Betreff
Bürgerantrag bzgl. des Interessentenweges "Interessenten des Großen Nierfeldes" zwischen Poppenbeck Nr. 42 und der L 550
Vorlage
VO/050/2022
Aktenzeichen
III/5 642 - 48/9
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Antragsstellende bittet die Verwaltung einen Vorschlag zur langlebigen Ausbesserung oder stetigen und fachgerechten Verkehrssicherung des Interessentenweges der im Bereich des „Großen Nierfeldes“. Der Antrag ist in der Sitzung des Gemeinderates am 7. April 2022 bekannt gegeben und an den Fachausschuss verwiesen worden (siehe Anlage 1 zur Vorlage).

 

Interessentenwege werden gemäß dem Gesetz über die durch Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch die Gemeinde verwaltet, sie ist nicht Eigentümerin des Interessentenweges. Der Bürgermeister ist Vorsitzender der Interessentenschaft des Großen Nierfeldes und hat dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Anlagen von den dazu Verpflichteten unterhalten werden.

 

Der Interessentenweg Flur 6, Flurstück 249/0 dient der Erschließung mehrerer landwirtschaftlicher Flächen und als Zuwegung von Wohngebäuden und gewerblich genutzten Objekten und wird u. a. mit schweren landwirtschaftlichen Geräten befahren. Diese Interessentenwege müssen von ihren Anliegern und vorrangigen Nutzern instand gehalten werden.

Gleichzeitig führt über diesen Abschnitt die 100 Schlösser Route. Der Wegeabschnitt wurde bei der Begutachtung durch den Kreis Jahr 2018 als der Qualität „Mittlerer Wegezustand“ bewertet, somit ist keine Aufnahme dieses Abschnittes in das Förderprogramm zur Ertüchtigung der 100 Schlösser Route erfolgt.

 

Nach erneuter Begutachtung des Wegeabschnittes kann festgestellt werden, dass derzeit die Verkehrssicherheit für Radfahrende gegeben ist.

 

Derzeit weist der Interessentenweg in den Randbereichen sowohl Verdrückungen als auch Netzrisse auf, stellenweise sind Ausbrüche in der Asphaltdecke vorhanden. In der Wegemitte ist eine geschlossene Asphaltdecke vorhanden.

 

 

Folgende Instandsetzungen wären generell für diesen Wegeabschnitt möglich:

 

Eine (doppelte) Oberflächenbehandlung, also das Anspritzen mit Bitumenemulsion und Splitten der Verkehrsfläche ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht zielführend, da die Verdrückungen und Fahrspuren nicht ausgeglichen werden können. Das Gleiche für das sogenannte DSK Verfahren, also dem Einbau von dünnen Schichten im Kalteinbau. Bei beiden Methoden würden durch die hohen Achslasten unmittelbar wieder  Reflexionsrisse entstehen.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre der Einbau einer Asphalttragdeckschicht in einer Stärke von 10 cm als sogenannter Deckenüberzug die geeignetste und nachhaltigste Methode zur dauerhaften Instandsetzung des Wegeabschnittes.

Bei dieser Methode müsste in den Anschlussbereichen an die Landesstraße und vorhandenen Flächenbefestigungen im Bestand gefräst und das Altmaterial ausgebaut werden.

 

Aus einer überschlägigen Berechnung ergäben sich Kosten in Höhe von:

 

(3,2 mAsphalt + 2 * 0,5 mBankette) * 340 mLänge = 1.428 m²; gerundet 1.450 m²

1.450 m² * 40 €/m²Netto = 58.000 €Netto zzgl. 19 % Mehrwertsteuer = 69.020 € brutto

 

Somit wäre nach einer ersten vorsichtigen Kostenschätzung von erforderlichen Mitteln in Höhe rund 70.000  € brutto auszugehen. Hierbei ist anzumerken, dass aufgrund der Kriegslage in Europa derzeit ein zunehmend hohes und nur schwer kalkulierbares Preisniveau vorherrscht. Die ermittelten Einheitspreise basieren auf einer aktuellen Markterkundung.

 

Eine Förderkulisse zur weiteren Instandsetzung der 100 Schlösser Route oder anderer touristischer Routen ist derzeit nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Kosten für die Instandsetzung von Interessentenwegen werden nach Möglichkeit aus den Beständen der Interessentenkasse getragen. Diese weist einen Bestand von zurzeit ein Minus von 3.261,58€ aus.

 

Sollte der Antragstellende Interesse an einem eigenwirtschaftlichen Ausbau des Interessentenweges bzw. Materiallieferungen zur eigenständigen Durchführung der Instandhaltung oder noch Rückfragen haben, dann wird die Verwaltung den Prozess selbstverständlich positiv unterstützen.

 

Weiterhin wird der Wegeabschnitt, über den ja die 100 Schlösser Route führt, im Rahmen der Verkehrssicherung kontrolliert. Sollte sich der Zustand des Weges in der Folgezeit massiv verschlechtern, sollte aus Sicht der Verwaltung eine anteilige Finanzierung der Gemeinde an der Instandsetzung erneut in den politischen Gremien beraten werden. Aus Sicht der Verwaltung könnte sodann ggfl. eine Übernahme in Höhe von bis zu 1/3 der Kosten erfolgen, analog zu der Bezuschussung des Interessentenweges Mühlenweg im Bereich Stift Tilbeck (vergleiche VO/058/2020 und Niederschrift zur Sitzung). Die erforderlichen Mittel wären dann in einen der nächsten Haushaltspläne der Gemeinde einzustellen.

Die weiteren erforderlichen Mittel müssten sodann durch die Interessentenschaft aufgebracht werden

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Interessentenweg „Interessenten des Großen Nierfeldes“ zwischen der Landesstraße L 550 und Poppenbeck Nr. 42 weiterhin im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zu kontrollieren und die sich daraus ergebenen Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Sofern in den Folgejahren eine massive Verschlechterung des Weges eintritt, wird über eine Instandsetzung des Wegeabschnittes erneut beraten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Kosten der laufenden Unterhaltung.

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister