Begründung
Der Fortbestand der vorhandenen Vereins-, Verbands- und
sonstigen Organisationsstrukturen als positiver Standortfaktor für den Ort soll
durch eine weitgehende Fortführung der lfd. Vereinsbezuschussung gesichert
werden. Gleichzeitig kann damit auch die Anerkennung der vielfach ehrenamtlich
aktiven Menschen erfolgen. Neben der Gewährung von finanziellen Zuschüssen
geschieht Vereinsförderung in Havixbeck seit vielen Jahren auch durch die
größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden
(insbesondere Sportplätze, Sporthallen, Forum und weitere Versammlungsstätten)
an unterschiedliche Institutionen.
Laufende
Bezuschussung:
Wie in den Vorjahren sind auch für 2022 die jährlich
wiederkehrenden Zuschüsse unter Berücksichtigung von Änderungen
(Mitgliederzahl) bzw. Anpassung an den Mindestbetrag auf vergleichbarem Niveau
geplant worden. (Anlage 1 – Lfd. Nr. 1-14)
Neben dem laufenden Vereinszuschuss („Personenbezogener Zuschuss“) wurden aber auch Anträge auf Zweckzuschüsse für laufende Aufwendungen, Jubiläen oder Einzelveranstaltungen gestellt und entsprechend im Haushalt eingeplant. Die Verwaltung empfiehlt diesbezüglich Folgendes:
Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Havixbeck,
Ev. Kirchengemeinde Havixbeck,
Laienspielschar Hohenholte,
VdK-Ortsverband Havixbeck,
Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinde im
Dekanat Dülmen:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 15, 18, 19, 28, 32-36)
Die Anträge der Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Havixbeck, Ev. Kirchengemeinde Havixbeck, Laienspielschar Hohenholte, VdK-Ortsverband Havixbeck, Zentralrendantur der katholischen Kirchengemeinde im Dekanat Dülmen entsprechend den Anträgen der Vorjahre und somit der ortsüblichen Praxis, sodass auch hier Zuschüsse wie in der Vergangenheit geplant wurden, die entsprechend zu bewilligen wären.
Blasorchester Havixbeck:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 16)
Das Blasorchester Havixbeck hat im Rahmen Ihrer Antragstellung einen Zuschuss i.H.v. insgesamt 2.355,00 € beantragt. Dieser setzt sich aus einem Betrag i.H.v. 505,00 € für die Instrumentennutzung sowie i.H.v. 1.850,00 € als Nutzungsgebühr zusammen. Entsprechend der Richtlinie aus der Neuregelung der Zuschüsse im Jahr 2019 sollen die Zuschüsse mind. 100,00 € betragen, aber die Summe von 1.000,00 € nicht überschreiten.
Die Gemeinde regt
daher an, entsprechend der vergangenen Jahre einen Zuschuss in Höhe von
1.000,00 € zu gewähren.
Ev. Familienbildungsstätte Münster:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 17)
Die Ev. Familienbildungsstätte beantragt die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 1.500,00 € für die Planung, Organisation und Durchführung von Familienbildungsangeboten in Havixbeck.
Zur Unterstützung der
Angebote der Familienbildungsstätte ist ein Zuschuss aus Sicht der Verwaltung
in Höhe des Maximalbetrages von 1.000,00 € daher durchaus zu unterstützen.
Handwerker-Gilde Hohenholte:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 20)
Die Handwerker-Gilde Hohenholte beantragt für die
Instandhaltung des Maibaums einen Zuschuss i.H.v. 1.000,00 €. Der Maibaum muss
laut Antrag jährlich instandgehalten werden bzw. nach sieben bis zehn Jahren
erneuert werden. Hierzu gehören unter anderem der Anstrich des Maibaums und die
Erneuerung des Baumschmucks. Eine Förderung in den Vorjahren liegt nicht vor,
sodass die Gemeinde eine Unterstützung
hier für nachvollziehbar hält.
Heimatverein Havixbeck e.V.,
Trimm- und Bolzplatzgemeinschaft Masbeck e.V.:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 21, 31)
Die beiden Institutionen haben wie bereits im Vorjahr nachvollziehbar erklärt, dass auf Grund der aktuellen Corona-Lage keine Einnahmen durch Veranstaltungen stattfinden konnten, jedoch die laufenden Kosten weiterhin zu tragen sind.
Aus diesem Grunde
unterstützt die Gemeinde diese Anträge vor dem Hintergrund das Fortbestehen der
Vereine auch während der Corona-Pandemie zu sichern.
