Begründung 

 

Sachverhalt und Stellungnahme

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.2012 beschlossen, dass zur Klärung der Frage des Erhalts von raumbedeutsamen Gehölzen im Bereich von öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen die Verwaltung eine Liste von Bäumen erstellt, deren Entfernung von Anliegerinnen oder Anliegern, sonstigen Interessierten bzw. durch die Verwaltung selbst erbeten oder gefordert worden ist. Die Liste einschließlich einer Fotodokumentation ist in der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Im Übrigen wird auf die Verwaltungsvorlagen 018/2012 und 106/2016 und die Niederschriften zu den Sitzungen verwiesen. Hiernach sind Bäume dann raumbedeutend, wenn sie einen Stammumfang von 70 cm (gemessen 1 m über Geländeoberkante) haben oder Bestandteil einer Allee sind.

 

Dieser Vorlage liegen Anträge von Einwohnerinnen und Einwohnern zugrunde (Anlage 1 bis 3 zur Vorlage).

Durch die Verwaltung sind derzeit keine Entnahmen von Raumbedeutsamen Gehölzen erforderlich und somit keine zu beantragen.

 

Die Antragstellerinnen und Antragsteller betragen das Fällen von mehreren Eichen (siehe Anlage 1 und 3 zur Vorlage). Sie geben an, dass die Eichen aufgrund ihrer stattlichen Höhe von rund 12 bis 15 Metern (m) die i. d. R. nach Süden ausgerichteten Dachflächen beschatten und somit die beabsichtigte Nutzung von Photovoltaik (PV-Anlage) bzw. Solarthermie nicht möglich ist.

 

Die Überprüfung der Gehölze durch die Baumkontrolleurin der Gemeinde Havixbeck hat allgemein zu dem Ergebnis geführt, dass die Gehölze eine hohe Vitalität aufweisen und nicht abgängig sind. Hier sind auch die Ergebnisse der Baumkontrollen in den Sommermonaten im belaubten Zustand eingeflossen. Die Bäume weisen keinen Pilzbefall, Schäden am Stamm bzw. den Wurzelanläufen oder Astausbrüche auf. Weitere Details sind den Anlagen 1.1,  2.1 und 3.1 zu entnehmen.

 

Ein Antragsteller (siehe Anlage 2 und 2.1 zur Vorlage) beantragt das Einkürzen der Krone zur Nutzung von Photovoltaik auf den Dachflächen seines Privatgrundstückes.

 

Ein artgerechter Rückschnitt im Starkastbereich dieser Eichen, also ein komplettes Einkürzen der Krone, ist nicht möglich, lediglich können Äste, die auf ein Privatgrundstück ragen zurückgenommen werden.

Das starke Beschneiden von Eichen fördert die Entwicklung von neuen Trieben. Bei einem starken Rückschnitt ist damit zu rechnen, dass die Eiche unzählige neue Zweige hervorbringt. Der typische Habitus einer Eiche wird dadurch nachhaltig gestört und ist nicht reparabel.

 

In dem Antrag der Anlage 1 wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung der Großgehölze als Arbeitserleichterung angesehen wird. Möglicherweise ist hier der regelmäßige Anfall von Laub und der Eicheln gemeint. Hier ist seitens der Verwaltung anzumerken, dass entsprechend der politischen Beschlüsse im Bereich des Antoniusweges sowohl der Winterdienst, als auch die Aufnahme von Laub durch den gemeindlichen Bauhof erfolgt.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es bei der Abwägung, vitale Großgehölze zur Nutzung von Photovoltaik bzw. Solarthermie zu entfernen, um einen ausgeprägten Ziel- und Interessenkonflikt:

 

Einerseits hat jede Einwohnerin und jeder Einwohner insbesondere im Sinne der Umsetzung der allgemein anerkannten Klimaschutzziele das berechtigte Interesse erneuerbaren Energien zu nutzen, um innerhalb des Privathaushaltes in energetischer Autarkie leben zu können bzw. einen aktiven Beitrag zum „Klimaschutz“ zu leisten. Dies ist auch politisch gewünscht.

 

Anderseits tragen gerade vitale Großgehölze im innerstädtischen Bereich zur CO2- Bindung und Sauerstoffproduktion, sowie durch die Beschattung zum Klimaschutz bei. Weiterhin sind sie Lebensraum für zahlreiche Insekten und ortsbildprägend (dies gilt insbesondere für die Grünstruktur im Bereich des Antoniusweges). Durch eine Ersatzpflanzung ist das nicht nachhaltig zu kompensieren. Der möglichst umfangreiche Erhalt raumbedeutsamer Gehölze ist ebenfalls politisch gewünscht.

 

In der Gesamtabwägung empfiehlt die Verwaltung für die vorliegenden Anträge, den Antragsbegehren nicht zu folgen und schlägt zusammenfassend vor, die Gehölze zu erhalten und kein massives Einkürzen der Baumkronen durchzuführen. Starkäste aus dem unteren Stammbereich können eingekürzt werden.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt,

  1. die drei Anträge auf Entfernung bzw. den nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von raumbedeutsamen Gehölzen gemäß der Anlagen 1 bis 3 zur Vorlage abzulehnen.

 

  1. zukünftige Anträge auf das Entfernen bzw. einen nicht artgerecht möglichen Starkastrückschnitt von vitalen raumbedeutsamen Gehölzen, die die Nutzung oder den Betrieb von Photovoltaikanlagen oder Solarthermie einschränken bzw. behindern im Einzelfall zu entscheiden.

 

Der Gemeinderat ist sich dabei bewusst, dass sowohl die Nutzung von regenerativen Energien – hier Solarenergie – als auch der Erhalt von raumbedeutsamen Gehölzen für die nachhaltige Entwicklung von Havixbeck von Bedeutung sind, ein Nebeneinander beider Aspekte aber durchaus zu einem Zielkonflikt führen kann. Aus diesem Grunde behält sich der Gemeinderat vor, über die zukünftig eingereichten Anträge im Einzelfall unter sorgfältiger Abwägung der jeweiligen Belange zu entscheiden.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                        ja

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten sind stark von dem jeweiligen Einzelfall abhängig. Die erforderlichen Mittel stehen im Produkt 1301 – Öffentliches Grün – in ausreichender Höhe zur Verfügung.