Begründung
Der
Antragsstellende bittet die Verwaltung einen Vorschlag zur langlebigen
Ausbesserung oder stetigen und fachgerechten Verkehrssicherung des
Interessentenweges der im Bereich des „Großen Nierfeldes“. Der Antrag ist in
der Sitzung des Gemeinderates am 7. April 2022 bekannt gegeben und an den
Fachausschuss verwiesen worden (siehe Anlage 1 zur Vorlage).
Interessentenwege werden gemäß dem Gesetz über die durch
Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch
die Gemeinde verwaltet, sie ist nicht Eigentümerin des Interessentenweges. Der
Bürgermeister ist Vorsitzender der Interessentenschaft des Großen Nierfeldes
und hat dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Anlagen von den dazu
Verpflichteten unterhalten werden.
Der
Interessentenweg Flur 6, Flurstück 249/0 dient der Erschließung mehrerer
landwirtschaftlicher Flächen und als Zuwegung von Wohngebäuden und gewerblich
genutzten Objekten und wird u. a. mit schweren landwirtschaftlichen Geräten
befahren. Diese Interessentenwege müssen von ihren Anliegern und vorrangigen
Nutzern instand gehalten werden.
Gleichzeitig führt
über diesen Abschnitt die 100 Schlösser Route. Der Wegeabschnitt wurde bei der
Begutachtung durch den Kreis Jahr 2018 als der Qualität „Mittlerer Wegezustand“
bewertet, somit ist keine Aufnahme dieses Abschnittes in das Förderprogramm zur
Ertüchtigung der 100 Schlösser Route erfolgt.
Nach erneuter
Begutachtung des Wegeabschnittes kann festgestellt werden, dass derzeit die
Verkehrssicherheit für Radfahrende gegeben ist.
Derzeit weist der
Interessentenweg in den Randbereichen sowohl Verdrückungen als auch Netzrisse
auf, stellenweise sind Ausbrüche in der Asphaltdecke vorhanden. In der
Wegemitte ist eine geschlossene Asphaltdecke vorhanden.
Folgende
Instandsetzungen wären generell für diesen Wegeabschnitt möglich:
Eine (doppelte)
Oberflächenbehandlung, also das Anspritzen mit Bitumenemulsion und Splitten der
Verkehrsfläche ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten nicht zielführend, da die Verdrückungen und Fahrspuren nicht
ausgeglichen werden können. Das Gleiche für das sogenannte DSK Verfahren, also
dem Einbau von dünnen Schichten im Kalteinbau. Bei beiden Methoden würden durch
die hohen Achslasten unmittelbar wieder
Reflexionsrisse entstehen.
Aus Sicht der
Verwaltung wäre der Einbau einer Asphalttragdeckschicht in einer Stärke von 10
cm als sogenannter Deckenüberzug die geeignetste und nachhaltigste Methode zur
dauerhaften Instandsetzung des Wegeabschnittes.
Bei dieser Methode
müsste in den Anschlussbereichen an die Landesstraße und vorhandenen
Flächenbefestigungen im Bestand gefräst und das Altmaterial ausgebaut werden.
Aus einer
überschlägigen Berechnung ergäben sich Kosten in Höhe von:
(3,2 mAsphalt + 2 * 0,5 mBankette) * 340 mLänge =
1.428 m²; gerundet 1.450 m²
1.450 m² * 40 €/m²Netto = 58.000 €Netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 69.020 € brutto
Somit wäre nach
einer ersten vorsichtigen Kostenschätzung von erforderlichen Mitteln in Höhe
rund 70.000 € brutto auszugehen. Hierbei ist anzumerken, dass aufgrund
der Kriegslage in Europa derzeit ein zunehmend hohes und nur schwer
kalkulierbares Preisniveau vorherrscht. Die ermittelten Einheitspreise basieren
auf einer aktuellen Markterkundung.
Eine Förderkulisse
zur weiteren Instandsetzung der 100 Schlösser Route oder anderer touristischer
Routen ist derzeit nicht in Aussicht gestellt.
Die Kosten für die
Instandsetzung von Interessentenwegen werden nach Möglichkeit aus den Beständen
der Interessentenkasse getragen. Diese weist einen Bestand von zurzeit ein
Minus von 3.261,58€ aus.
Sollte der
Antragstellende Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau des
Interessentenweges bzw. Materiallieferungen zur eigenständigen Durchführung der
Instandhaltung oder noch Rückfragen haben, dann wird die Verwaltung den Prozess
selbstverständlich positiv unterstützen.
Weiterhin wird der
Wegeabschnitt, über den ja die 100 Schlösser Route führt, im Rahmen der
Verkehrssicherung kontrolliert. Sollte sich der Zustand des Weges in der
Folgezeit massiv verschlechtern, sollte aus Sicht der Verwaltung eine anteilige
Finanzierung der Gemeinde an der Instandsetzung erneut in den politischen
Gremien beraten werden. Aus Sicht der Verwaltung könnte sodann ggfl. eine
Übernahme in Höhe von bis zu 1/3 der Kosten erfolgen, analog zu der
Bezuschussung des Interessentenweges Mühlenweg im Bereich Stift Tilbeck
(vergleiche VO/058/2020 und Niederschrift zur Sitzung). Die erforderlichen
Mittel wären dann in einen der nächsten Haushaltspläne der Gemeinde
einzustellen.
Die weiteren erforderlichen Mittel müssten sodann durch die
Interessentenschaft aufgebracht werden
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt den Interessentenweg „Interessenten des Großen Nierfeldes“ zwischen
der Landesstraße L 550 und Poppenbeck Nr. 42 weiterhin im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht zu kontrollieren und die sich daraus ergebenen
Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.
Sofern in den
Folgejahren eine massive Verschlechterung des Weges eintritt, wird über eine
Instandsetzung des Wegeabschnittes erneut beraten.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der laufenden Unterhaltung.
Jörn Möltgen
Bürgermeister