Betreff
Grundlagen der Planung der digitalen Ausstattung der Schulen
Vorlage
VO/009/2022
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Es liegt der als Anlage 1 beigefügte Antrag der CDU-Fraktion bezüglich der Planung einer digitalen 1 zu 1- Ausstattung der Schüler- und Lehrerschaft vor. Dieser wurde in der Sitzung des Rates am 07.10.2021 an die Ausschüsse für Wirtschaftsförderung, Digitalisierung, Regionales und Kultur, für Soziales, Bildung und Teilhabe sowie an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.

 

Die digitale Ausstattung der Schulen wurde durch die Maßnahmen aus dem „Digitalpakt NRW“ in den letzten Jahren bereits enorm verbessert. Eine 1 zu 1 - Ausstattung stellt dies jedoch nicht dar. Auf Seiten der Schulträger des Kreises wird diskutiert, ob eine solche Ausstattung zukünftig angestrebt werden soll. Dabei herrscht allerdings Einigkeit darüber, dass dafür zur Entlastung der Kommunen und Eltern zukünftig weitere öffentliche Mittel durch Land oder Bund zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung die digitale Ausstattung der Schulen, der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals hat. Eine 1 zu 1-Ausstattung erscheint dabei besonders wichtig für die Schülerinnen und Schüler ab der Sekundarstufe I, stellt aber zugleich einen finanziellen wie organisatorischen Kraftakt dar.   

 

Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Abstimmung mit der Stadt Billerbeck aufgrund der an beiden Standorten geführten Anne-Frank-Gesamtschule zu erfolgen hat. Für diese Abstimmung im Bereich der digitalen Ausstattung der Sekundarstufe I ist die Thematik daher in dem gemeinsamen Anne-Frank-Gesamtschulausschuss (AFGA) der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Havixbeck zu behandeln. Das Ergebnis der dortigen Beratung kann dann bei der endgültigen Beschlussfassung des Rates Berücksichtigung finden. 

 

 

Daher wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung, unter Beteiligung der verschiedenen Fachabteilungen und der Schulen, ein Konzept zu den Möglichkeiten einer 1 zu 1 - Ausstattung an den Schulen erarbeitet. In diesem Konzept sollen Ziele und Perspektiven dargestellt, Kosten ermittelt, Fördermöglichkeiten geprüft, Finanzierungsmodelle erarbeitet sowie die personelle Umsetzbarkeit und rechtliche Fragen zu Haftung etc. geprüft werden.

 

Nach vorheriger Beteiligung und Abstimmung im AFGA sind die Ergebnisse dem Gemeinderat zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

  

Um bereits für das Schuljahr 2022/2023 handlungsfähig zu sein, sind mittels der Änderungsliste für den Haushalt 2022 vorsorglich Mittel in Höhe von 60.500 € einzustellen. Hierbei wurde für einen ersten Schritt zunächst die Annahme zu Grunde gelegt, dass, vorbehaltlich des zu erarbeitenden Konzeptes, eine jahrgangsweise, sukzessive Ausstattung der Schülerschaft der Sekundarstufe I mit digitalen Endgeräten eine finanziell und personell leistbare Vorgehensweise sein könnte. Mögliche Fördermittel oder Beteiligungen der Eltern wurden noch nicht berücksichtigt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat beauftragt die Verwaltung ein Konzept zu den Möglichkeiten einer digitalen 1 zu 1-Ausstattung an den Schulen zu erarbeiten und damit eine Grundlage für weitere Planungen und Entscheidungen in dieser Sache zu schaffen. Die Ergebnisse der Prüfung der finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten sollen nach vorheriger Beratung im Anne-Frank-Gesamtschulausschuss dem Rat möglichst so zeitnah vorgelegt werden, dass erste Umsetzungsschritte bereits für das Schuljahr 2022/2023 auf den Weg gebracht werden können. Um eine Handlungsfähigkeit in 2022 gewährleisten zu können, soll ein Budget in Höhe von zunächst 60.500 € über die Änderungsliste in den diesjährigen Haushalt eingebracht werden.

Finanzielle Auswirkungen:                                         ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Produkt 0303 (AFG): 60.500 € für 2022, danach jährlich

 

Maximal verschlechtert sich das Ergebnis um einen Betrag von ca. 60.500 €, wobei eine etwaige Beteiligung der Eltern sowie mögliche Fördermittel noch gegenzurechnen sein würden.

Entsprechend des endgültigen Beschlusses zur Digitalisierungsstrategie, sind dementsprechende Anpassungen der Budgets der Produkte Grund- sowie Gesamtschule für die Folgejahre vorzunehmen. 

 

 

 

 

Jörn Möltgen