierungsmittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Refinanzierung erfolgt bei der Erschließung neuer Wohnbaugebiete über Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge. Der Aufwand für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen ist über die Abwassergebühren zu finanzieren.
Bei Gewerbegebieten ist der zu erzielende Kaufpreis nicht kostendeckend, da die Erschließungskosten höher sind als die Einnahmen.