Hohenholter Karnevalsgesellschaft:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 22)
Die Hohenholter Karnevalsgesellschaft beantragt zur Deckung
der laufenden Kosten (z.B. Platzmiete zum Unterstellen der Requisiten,
Unterstützung der Tanzgruppe etc.) einen Zuschuss i.H.v. 200,00 €. Da auf Grund
der aktuellen Coronalage keine Karnevalsveranstaltungen durchgeführt werden
können und auch keine anderen Einnahmen erzielt werden können, bittet der
Verein einen coronabedingten Zuschuss zu gewähren. Aus Sicht der Verwaltung ist auch dieser zu unterstützen.
Hospizbewegung Havixbeck e.V.:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 23)
Die Hospizbewegung Havixbeck e.V. beantragt für die laufenden Aufwendungen wie Miete, Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter*innen, sowie für Veranstaltungen zur Öffentlichkeitsarbeit einen Zuschuss.
Um das Fortbestehen
des Vereins zu sichern sollte hier der Mindestbetrag von 100,00 € als Zuschuss
gewährt werden.
Katholische Frauengemeinschaft Hohenholte:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 24)
Der kfd St. Georg Hohenholte beantragt neben der personenbezogenen Förderung ebenfalls einen Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung. Hier wird auf die geplante Gemeinschaftsfahrt nach Norderney im Juni 2022 mit Gesamtkosten von 4.600,00 € mit 16 Teilnehmern verwiesen. Als Begründung wird auf die merklich gestiegenen Kosten, insbesondere für Unterkunft und Busfahrt hingewiesen. Die Fahrt soll insbesondere der Gemeinschaftsbildung nach der Pandemie dienen.
Eine Unterstützung
der Veranstaltung/Fahrt ist aus Sicht der Verwaltung maximal in Höhe von 100,00
€ zu befürworten.
Kirchenchor St. Dionysius u. St. Georg:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 25)
Der Kirchenchor St. Dionysius und St. Georg beantragt neben der personenbezogenen Förderung auch einen Zuschuss zu einer Einzelveranstaltung. Hier wird auf das Frühstück zum Cäcilienfest mit voraussichtlichen Kosten von 500,00 € verwiesen.
Eine Unterstützung
der Veranstaltung ist aus Sicht der Verwaltung maximal in Höhe von 100,00 € zu
befürworten.
Kolpingsfamilie Havixbeck:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 26-27)
Die Kolpingsfamilie Havixbeck beantragt einen Zuschuss zu zwei Einzelveranstaltung i.H.v. insgesamt 1.000,00 €. Zum einen geht es um das 100-jährige Bestehen, dass am 26.05.2022 als Familientag gefeiert werden soll. Hier sollen die verschiedensten Informations-, Spiel- und Mitmachaktionen angeboten werden. Vorbehaltlich der Coronalage soll diese Veranstaltung durchgeführt werden und mit einem Betrag i.H.v. 850,00 € lt. Antrag unterstützt werden.
Darüber hinaus wird ein Zuschuss i.H.v. 150,00 € für das Martinsspiel/-Umzug beantragt, der jeweils um den 11. November eines Jahres stattfindet.
Eine Unterstützung
der beiden Veranstaltungen ist aus Sicht der Verwaltung vorbehaltlich der
tatsächlichen Durchführung in voller Höhe zu befürworten.
Salonorchester DaCapo:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 29)
Das Salonorchester beantragt neben der personenbezogenen Förderung auch einen Zuschuss zum diesjährigen Jubiläum. Das 25 jährige Jubiläum soll im September 2022 im Rahmen einer Veranstaltung und Mitsing-Aktion gefeiert werden.
Die Verwaltung regt
eine Unterstützung in Höhe von 250,00 € an.
Schützenverein Kiebitzheide:
(Anlage 1 – Lfd. Nr. 30)
Der Schützenverein beantragt für die Durchführung eines Jubiläumsschützenfest einen Zuschuss i.H.v. 500,00 €. Die Kosten der Veranstaltung belaufen sich voraussichtlich auf rund 10.000,00 €. Nach Abzug der erwarteten Einnahmen verbleibt ein Eigenanteil von rund 4.000,00 € beim Verein, der auf Grund der Coronalage keine zusätzlichen Einnahmen in den vergangenen zwei Jahren für entsprechende Rücklagen erzeugen konnte.
Die Verwaltung regt
daher an, den beantragten Zuschuss zu bewilligen.
Die in der Anlage 1 dargestellten Sonderförderungen entsprechen den in der Vergangenheit durch den Rat genehmigten Sonderförderungen für Vereine, Verbände und Organisationen, sodass diese auch für das 2022 eingeplant wurden.
Sportförderung
In Bezug auf die Vereinsförderung in Form der Sportförderung fand bereits am 06.09.2021 eine Veranstaltung unter dem Motto „Sportgipfel“ statt. In diesem Rahmen erfolgte ein thematischer Austausch der Verwaltung, der Abgesandten der Fraktionen sowie den interessierten Sportvereinen, hier insbesondere des Gemeindesportbundes statt.
