Begründung
Nach § 58 Abs. 4 GO NRW können den freiwilligen Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner*innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Die Wahl der zu bestellenden sachkundigen Einwohner*innen sowie stellvertretenden sachkundigen Einwohner*innen erfolgt in entsprechender Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW. Ein einstimmiger Beschluss der Ratsmitglieder über die Annahme des Wahlvorschlages ist ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt.
In der Vergangenheit gehörte dem Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe ein/e Vertreter/in des Stiftes Tilbeck als sachkundige/er Einwohner/in an. Konkret hat diese Funktion in der laufenden Wahlperiode Frau Silke Fehmer wahrgenommen, die am 19.01.2022 per Mail mitteilte, dass ihr eine Mitarbeit im Ausschuss aus persönlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Nunmehr wird per Mail vom 04.03.2022 von der Geschäftsführerin des Stiftes Tilbeck, Frau Ruth Meyerink, vorgeschlagen, Frau Kirsten Badengoth als sachkundige Einwohnerin und Frau Katja Schimanski als stellvertretende sachkundige Einwohnerin für den Ausschuss für Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.
Gegen die Benennung und eine entsprechende Beschlussfassung
bestehen seitens der Verwaltung im Sinne der vorstehenden Ausführungen keine
Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
beschließt aufgrund des Antrages des Stiftes Tilbeck Frau Kirsten Badengoth als
sachkundige Einwohnerin und Frau Katja Schimanski als stellvertretende
sachkundige Einwohnerin jeweils mit beratender Stimme für den Ausschuss für
Soziales, Bildung und Teilhabe zu benennen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind geringfügig und bestehen
im Wesentlichen aus der Zahlung von Sitzungsgeld.