Begründung
Es liegt der als
Anlage 1 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Planung einer
digitalen 1 zu 1- Ausstattung der Schüler- und Lehrerschaft vor. Dieser wurde
in der Sitzung des Rates am 07.10.2021 an die Ausschüsse für
Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur, für Soziales,
Bildung und Teilhabe sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Die digitale
Ausstattung der Schulen wurde durch die Maßnahmen aus dem „Digitalpakt NRW“ in
den letzten Jahren bereits enorm verbessert. Eine 1 zu 1 - Ausstattung stellt
dies jedoch nicht dar. Auf Seiten der Schulträger des Kreises wird diskutiert,
ob eine solche Ausstattung zukünftig angestrebt werden soll. Dabei herrscht
allerdings Einigkeit darüber, dass dafür zur Entlastung der Kommunen und Eltern
zukünftig weitere öffentliche Mittel durch Land oder Bund zur Verfügung
gestellt werden müssen.
Nicht zuletzt die
Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung die digitale Ausstattung der
Schulen, der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals hat. Eine 1 zu
1-Ausstattung erscheint dabei besonders wichtig für die Schülerinnen und
Schüler ab der Sekundarstufe I, stellt aber zugleich einen finanziellen wie
organisatorischen Kraftakt dar.
Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass eine Abstimmung mit der Stadt Billerbeck aufgrund der an
beiden Standorten geführten Anne-Frank-Gesamtschule zu erfolgen hat. Für diese
Abstimmung im Bereich der digitalen Ausstattung der Sekundarstufe I ist die
Thematik daher in dem gemeinsamen Anne-Frank-Gesamtschulausschuss (AFGA) der
Stadt Billerbeck und der Gemeinde Havixbeck zu behandeln. Das Ergebnis der
dortigen Beratung kann dann bei der endgültigen Beschlussfassung des Rates
Berücksichtigung finden.
Daher wird
vorgeschlagen, dass die Verwaltung, unter Beteiligung der verschiedenen
Fachabteilungen und der Schulen, ein Konzept zu den Möglichkeiten einer 1 zu 1
- Ausstattung an den Schulen erarbeitet. In diesem Konzept sollen Ziele und
Perspektiven dargestellt, Kosten ermittelt, Fördermöglichkeiten geprüft,
Finanzierungsmodelle erarbeitet sowie die personelle Umsetzbarkeit und
rechtliche Fragen zu Haftung etc. geprüft werden.
Nach vorheriger
Beteiligung und Abstimmung im AFGA sind die Ergebnisse dem Gemeinderat zur
weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Um bereits für das
Schuljahr 2022/2023 handlungsfähig zu sein, sind mittels der Änderungsliste für
den Haushalt 2022 vorsorglich Mittel in Höhe von 60.500 € einzustellen. Hierbei
wurde für einen ersten Schritt zunächst die Annahme zu Grunde gelegt, dass,
vorbehaltlich des zu erarbeitenden Konzeptes, eine jahrgangsweise, sukzessive
Ausstattung der Schülerschaft der Sekundarstufe I mit digitalen Endgeräten eine
finanziell und personell leistbare Vorgehensweise sein könnte. Mögliche Fördermittel
oder Beteiligungen der Eltern wurden noch nicht berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu den Möglichkeiten einer digitalen 1 zu 1-Ausstattung an den Schulen zu erarbeiten und damit eine Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen in dieser Sache zu schaffen. Die Ergebnisse der Prüfung der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten sollen nach vorheriger Beratung im Anne-Frank-Gesamtschulausschuss dem Rat möglichst so zeitnah vorgelegt werden, dass erste Umsetzungsschritte bereits für das Schuljahr 2022/2023 auf den Weg gebracht werden können. Um eine Handlungsfähigkeit in 2022 gewährleisten zu können, soll ein Budget in Höhe von zunächst 60.500 € über die Änderungsliste in den diesjährigen Haushalt eingebracht werden.
Finanzielle
Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Produkt 0303 (AFG): 60.500 € für 2022, danach jährlich
Maximal verschlechtert sich das Ergebnis um einen Betrag von ca. 60.500 €, wobei eine etwaige Beteiligung der Eltern sowie mögliche Fördermittel noch gegenzurechnen sein würden.
Entsprechend des endgültigen Beschlusses zur Digitalisierungsstrategie, sind dementsprechende Anpassungen der Budgets der Produkte Grund- sowie Gesamtschule für die Folgejahre vorzunehmen.
Jörn Möltgen