Die Verwaltung stellte an dieser Stelle als Vorschlag folgendes Verfahren für die zukünftigen Jahre vor:
Im
Wesentlichen soll die Vereinsförderung in zwei Säulen laufen. Laufende Vereinszuschüsse
und Zweckzuschüsse sollen zukünftig zentral über den GSB eigenverantwortlich
geregelt werden. Hierfür soll ein angemessener Betrag pauschal zur Verfügung
gestellt werden. Eine zweite Säule der Sportförderung soll die ehemalige
Sonderförderung sein. Hier sollen die Vereine über den GSB eine priorisierte
Liste von Förderprojekten der nächsten Jahre erstellen, welche von Jahr zu Jahr
angepasst werden soll (revoltierendes System). Diese sollte möglichst zum
15.09. des Jahres vorliegen. In diesen Maßnahmenplan werden die von der
Verwaltung geplanten Maßnahmen im Bereich Sport mit aufgenommen. Im Rahmen der
politischen Haushaltsberatungen soll jeweils geklärt werden, mit welchem Betrag
die Projekte finanziell unterstützt werden können. Bei größeren Investitionsvorhaben
können über sog. Verpflichtungsermächtigungen Mittel auch anteilig für kommende
Jahre gebunden werden. („Sportförderplan“)
Aus Sicht des Gemeindesportbundes wurde darum gebeten, die bestehende jährliche Fördersumme von 25.000 € um 11.600 € für die personenbezogene Förderung zu ergänzen. Darüber hinaus soll über die Energie- und Platzwartkosten und deren zukünftige Behandlung entschieden werden. Dementsprechend wurden folgende Anträge auf Zuschüsse gestellt:
- Antrag auf Vereinsförderung i.H.v. 25.000 €
- Antrag auf mitgliederbezogene Zuschüsse i.H.v. 11.600 €
- Antrag auf Zweckzuschuss für Energie- und Platzwartkosten i.H.v. 13.000 €
In Anlehnung an das von der Verwaltung vorgestellte Verfahren wird aus Sicht der Verwaltung der bisherige Zuschuss i.H.v. 25.000 € um die beantragten mitgliederbezogenen Zuschüsse von 11.600 € erhöht. Diesen pauschalen Zuschuss verteilt der GSB eigenverantwortlich für alle Vereins- und Zweckzuschüsse der Mitgliedsvereine.
Die während des Sportgipfels aufgetretene Frage und durch Antrag zu 3. aufgegriffene Thematik, ob darüber hinaus nicht noch eine weitere Förderung der Energie- und Platzwartkosten möglich ist, wird durch die Erhöhung des Pauschalbetrages als gedeckt angesehen. Hierbei bittet die Verwaltung zu berücksichtigen, dass bereits eine Förderung durch größtenteils unentgeltliche Überlassung von gemeindeeigenen Gebäuden (insbesondere Sportplätze, Sporthallen) erfolgt.
Alle weiteren Investitionsmaßnahmen sind für den Sportförderplan anzuzeigen und entsprechend zu priorisieren. Dieser wird ab dem Jahr 2022 für die kommenden 5 Jahre aufgestellt und kann entsprechend jährlich angepasst werden.
Weiteres Vorgehen ab Haushaltsplanung 2023
Zum jetzigen Zeitpunkt werden verwaltungsseitig alle Anträge auf Zuschüsse gesammelt und als Einzelansätze in den Haushalt eingebracht. Diese Verfahren ist zum einen unübersichtlich und aufwändig. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, beginnend mit der Haushaltsplanung 2023 ein festes Budget für die Vereinsförderung einzuplanen, dass an einer Stelle im Haushalt nachgewiesen wird. Die Höhe der einzelnen Zuschüsse bemisst sich dann nach der Anzahl der Anträge und auch der Qualität. Damit ist gemeint, dass hier unterschieden werden kann wer von diesem Fördertopf partizipieren kann und wer ggf. nicht.
Beschlussvorschlag
- Der
Gemeinderat beschließt die Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände
und Organisationen im Jahr 2022 den Ausführungen dieser Verwaltungsvorlage
entsprechend vorzunehmen bzw. abzulehnen.
- Der
Gemeinderat nimmt die Ergebnisse des Sportgipfels zur Kenntnis und
befürwortet das weitere Vorgehen.
- Mit der
Haushaltsplanung 2023 wird für die laufenden Zuschüsse an Vereine,
Verbände und Organisationen ein jährliches Budget i.H.v. 12.000,00 €
eingeplant (ohne Sportförderung). Die Höhe und die Verteilung richtet sich
dann nach der Anzahl und Qualität der Anträge sowie diesem zur Verfügung
gestellten Budget.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die v.g. Anregungen zur Beschlussfassung wurden bereits im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt.
Jörn Möltgen