Betreff
7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/053/2022
Aktenzeichen
865-01/2
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Zur Erfüllung der Aufgaben nach §§ 46 und 47 LWG haben die Gemeinden und Abwasserverbände die zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung notwendigen Abwasseranlagen in angemessenen Zeiträumen zu planen, zu errichten, zu erweitern oder den allgemein anerkannten Regeln der Technik anzupassen. Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) legen die Gemeinden der zuständigen Behörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung) sowie über die Maßnahmen, insbesondere die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Der Geltungszeitraum der 7. Fortschreibung des ABK umfasst den  Zeitraum von 2023 bis 2028.

Die Mindestinhalte des Abwasserbeseitigungskonzepts sind in der Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten festgelegt. Danach muss das ABK u.a. Angaben zu den Abwasseranlagen, Abwassereinleitungen, Entwässerungsgebieten und erforderlichen Baumaßnahmen enthalten.

 

Die Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung sind im Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK), welches zwingender Bestandteil des ABK ist, zusammengefasst. Dieses umfasst eine Auflistung aller 36 Einleitungsstellen im Gemeindegebiet, die Darstellung im Übersichtslageplan sowie einen Steckbrief für jede Einleitungsstelle mit den dazugehörenden Daten (Einzugsgebiet, Einleitungsmenge etc.) und einer fotografischen Darstellung der Einleitungsstelle.

 

Die im Zeitraum 2023 – 2028 geplanten Maßnahmen umfassen insbesondere die Erschließung des Wohngebiets Masbeck westlich der Münsterstraße, des geplanten Technologieparks südlich der Schützenstraße und die geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Masbeck südlich Lütke Feld.

 

Den Erläuterungsbericht zum ABK einschließlich der tabellarischen Auflistung der Maßnahmen sind der Anlage 1 zur Vorlage (nur online im Ratsinformationssystem (RIS)) zu entnehmen. 

In der Anlage 2 sind die Einleitungssteckbriefe sowie die Tabelle aller Einleitungsstellen  (RIS)  hinterlegt, in der Anlage 3 befinden sich Ausarbeitungen zur Fremdwasser Situation der Gemeinde Havixbeck. Der Übersichtsplan ist im RIS in der Anlage 4.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die zur Durchführung der geplanten Maßnahmen in den Jahren 2023 – 2028 benötigten Finanzierungsmittel sind im Haushalt bereitzustellen. Die Refinanzierung erfolgt bei der Erschließung neuer Wohnbaugebiete über Kanalanschluss- und Erschließungsbeiträge. Der Aufwand für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen ist über die Abwassergebühren zu finanzieren.

Bei Gewerbegebieten ist der zu erzielende Kaufpreis nicht kostendeckend, da die Erschließungskosten höher sind als die Einnahmen.